Richter
26,479 richter
ZStrR 127/2009 S. 3 ff.; Johann Friedrich Spittler
1 EntscheideZStrR 2005 311; CHRISTOF RIEDO
1 Entscheide5 AufrufeZ.________ subsidiäre Verwaltungsbeschwerde (recte: subsidiäre Verfassungsbeschwerde) beim Bundesgericht
1 Entscheide11 AufrufeZ.________ - Tagesschau-Moderatorin
1 Entscheide15 AufrufeZ.________ (Tochter/Beschwerdeführerin 2) das Urteil des Obergerichts vom 8. September 2011 vor Bundesgericht an. Sie beantragen
1 EntscheideZu all diesen Elementen äussern sich die Beschwerdeführer nicht
1 Entscheide12 AufrufeZu beachten ist
1 Entscheide11 AufrufeZu bedenken ist
1 Entscheide9 AufrufeZu berücksichtigen ist ferner
1 Entscheide8 AufrufeZu betonen ist
1 Entscheide10 AufrufeZu beurteilen ist der Ausbau einer ortsfesten Anlage im Sinne von Art. 7 Abs. 7 USG
1 Entscheide13 AufrufeZuchtjager beiderlei Geschlechts
1 Entscheide10 AufrufeZuchtjager beiderlei Geschlechts (ab 30 kg)
1 Entscheide14 AufrufeZuchtsauen
1 Entscheide11 AufrufeZuchtsauen oder Zuchtremonten
1 Entscheide11 AufrufeZudem beantragen sie Abänderung der vorinstanzlichen Kostenverlegung
1 Entscheide10 AufrufeZudem bestehen gegen die eingangs erwähnten vier Personen (nachfolgend Beschwerdeführer) mehrere Betreibungen auf Pfändung (von diversen Gläubigern
1 Entscheide11 AufrufeZudem ersuchen die Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung
1 Entscheide10 AufrufeZudem ersuchen die Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung. Das Obergericht hat sich dem Gesuch nicht widersetzt. Die Beschwerdegegner haben sich dazu nicht vernehmen lassen. Mit Verfügung vom 2. August 2010 hat die Abteilungspräsidentin der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 Entscheide2 AufrufeZudem ersuchen sie um aufschiebende Wirkung. Das Kantonsgericht hat auf eine Stellungnahme dazu verzichtet (Schreiben vom 25. Mai 2012). Die Beschwerdegegner haben auf Abweisung des Gesuchs geschlossen (Vernehmlassung vom 31. Mai 2012). Die Präsidentin der II. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat der Beschwerde mit Verfügung vom 6. Juni 2012 die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 Entscheide3 AufrufeZudem kritisieren die Beschwerdeführer die von der Vorinstanz erlassene Auflage. Da das Verwaltungsgericht als letzte kantonale Instanz entschieden habe
1 Entscheide7 AufrufeZudem liege es auf der Hand
1 Entscheide11 AufrufeZudem schliesst sich das BAFU der Meinung der Vorinstanz an: Auf eine 3D-Lärmberechnung könne verzichtet werden
1 Entscheide16 AufrufeZudem sei das Kantonsgericht anzuweisen
1 Entscheide10 AufrufeZudem sind wie erwähnt (vgl. E. 2.3 oben) für die Frage
1 Entscheide8 AufrufeZudem stellen die Beschwerdeführerinnen das von ihnen als Beweismittel vorgelegte Aberkennungsurteil des Kantonsgerichts vom 19. April 1999 falsch dar. Das Kantonsgericht kam nicht zum Schluss
1 Entscheide12 AufrufeZudem verlangte die Beschwerdeführerin 2 eine erneute Abklärung der Schutzwürdigkeit des nördlichen Patumbah-Parks wegen neuerer Erkenntnisse der gartenhistorischen Forschung der Gartendenkmalpflege. Damit wurde vorfrageweise die Wiedererwägung der 1994 rechtskräftig gewordenen Inventarentlassung des Baugrundstücks verlangt
1 Entscheide9 AufrufeZu dem von Amtes wegen anzuwendenden Bundesrecht gehört auch Art. 111 Abs. 1 BGG. Danach muss sich eine Person
1 Entscheide10 AufrufeZudem wies das ASTRA darauf hin
1 Entscheide14 AufrufeZu den Akten der Regierung i.S.v. Art. 88 Abs. 2 Satz 2 BGG zählen nicht nur Entscheide
1 Entscheide9 AufrufeZu den Fragen der Passivlegitimation des Beschwerdeführers 1
1 Entscheide10 AufrufeZu den nach Art. 79 BGG anfechtbaren Entscheiden gehören namentlich Verfügungen betreffend die Entsiegelung
1 Entscheide12 AufrufeZu den steuerfreien Einkünften gehören insbesondere die Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen (§ 33 lit. i StG/AG resp. Art. 7 Abs. 4 lit. b StHG). Hingegen fallen Grundstückgewinne auf Liegenschaften des Privatvermögens im Zeitpunkt der Veräusserung oder der Verwirklichung eines ihr gleichgestellten Tatbestands unter die Grundstückgewinnsteuer (Art. 12 Abs. 1
1 EntscheideZu dieser Frage nimmt bereits das Steuerrekursgericht in seinem Urteil vom 31. August 2011 eingehend Stellung. Danach gibt die Buchhaltung der Y.________ AG das Ergebnis der selbständigen Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers insgesamt wieder
1 Entscheide10 AufrufeZu einer weiteren Ergänzung des Ersuchens vom 12. Oktober 2006 nahm die EStV am 24. Januar 2007 Stellung. Sie bejahte aufgrund der Ergänzung nun Verdachtsmomente für Abgabebetrug. Am 1. Februar 2007 bezeichnete das BJ den Kanton St. Gallen als ausführenden Leitkanton. Mit Eintretens-
1 Entscheide11 AufrufeZu erwarten wäre eigentlich
1 Entscheide8 AufrufeZufahrt) durch die Gemeinde Düdingen. Mit Verfügung vom 9. September 2008 genehmigte der Gemeinderat von Düdingen in der Folge die Ausnahmegesuche. Gegen diesen Entscheid erhoben mehrere Einsprecher am 15. Oktober 2008 Beschwerde beim Oberamtmann des Sensebezirks
1 Entscheide10 AufrufeZufahrt zu den Plätzen) ausschliesslich zu nutzen (beziehungsweise durch Mieter nutzen zu lassen)
1 Entscheide8 AufrufeZufolge ihres teilweisen Obsiegens sind den Beschwerdeführerinnen die Gerichtskosten für das vorinstanzliche Verfahren nur zur Hälfte aufzuerlegen (Art. 67 BGG). Im bundesgerichtlichen Verfahren erscheint die Auferlegung einer reduzierten Gerichtsgebühr zulasten der Beschwerdeführerinnen von Fr. 5'000.-- gerechtfertigt (Art. 66 Abs. 1
1 Entscheide11 AufrufeZug (am 3. Juli 1929) die Konzessionsvereinbarung
1 Entscheide7 AufrufeZugangsmöglichkeiten zur Apotheke - Was sagt das Krankenversicherungsgesetz?
1 EntscheideZug an (vgl. die auf http://www.bgfa.ch unter Rechtsprechung/Kantone gesammelten Entscheide
1 EntscheideZugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben
1 Entscheide15 AufrufeZug führten anfangs des 20. Jahrhunderts mit den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) Verhandlungen über die Verleihung des Rechts
1 Entscheide8 AufrufeZug gegründet
1 Entscheide10 AufrufeZug im April/Mai 2007 den Heimfall des Etzelwerks per 12. Mai 2017 geltend
1 EntscheideZugleich erhob er gegen dieselben Verfügungen mit Eingaben vom 23. September 2010 auch Beschwerden ans Bundesverwaltungsgericht (Verfahrens-Nr. A-6962/2010
1 EntscheideZug sowie die Bezirke Einsiedeln
1 Entscheide11 AufrufeZugunsten der Nutzungsplanung spreche der Umstand
1 Entscheide11 AufrufeZu Gunsten des Grundstücks Nr. 515
1 Entscheide14 Aufrufe