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Die Beschwerdeführerinnen berufen sich auf Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BV
1 rulings12 viewsDie Beschwerdeführerinnen bestreiten im Wesentlichen
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen brachten im kantonalen Verfahren vor
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen bringen dagegen vor
1 rulings7 viewsDie Beschwerdeführerinnen bringen gegen die letztere Begründung der Vorinstanz lediglich vor
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen bringen schliesslich vor
1 rulings12 viewsDie Beschwerdeführerinnen erachten auch vor Bundesgericht
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen erachten es als unhaltbar
1 rulings13 viewsDie Beschwerdeführerinnen erheben Beschwerde in Zivilsachen mit folgenden Rechtsbegehren:
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführerinnen erheben zahlreiche weitere Rügen
1 rulings12 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben am 23. August 2011 Stellung genommen. Sie teilen mit
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben am kantonalen Verfahren teilgenommen. Sie sind als Eigentümerin bzw. Baurechtsnehmerin von Parzellen
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben daher auf der Internetseite von Street View eine einfach handhabbare Widerspruchsmöglichkeit zu schaffen
1 rulings13 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben das Urteil der Vorinstanz nicht angefochten
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben den Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 6'000.-- zu entschädigen
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben den Beschwerdegegnerinnen 1
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben die Berichtigung auch auf der jeweiligen Website von "K-Tipp"
1 rulings12 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben die Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit je Fr. 12'000.-- zu entschädigen
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben die Beschwerdegegnerin 2 für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 200.- zu entschädigen
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 12'600.-- zu entschädigen
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 250'000.-- zu entschädigen
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 6'000.-- zu entschädigen
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftung mit Fr. 6'000.-- zu entschädigen
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben die Beschwerdegegnerinnen 1 bis 5
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben die privaten Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben die privaten Beschwerdegegnerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 4'000.-- zu entschädigen
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben dieses Urteil mit Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht angefochten. Sie beantragen mit Bezug auf die eingeklagte Forderung von Fr. 21'380'000.-- die Gutheissung ihrer Klage wie folgt:
1 rulings7 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben eine Replik eingereicht
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben ihre Berichtigung zwei Wochen ("K-Tipp") bzw. rund vier Wochen ("Bon à savoir") nach der beanstandeten Tatsachendarstellung veröffentlicht
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben ihr Gesuch um Erlass eines Verbots am 30. November 2010 beim Bezirksgericht eingereicht. Für das ganze erstinstanzliche Verfahren haben damit die kantonale Zivilprozessordnung vom 13. Juni 1976 (ZPO/ZH)
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführerinnen haben Repliken eingereicht. Sie halten an ihren Rechtsbegehren fest
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen halten den angefochtenen Entscheid für bundesrechtswidrig
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführerinnen hatten insoweit im vorinstanzlichen Verfahren geltend gemacht
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen kritisieren den vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt in zahlreichen Punkten. Die Kritik kann Auswirkungen auf die Beantwortung verschiedener aufgeworfener Rechtsfragen haben
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen leiteten die Ersatzpflicht der Beschwerdegegnerin für den ihnen aus der Kreditbelassung erwachsenen Schaden u.a. aus der Verletzung von verschiedenen Nebenpflichten aus der Restrukturierungsvereinbarung vom 20. Dezember 2001 ab. Die Vorinstanz entschied
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführerinnen machen grösstenteils Verletzungen von Bundeszivilrecht geltend
1 rulings7 viewsDie Beschwerdeführerinnen machen sodann geltend
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführerinnen machen weiter geltend
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen präzisierten diese Rechtsbegehren anlässlich ihrer Replik
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen reichten dem Bundesgericht am 6. November 2012 eine Replik
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen rekurrierten an das Kantonsgericht von Graubünden
1 rulings12 viewsDie Beschwerdeführerinnen rügen diese Auffassung als bundesrechtswidrig. Sie beanstanden die Erwägungen der Vorinstanz zudem als sachfremd
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen rügen diese Substanziierungsanforderungen der Vorinstanz als zu hoch. Sie machen geltend
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen rügen eine bundesrechtswidrige Verneinung ihres Feststellungsinteresses durch die Vorinstanz
1 rulings10 viewsDie Beschwerdeführerinnen rügen eine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV; nachfolgend E. 4.1)
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen rügen erstmals im Verfahren vor Bundesgericht das Fehlen eines Enteignungsplans im Sinne von Art. 26 Abs. 1 lit. f des Gesetzes des Kantons Wallis vom 15. März 2007 über den Wasserbau (SGS 721.1; im Folgenden WBG/VS). Entgegen ihrer Darstellung trifft nicht zu
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen rügen sodann eine willkürliche Beweiswürdigung durch die Vorinstanz. Die durch Q.________
1 rulings9 viewsDie Beschwerdeführerinnen rügen vorab
1 rulings8 viewsDie Beschwerdeführerinnen rügen zunächst eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
1 rulings11 viewsDie Beschwerdeführerinnen setzen sich mit der Begründung des angefochtenen Entscheids in diesem Punkt nur unvollständig auseinander
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