Richter
26,476 richter
Baugesetz (V-PBG/ZG; BGS 721.111) erlaubt ist. Das Verwaltungsgericht ist freilich der Auffassung
1 EntscheideBaugesuch: Das parallele Verfahren betrifft die Frage der Erweiterung der Deponie durch zusätzliche Ablagerungen über die frühere Terrainhöhe hinaus. Im vorliegenden Fall ist dagegen streitig
1 Entscheide11 AufrufeBaugesuch; Neubau
1 Entscheide5 AufrufeBaugesuch (Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage)
1 Entscheide12 AufrufeBaugesuchsakten gewährt. Am 11. Januar 2011 reichten die Beschwerdeführer eine Stellungnahme zu den eingesehenen Akten sowie weitere Unterlagen ein
1 Entscheide11 AufrufeBauG/SG; sGS 731.1) sei abschliessend. Die Gemeinden seien lediglich befugt
1 EntscheideBauherren klar sein müssen
1 Entscheide9 AufrufeBauinspektorat
1 Entscheide7 AufrufeBaujahr
1 Entscheide8 AufrufeBaukommission der Gemeinde Oberglatt
1 Entscheide12 AufrufeBaukommission der Gemeinde Thalwil erteilte der Swisscom (Schweiz) AG Wireless Access mit Beschluss vom 20. April 2011 die baurechtliche Bewilligung für die Erstellung einer Mobilfunkantennenanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses an der Kirchbodenstrasse 11 in Thalwil. Die hiergegen von X.________
1 Entscheide9 AufrufeBaukommission der Stadt Solothurn
1 Entscheide7 AufrufeBaukommission Dietikon
1 Entscheide9 AufrufeBaukommission Kilchberg
1 Entscheide11 AufrufeBaukommission Küsnacht
1 Entscheide11 AufrufeBaukommission Uetikon am See
1 Entscheide9 AufrufeBaukommission Wädenswil
1 Entscheide6 AufrufeBaukonsortium E.________
1 Entscheide7 AufrufeBaulinienpläne sowie die zugehörigen Vorschriften bedürfen gemäss § 32 PBG/TG der Genehmigung durch das zuständige Departement. Das Departement prüft
1 EntscheideBaumbast
1 Entscheide6 AufrufeBaumbestände
1 Entscheide6 AufrufeBäume
1 Entscheide8 AufrufeBäume angepflanzt. Zudem wird das Trottoir entlang der Ringstrasse zulasten der angrenzenden Liegenschaften von zwei auf 4 m verbreitert
1 Entscheide10 AufrufeBäume etc.) - aus den erwähnten Plänen ohne grössere Mühe ablesbar. Zudem sei die Auflage betreffend die technische Ausführung entlang der westlichen Parzellengrenze rechtens
1 Entscheide7 AufrufeBäume oder andere Hindernisse zu setzen (Ziff. 8.2 S. 20). Fraglich kann einzig sein
1 Entscheide8 AufrufeBaumfall eintreten; im vorliegenden Fall sei aber zu beachten
1 Entscheide12 AufrufeBaumfall) würden unterschlagen. Beim Kostenvergleich dürften nicht nur die Investitionskosten
1 Entscheide12 AufrufeBäumleingasse 1/3
1 EntscheideBaunebenkosten. Ansonsten würden fiktive Gewinne besteuert
1 Entscheide8 AufrufeBauordnung
1 Entscheide10 AufrufeBauordnung oder feuerpolizeiliche Vorschriften liegen soll. Die blosse Untätigkeit der Verwaltung stellt für sich jedenfalls noch keinen wichtigen Grund i.S.v. Art. 712r Abs. 2 ZGB dar. Damit erweisen sich die Rügen der Beschwerdeführer
1 Entscheide8 AufrufeBauprozesse zu führen. Solche Verfahren gehörten nicht zu den Aufgaben
1 Entscheide10 AufrufeBauqualität
1 Entscheide8 AufrufeBaurecht 2007 S. 161 f.; Etienne Poltier
1 Entscheide6 AufrufeBaurecht (Baubewilligung betreffend Mobilfunkantenne)
1 Entscheide8 AufrufeBaurecht). Für weitere Beteiligte sind keine Spezialanzeigen vorgesehen. Für sie gilt
1 Entscheide9 AufrufeBaurecht. Insofern kommt als Beschwerdegrund im Wesentlichen die Verletzung von Bundes-
1 Entscheide9 AufrufeBaurecht; Nutzungsplanung; Nichteinhalten der Rechtsmittelfrist
1 Entscheide9 AufrufeBaurecht ohne Rücksicht auf Strafverfahren
1 Entscheide8 AufrufeBaurecht (Projektgenehmigung/Einmündung Rebbergstrasse in Schwyzerstrasse)
1 EntscheideBaurechts
1 Entscheide9 AufrufeBaurechtsberatung
1 Entscheide11 AufrufeBaurechtszinsen bei deren Fälligkeit sofort zu bezahlen. In einer solchen Situation bedürfe es gemäss Art. 102 OR für den Verzug keiner Mahnung
1 Entscheide7 AufrufeBaurechtszinsen sowie alle weiteren aus Besitz
1 Entscheide9 AufrufeBaurechts zur Verfügung (BGE 133 II 249 E. 1.2 S. 251)
1 Entscheide10 AufrufeBaurechts zur Verfügung. Das Bundesgerichtsgesetz enthält dazu keinen Ausschlussgrund (Art. 83 BGG; BGE 133 II 249 E. 1.2 S. 251)
1 Entscheide10 AufrufeBaurechts zur Verfügung. Das Bundesgerichtsgesetz enthält dazu keinen Ausschlussgrund (BGE 133 II 249 E. 1.2 S. 251). Der angefochtene Entscheid des Verwaltungsgerichts unterliegt somit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
1 Entscheide8 AufrufeBaurechts zur Verfügung. Das Bundesgerichtsgesetz enthält dazu keinen Ausschlussgrund (BGE 133 II 249 E. 1.2 S. 251). Die Beschwerdeführer sind als Adressaten des angefochtenen Entscheids
1 Entscheide10 AufrufeBaurechts zur Verfügung. Das Bundesgerichtsgesetz enthält dazu keinen Ausschlussgrund. Nach Art. 34 Abs. 1 RPG gelten für die Rechtsmittel an die Bundesbehörden die allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege (BGE 133 II 249 E. 1.2 S. 251; 133 II 409 E. 1.1 S. 411). Beim angefochtenen Entscheid handelt es sich um einen anfechtbaren kantonal letztinstanzlichen Endentscheid (vgl. Art. 86 Abs. 1 lit. d
1 Entscheide10 AufrufeBaurechts zur Verfügung. Das Bundesgerichtsgesetz enthält keinen Ausschlussgrund (Art. 83 BGG). Angefochten ist ein Entscheid einer letzten kantonalen Instanz (Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG)
1 Entscheide8 Aufrufe