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Zu den nach Art. 79 BGG anfechtbaren Entscheiden gehören namentlich Verfügungen betreffend die Entsiegelung

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25. Feb. 10

Strafprozess

1B 232/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·8 min·1
Abweisung