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Juges

26,476 juges

Der Planungsperimeter wurde in die Hotelzone Suvretta House umgezont. Diese ist in Art. 80a Baugesetz St. Moritz (BG) wie folgt geregelt:
1 arrêts12 consultations
Der Polizeigewahrsam gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. b Konkordat darf demnach nur angeordnet werden
1 arrêts9 consultations
Der Präsident: Corboz
1 arrêts9 consultations
Der Präsident der Anklagekammer stellt den Antrag
1 arrêts2 consultations
Der Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat am 2. Juni 2009 ein Gesuch der Beschwerdeführerinnen um vorsorgliche Massnahmen (Betreiben des "Gipfelischiffs" während des bundesgerichtlichen Verfahrens) abgewiesen
1 arrêts2 consultations
Der Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat der Beschwerde mit Verfügung vom 22. Juni 2011 antragsgemäss die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts2 consultations
Der Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat am 31. März 2009 das Gesuch der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich
1 arrêts3 consultations
Der Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung verfügte am 1. März 2011 die Wiederaufnahme des Verfahrens
1 arrêts3 consultations
Der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts wies das Gesuch um aufschiebende Wirkung am 30. September 2011 ab
1 arrêts2 consultations
Der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat am 4. Juni 2012 ein Gesuch der Beschwerdeführer um Gewährung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen
1 arrêts8 consultations
Der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat das Gesuch der Beschwerdeführer um Gewährung der aufschiebenden Wirkung mit Verfügung vom 8. Oktober 2008 abgewiesen
1 arrêts8 consultations
Der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat der Beschwerde am 6. Juni 2011 aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts3 consultations
Der Präsident der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung hat der Beschwerde mit Verfügung vom 11. September 2008 die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts6 consultations
Der Präsident des Bezirksgerichts Appenzell entsprach dem Gesuch am 14. November 2011 superprovisorisch
1 arrêts2 consultations
Der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg erliess am 16. Oktober 2007 als vorsorgliche Massnahme ein Verbot der Veröffentlichung
1 arrêts2 consultations
Der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg regelte am 23. Mai 2008 die Kosten-
1 arrêts2 consultations
Der Präsident: Féraud
1 arrêts2 consultations
Der Präsident hat in Erwägung
1 arrêts2 consultations
Der Präsident I des Bezirksgerichts A.________ erliess am 3. Januar 2011 den Arrestbefehl
1 arrêts9 consultations
Der Präsident: Raselli
1 arrêts2 consultations
Der private Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführern eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu entrichten
1 arrêts10 consultations
Der private Beschwerdegegner hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 arrêts15 consultations
Der qualifizierten Rügepflicht nach Art. 106 Abs. 2 BGG genügt höchstens ihr Vorbringen
1 arrêts12 consultations
Der rechtlich relevante Sachverhalt ergibt sich mit hinreichender Klarheit aus den Akten (vgl. auch E. 3.2)
1 arrêts9 consultations
Der Rechtsanwalt in der heutigen Gesellschaft
1 arrêts13 consultations
Der Rechtsanwalt in der Schweiz
1 arrêts11 consultations
Der Rechtsdienst beantragt für den Regierungsrat die Abweisung der Beschwerde
1 arrêts8 consultations
Der Rechtsdienst des Regierungsrates beantragt im Namen des Landrates die Abweisung der Beschwerde. Er hält fest
1 arrêts9 consultations
Der rechtserhebliche Sachverhalt geht aus den Akten hinreichend hervor. Auf die Durchführung eines Augenscheins kann daher ebenfalls verzichtet werden
1 arrêts10 consultations
Der Rechtsschutz im Immaterialgüterrecht
1 arrêts9 consultations
Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer erhebt im eigenen Namen Beschwerde gegen die ihm im Baurekursverfahren auferlegten Kosten
1 arrêts11 consultations
Der Regierungsrat äusserte sich am 27. März 2012 unter grundsätzlichem Festhalten an seinem Standpunkt nochmals zur Eingabe des Verwaltungsgerichts
1 arrêts9 consultations
Der Regierungsrat beantragt
1 arrêts8 consultations
Der Regierungsrat beantragt die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdeführer halten in ihrer Stellungnahme dazu im Wesentlichen an ihren Anträgen
1 arrêts9 consultations
Der Regierungsrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 29. Juni 2009 die Abweisung der Beschwerde. Die ebenfalls zur Stellungnahme eingeladene Bundeskanzlei liess sich nicht vernehmen
1 arrêts13 consultations
Der Regierungsrat beantragt mit seiner Vernehmlassung die Abweisung der Beschwerde. Das Verwaltungsgericht hat auf eine Stellungnahme verzichtet. Der Gemeinderat Schwyz hat sich nicht vernehmen lassen
1 arrêts9 consultations
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hiess eine von A.________ sowie B.________ gegen den Beschluss des Gemeinderats erhobene Beschwerde am 2. April 2008 gut
1 arrêts9 consultations
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (Beschluss vom 24. Januar 2012)
1 arrêts10 consultations
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft legte am 8. Mai 2007 eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Änderung des kantonalen Spitalgesetzes vom 24. Juni 1976 vor. Diese sah u.a. die Aufhebung der Bestimmungen von § 10 Abs. 1 (teilweise)
1 arrêts11 consultations
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wies die von X.________ bzw. Y.________ erhobene Beschwerde am 21. Dezember 2010 ab. Er führte aus
1 arrêts9 consultations
Der Regierungsrat des Kantons Luzern beschloss am 1. Februar 2011 die Verordnung vom 30. November 2010 zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung [PFV/LU; SRL 867a]) wie folgt zu ändern:
1 arrêts
Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden
1 arrêts9 consultations
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz genehmigte am 19. Oktober 1999 den Gestaltungsplan "Hergishalten"
1 arrêts10 consultations
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz schützte am 11. Mai 2010 den gemeinderätlichen Entscheid
1 arrêts10 consultations
Der Regierungsrat des Kantons Zug beantragt
1 arrêts13 consultations
Der Regierungsrat des Kantons Zürich legte die "Grundsätze zur Bildung von Betreibungskreisen" im Beschluss vom 28. Mai 2008 fest. Danach sind die Betreibungskreise insbesondere so festzusetzen
1 arrêts1 consultations
Der Regierungsrat (E. 9) hat
1 arrêts7 consultations
Der Regierungsrat erachtete den Rekurs als verspätet
1 arrêts9 consultations
Der Regierungsrat ging in der Vernehmlassungsvorlage vom 8. Mai 2007 davon aus
1 arrêts7 consultations
Der Regierungsrat habe sich im Entscheid vom 30. Juni 2010 zu all diesen Punkten geäussert. Unzutreffend sei aber die Annahme des Regierungsrats
1 arrêts11 consultations