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Zudem stellen die Beschwerdeführerinnen das von ihnen als Beweismittel vorgelegte Aberkennungsurteil des Kantonsgerichts vom 19. April 1999 falsch dar. Das Kantonsgericht kam nicht zum Schluss

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8. Dez. 08

Gesellschaftsrecht

4A 267/2008/I. zivilrechtliche Abteilung/Gesellschaftsrecht/Zug·DE·23 min·17
Abweisung