Judges
26,476 judges
Baugesetz (V-PBG/ZG; BGS 721.111) erlaubt ist. Das Verwaltungsgericht ist freilich der Auffassung
1 rulingsBaugesuch: Das parallele Verfahren betrifft die Frage der Erweiterung der Deponie durch zusätzliche Ablagerungen über die frühere Terrainhöhe hinaus. Im vorliegenden Fall ist dagegen streitig
1 rulings11 viewsBaugesuch; Neubau
1 rulings5 viewsBaugesuch (Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage)
1 rulings12 viewsBaugesuchsakten gewährt. Am 11. Januar 2011 reichten die Beschwerdeführer eine Stellungnahme zu den eingesehenen Akten sowie weitere Unterlagen ein
1 rulings11 viewsBauG/SG; sGS 731.1) sei abschliessend. Die Gemeinden seien lediglich befugt
1 rulingsBauherren klar sein müssen
1 rulings9 viewsBauinspektorat
1 rulings7 viewsBaujahr
1 rulings8 viewsBaukommission der Gemeinde Oberglatt
1 rulings12 viewsBaukommission der Gemeinde Thalwil erteilte der Swisscom (Schweiz) AG Wireless Access mit Beschluss vom 20. April 2011 die baurechtliche Bewilligung für die Erstellung einer Mobilfunkantennenanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses an der Kirchbodenstrasse 11 in Thalwil. Die hiergegen von X.________
1 rulings9 viewsBaukommission der Stadt Solothurn
1 rulings7 viewsBaukommission Dietikon
1 rulings9 viewsBaukommission Kilchberg
1 rulings11 viewsBaukommission Küsnacht
1 rulings11 viewsBaukommission Uetikon am See
1 rulings9 viewsBaukommission Wädenswil
1 rulings6 viewsBaukonsortium E.________
1 rulings7 viewsBaulinienpläne sowie die zugehörigen Vorschriften bedürfen gemäss § 32 PBG/TG der Genehmigung durch das zuständige Departement. Das Departement prüft
1 rulingsBaumbast
1 rulings6 viewsBaumbestände
1 rulings6 viewsBäume
1 rulings8 viewsBäume angepflanzt. Zudem wird das Trottoir entlang der Ringstrasse zulasten der angrenzenden Liegenschaften von zwei auf 4 m verbreitert
1 rulings10 viewsBäume etc.) - aus den erwähnten Plänen ohne grössere Mühe ablesbar. Zudem sei die Auflage betreffend die technische Ausführung entlang der westlichen Parzellengrenze rechtens
1 rulings7 viewsBäume oder andere Hindernisse zu setzen (Ziff. 8.2 S. 20). Fraglich kann einzig sein
1 rulings8 viewsBaumfall eintreten; im vorliegenden Fall sei aber zu beachten
1 rulings12 viewsBaumfall) würden unterschlagen. Beim Kostenvergleich dürften nicht nur die Investitionskosten
1 rulings12 viewsBäumleingasse 1/3
1 rulingsBaunebenkosten. Ansonsten würden fiktive Gewinne besteuert
1 rulings8 viewsBauordnung
1 rulings10 viewsBauordnung oder feuerpolizeiliche Vorschriften liegen soll. Die blosse Untätigkeit der Verwaltung stellt für sich jedenfalls noch keinen wichtigen Grund i.S.v. Art. 712r Abs. 2 ZGB dar. Damit erweisen sich die Rügen der Beschwerdeführer
1 rulings8 viewsBauprozesse zu führen. Solche Verfahren gehörten nicht zu den Aufgaben
1 rulings10 viewsBauqualität
1 rulings8 viewsBaurecht 2007 S. 161 f.; Etienne Poltier
1 rulings6 viewsBaurecht (Baubewilligung betreffend Mobilfunkantenne)
1 rulings8 viewsBaurecht). Für weitere Beteiligte sind keine Spezialanzeigen vorgesehen. Für sie gilt
1 rulings9 viewsBaurecht. Insofern kommt als Beschwerdegrund im Wesentlichen die Verletzung von Bundes-
1 rulings9 viewsBaurecht; Nutzungsplanung; Nichteinhalten der Rechtsmittelfrist
1 rulings9 viewsBaurecht ohne Rücksicht auf Strafverfahren
1 rulings8 viewsBaurecht (Projektgenehmigung/Einmündung Rebbergstrasse in Schwyzerstrasse)
1 rulingsBaurechts
1 rulings9 viewsBaurechtsberatung
1 rulings11 viewsBaurechtszinsen bei deren Fälligkeit sofort zu bezahlen. In einer solchen Situation bedürfe es gemäss Art. 102 OR für den Verzug keiner Mahnung
1 rulings7 viewsBaurechtszinsen sowie alle weiteren aus Besitz
1 rulings9 viewsBaurechts zur Verfügung (BGE 133 II 249 E. 1.2 S. 251)
1 rulings10 viewsBaurechts zur Verfügung. Das Bundesgerichtsgesetz enthält dazu keinen Ausschlussgrund (Art. 83 BGG; BGE 133 II 249 E. 1.2 S. 251)
1 rulings10 viewsBaurechts zur Verfügung. Das Bundesgerichtsgesetz enthält dazu keinen Ausschlussgrund (BGE 133 II 249 E. 1.2 S. 251). Der angefochtene Entscheid des Verwaltungsgerichts unterliegt somit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
1 rulings8 viewsBaurechts zur Verfügung. Das Bundesgerichtsgesetz enthält dazu keinen Ausschlussgrund (BGE 133 II 249 E. 1.2 S. 251). Die Beschwerdeführer sind als Adressaten des angefochtenen Entscheids
1 rulings10 viewsBaurechts zur Verfügung. Das Bundesgerichtsgesetz enthält dazu keinen Ausschlussgrund. Nach Art. 34 Abs. 1 RPG gelten für die Rechtsmittel an die Bundesbehörden die allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege (BGE 133 II 249 E. 1.2 S. 251; 133 II 409 E. 1.1 S. 411). Beim angefochtenen Entscheid handelt es sich um einen anfechtbaren kantonal letztinstanzlichen Endentscheid (vgl. Art. 86 Abs. 1 lit. d
1 rulings10 viewsBaurechts zur Verfügung. Das Bundesgerichtsgesetz enthält keinen Ausschlussgrund (Art. 83 BGG). Angefochten ist ein Entscheid einer letzten kantonalen Instanz (Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG)
1 rulings8 views