Juges
26,479 juges
ZStrR 127/2009 S. 3 ff.; Johann Friedrich Spittler
1 arrêtsZStrR 2005 311; CHRISTOF RIEDO
1 arrêts5 consultationsZ.________ subsidiäre Verwaltungsbeschwerde (recte: subsidiäre Verfassungsbeschwerde) beim Bundesgericht
1 arrêts11 consultationsZ.________ - Tagesschau-Moderatorin
1 arrêts15 consultationsZ.________ (Tochter/Beschwerdeführerin 2) das Urteil des Obergerichts vom 8. September 2011 vor Bundesgericht an. Sie beantragen
1 arrêtsZu all diesen Elementen äussern sich die Beschwerdeführer nicht
1 arrêts12 consultationsZu beachten ist
1 arrêts11 consultationsZu bedenken ist
1 arrêts9 consultationsZu berücksichtigen ist ferner
1 arrêts8 consultationsZu betonen ist
1 arrêts10 consultationsZu beurteilen ist der Ausbau einer ortsfesten Anlage im Sinne von Art. 7 Abs. 7 USG
1 arrêts13 consultationsZuchtjager beiderlei Geschlechts
1 arrêts10 consultationsZuchtjager beiderlei Geschlechts (ab 30 kg)
1 arrêts14 consultationsZuchtsauen
1 arrêts11 consultationsZuchtsauen oder Zuchtremonten
1 arrêts11 consultationsZudem beantragen sie Abänderung der vorinstanzlichen Kostenverlegung
1 arrêts10 consultationsZudem bestehen gegen die eingangs erwähnten vier Personen (nachfolgend Beschwerdeführer) mehrere Betreibungen auf Pfändung (von diversen Gläubigern
1 arrêts11 consultationsZudem ersuchen die Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung
1 arrêts10 consultationsZudem ersuchen die Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung. Das Obergericht hat sich dem Gesuch nicht widersetzt. Die Beschwerdegegner haben sich dazu nicht vernehmen lassen. Mit Verfügung vom 2. August 2010 hat die Abteilungspräsidentin der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts2 consultationsZudem ersuchen sie um aufschiebende Wirkung. Das Kantonsgericht hat auf eine Stellungnahme dazu verzichtet (Schreiben vom 25. Mai 2012). Die Beschwerdegegner haben auf Abweisung des Gesuchs geschlossen (Vernehmlassung vom 31. Mai 2012). Die Präsidentin der II. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat der Beschwerde mit Verfügung vom 6. Juni 2012 die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts3 consultationsZudem kritisieren die Beschwerdeführer die von der Vorinstanz erlassene Auflage. Da das Verwaltungsgericht als letzte kantonale Instanz entschieden habe
1 arrêts7 consultationsZudem liege es auf der Hand
1 arrêts11 consultationsZudem schliesst sich das BAFU der Meinung der Vorinstanz an: Auf eine 3D-Lärmberechnung könne verzichtet werden
1 arrêts16 consultationsZudem sei das Kantonsgericht anzuweisen
1 arrêts10 consultationsZudem sind wie erwähnt (vgl. E. 2.3 oben) für die Frage
1 arrêts8 consultationsZudem stellen die Beschwerdeführerinnen das von ihnen als Beweismittel vorgelegte Aberkennungsurteil des Kantonsgerichts vom 19. April 1999 falsch dar. Das Kantonsgericht kam nicht zum Schluss
1 arrêts12 consultationsZudem verlangte die Beschwerdeführerin 2 eine erneute Abklärung der Schutzwürdigkeit des nördlichen Patumbah-Parks wegen neuerer Erkenntnisse der gartenhistorischen Forschung der Gartendenkmalpflege. Damit wurde vorfrageweise die Wiedererwägung der 1994 rechtskräftig gewordenen Inventarentlassung des Baugrundstücks verlangt
1 arrêts9 consultationsZu dem von Amtes wegen anzuwendenden Bundesrecht gehört auch Art. 111 Abs. 1 BGG. Danach muss sich eine Person
1 arrêts10 consultationsZudem wies das ASTRA darauf hin
1 arrêts14 consultationsZu den Akten der Regierung i.S.v. Art. 88 Abs. 2 Satz 2 BGG zählen nicht nur Entscheide
1 arrêts9 consultationsZu den Fragen der Passivlegitimation des Beschwerdeführers 1
1 arrêts10 consultationsZu den nach Art. 79 BGG anfechtbaren Entscheiden gehören namentlich Verfügungen betreffend die Entsiegelung
1 arrêts12 consultationsZu den steuerfreien Einkünften gehören insbesondere die Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen (§ 33 lit. i StG/AG resp. Art. 7 Abs. 4 lit. b StHG). Hingegen fallen Grundstückgewinne auf Liegenschaften des Privatvermögens im Zeitpunkt der Veräusserung oder der Verwirklichung eines ihr gleichgestellten Tatbestands unter die Grundstückgewinnsteuer (Art. 12 Abs. 1
1 arrêtsZu dieser Frage nimmt bereits das Steuerrekursgericht in seinem Urteil vom 31. August 2011 eingehend Stellung. Danach gibt die Buchhaltung der Y.________ AG das Ergebnis der selbständigen Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers insgesamt wieder
1 arrêts10 consultationsZu einer weiteren Ergänzung des Ersuchens vom 12. Oktober 2006 nahm die EStV am 24. Januar 2007 Stellung. Sie bejahte aufgrund der Ergänzung nun Verdachtsmomente für Abgabebetrug. Am 1. Februar 2007 bezeichnete das BJ den Kanton St. Gallen als ausführenden Leitkanton. Mit Eintretens-
1 arrêts11 consultationsZu erwarten wäre eigentlich
1 arrêts8 consultationsZufahrt) durch die Gemeinde Düdingen. Mit Verfügung vom 9. September 2008 genehmigte der Gemeinderat von Düdingen in der Folge die Ausnahmegesuche. Gegen diesen Entscheid erhoben mehrere Einsprecher am 15. Oktober 2008 Beschwerde beim Oberamtmann des Sensebezirks
1 arrêts10 consultationsZufahrt zu den Plätzen) ausschliesslich zu nutzen (beziehungsweise durch Mieter nutzen zu lassen)
1 arrêts8 consultationsZufolge ihres teilweisen Obsiegens sind den Beschwerdeführerinnen die Gerichtskosten für das vorinstanzliche Verfahren nur zur Hälfte aufzuerlegen (Art. 67 BGG). Im bundesgerichtlichen Verfahren erscheint die Auferlegung einer reduzierten Gerichtsgebühr zulasten der Beschwerdeführerinnen von Fr. 5'000.-- gerechtfertigt (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts11 consultationsZug (am 3. Juli 1929) die Konzessionsvereinbarung
1 arrêts7 consultationsZugangsmöglichkeiten zur Apotheke - Was sagt das Krankenversicherungsgesetz?
1 arrêtsZug an (vgl. die auf http://www.bgfa.ch unter Rechtsprechung/Kantone gesammelten Entscheide
1 arrêtsZugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben
1 arrêts15 consultationsZug führten anfangs des 20. Jahrhunderts mit den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) Verhandlungen über die Verleihung des Rechts
1 arrêts8 consultationsZug gegründet
1 arrêts10 consultationsZug im April/Mai 2007 den Heimfall des Etzelwerks per 12. Mai 2017 geltend
1 arrêtsZugleich erhob er gegen dieselben Verfügungen mit Eingaben vom 23. September 2010 auch Beschwerden ans Bundesverwaltungsgericht (Verfahrens-Nr. A-6962/2010
1 arrêtsZug sowie die Bezirke Einsiedeln
1 arrêts11 consultationsZugunsten der Nutzungsplanung spreche der Umstand
1 arrêts11 consultationsZu Gunsten des Grundstücks Nr. 515
1 arrêts14 consultations