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Der Planungsperimeter wurde in die Hotelzone Suvretta House umgezont. Diese ist in Art. 80a Baugesetz St. Moritz (BG) wie folgt geregelt:
1 rulings12 viewsDer Polizeigewahrsam gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. b Konkordat darf demnach nur angeordnet werden
1 rulings9 viewsDer Präsident: Corboz
1 rulings9 viewsDer Präsident der Anklagekammer stellt den Antrag
1 rulings2 viewsDer Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat am 2. Juni 2009 ein Gesuch der Beschwerdeführerinnen um vorsorgliche Massnahmen (Betreiben des "Gipfelischiffs" während des bundesgerichtlichen Verfahrens) abgewiesen
1 rulings2 viewsDer Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat der Beschwerde mit Verfügung vom 22. Juni 2011 antragsgemäss die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 rulings2 viewsDer Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat am 31. März 2009 das Gesuch der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich
1 rulings3 viewsDer Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung verfügte am 1. März 2011 die Wiederaufnahme des Verfahrens
1 rulings3 viewsDer Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts wies das Gesuch um aufschiebende Wirkung am 30. September 2011 ab
1 rulings2 viewsDer Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat am 4. Juni 2012 ein Gesuch der Beschwerdeführer um Gewährung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen
1 rulings8 viewsDer Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat das Gesuch der Beschwerdeführer um Gewährung der aufschiebenden Wirkung mit Verfügung vom 8. Oktober 2008 abgewiesen
1 rulings8 viewsDer Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat der Beschwerde am 6. Juni 2011 aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 rulings3 viewsDer Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat der Beschwerde mit Verfügung vom 11. September 2008 die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 rulings6 viewsDer Präsident des Bezirksgerichts Appenzell entsprach dem Gesuch am 14. November 2011 superprovisorisch
1 rulings2 viewsDer Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg erliess am 16. Oktober 2007 als vorsorgliche Massnahme ein Verbot der Veröffentlichung
1 rulings2 viewsDer Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg regelte am 23. Mai 2008 die Kosten-
1 rulings2 viewsDer Präsident: Féraud
1 rulings2 viewsDer Präsident hat in Erwägung
1 rulings2 viewsDer Präsident I des Bezirksgerichts A.________ erliess am 3. Januar 2011 den Arrestbefehl
1 rulings9 viewsDer Präsident: Raselli
1 rulings2 viewsDer private Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführern eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu entrichten
1 rulings10 viewsDer private Beschwerdegegner hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 rulings15 viewsDer qualifizierten Rügepflicht nach Art. 106 Abs. 2 BGG genügt höchstens ihr Vorbringen
1 rulings12 viewsDer rechtlich relevante Sachverhalt ergibt sich mit hinreichender Klarheit aus den Akten (vgl. auch E. 3.2)
1 rulings9 viewsDer Rechtsanwalt in der heutigen Gesellschaft
1 rulings13 viewsDer Rechtsanwalt in der Schweiz
1 rulings11 viewsDer Rechtsdienst beantragt für den Regierungsrat die Abweisung der Beschwerde
1 rulings8 viewsDer Rechtsdienst des Regierungsrates beantragt im Namen des Landrates die Abweisung der Beschwerde. Er hält fest
1 rulings9 viewsDer rechtserhebliche Sachverhalt geht aus den Akten hinreichend hervor. Auf die Durchführung eines Augenscheins kann daher ebenfalls verzichtet werden
1 rulings10 viewsDer Rechtsschutz im Immaterialgüterrecht
1 rulings9 viewsDer Rechtsvertreter der Beschwerdeführer erhebt im eigenen Namen Beschwerde gegen die ihm im Baurekursverfahren auferlegten Kosten
1 rulings11 viewsDer Regierungsrat äusserte sich am 27. März 2012 unter grundsätzlichem Festhalten an seinem Standpunkt nochmals zur Eingabe des Verwaltungsgerichts
1 rulings9 viewsDer Regierungsrat beantragt
1 rulings8 viewsDer Regierungsrat beantragt die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdeführer halten in ihrer Stellungnahme dazu im Wesentlichen an ihren Anträgen
1 rulings9 viewsDer Regierungsrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 29. Juni 2009 die Abweisung der Beschwerde. Die ebenfalls zur Stellungnahme eingeladene Bundeskanzlei liess sich nicht vernehmen
1 rulings13 viewsDer Regierungsrat beantragt mit seiner Vernehmlassung die Abweisung der Beschwerde. Das Verwaltungsgericht hat auf eine Stellungnahme verzichtet. Der Gemeinderat Schwyz hat sich nicht vernehmen lassen
1 rulings9 viewsDer Regierungsrat des Kantons Aargau hiess eine von A.________ sowie B.________ gegen den Beschluss des Gemeinderats erhobene Beschwerde am 2. April 2008 gut
1 rulings9 viewsDer Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (Beschluss vom 24. Januar 2012)
1 rulings10 viewsDer Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft legte am 8. Mai 2007 eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Änderung des kantonalen Spitalgesetzes vom 24. Juni 1976 vor. Diese sah u.a. die Aufhebung der Bestimmungen von § 10 Abs. 1 (teilweise)
1 rulings11 viewsDer Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wies die von X.________ bzw. Y.________ erhobene Beschwerde am 21. Dezember 2010 ab. Er führte aus
1 rulings9 viewsDer Regierungsrat des Kantons Luzern beschloss am 1. Februar 2011 die Verordnung vom 30. November 2010 zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung [PFV/LU; SRL 867a]) wie folgt zu ändern:
1 rulingsDer Regierungsrat des Kantons Nidwalden
1 rulings9 viewsDer Regierungsrat des Kantons Schwyz genehmigte am 19. Oktober 1999 den Gestaltungsplan "Hergishalten"
1 rulings10 viewsDer Regierungsrat des Kantons Schwyz schützte am 11. Mai 2010 den gemeinderätlichen Entscheid
1 rulings10 viewsDer Regierungsrat des Kantons Zug beantragt
1 rulings13 viewsDer Regierungsrat des Kantons Zürich legte die "Grundsätze zur Bildung von Betreibungskreisen" im Beschluss vom 28. Mai 2008 fest. Danach sind die Betreibungskreise insbesondere so festzusetzen
1 rulings1 viewsDer Regierungsrat (E. 9) hat
1 rulings7 viewsDer Regierungsrat erachtete den Rekurs als verspätet
1 rulings9 viewsDer Regierungsrat ging in der Vernehmlassungsvorlage vom 8. Mai 2007 davon aus
1 rulings7 viewsDer Regierungsrat habe sich im Entscheid vom 30. Juni 2010 zu all diesen Punkten geäussert. Unzutreffend sei aber die Annahme des Regierungsrats
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