Baukommission der Gemeinde Thalwil erteilte der Swisscom (Schweiz) AG Wireless Access mit Beschluss vom 20. April 2011 die baurechtliche Bewilligung für die Erstellung einer Mobilfunkantennenanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses an der Kirchbodenstrasse 11 in Thalwil. Die hiergegen von X.________