Der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat der Beschwerde mit Verfügung vom 11. September 2008 die aufschiebende Wirkung zuerkannt — Judges — Swissrulings
Der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat der Beschwerde mit Verfügung vom 11. September 2008 die aufschiebende Wirkung zuerkannt