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Juges

26,479 juges

ZStrR 127/2009 S. 3 ff.; Johann Friedrich Spittler
1 arrêts
ZStrR 2005 311; CHRISTOF RIEDO
1 arrêts5 consultations
Z.________ subsidiäre Verwaltungsbeschwerde (recte: subsidiäre Verfassungsbeschwerde) beim Bundesgericht
1 arrêts11 consultations
Z.________ - Tagesschau-Moderatorin
1 arrêts15 consultations
Z.________ (Tochter/Beschwerdeführerin 2) das Urteil des Obergerichts vom 8. September 2011 vor Bundesgericht an. Sie beantragen
1 arrêts
Zu all diesen Elementen äussern sich die Beschwerdeführer nicht
1 arrêts12 consultations
Zu beachten ist
1 arrêts11 consultations
Zu bedenken ist
1 arrêts9 consultations
Zu berücksichtigen ist ferner
1 arrêts8 consultations
Zu betonen ist
1 arrêts10 consultations
Zu beurteilen ist der Ausbau einer ortsfesten Anlage im Sinne von Art. 7 Abs. 7 USG
1 arrêts13 consultations
Zuchtjager beiderlei Geschlechts
1 arrêts10 consultations
Zuchtjager beiderlei Geschlechts (ab 30 kg)
1 arrêts14 consultations
Zuchtsauen
1 arrêts11 consultations
Zuchtsauen oder Zuchtremonten
1 arrêts11 consultations
Zudem beantragen sie Abänderung der vorinstanzlichen Kostenverlegung
1 arrêts10 consultations
Zudem bestehen gegen die eingangs erwähnten vier Personen (nachfolgend Beschwerdeführer) mehrere Betreibungen auf Pfändung (von diversen Gläubigern
1 arrêts11 consultations
Zudem ersuchen die Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung
1 arrêts10 consultations
Zudem ersuchen die Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung. Das Obergericht hat sich dem Gesuch nicht widersetzt. Die Beschwerdegegner haben sich dazu nicht vernehmen lassen. Mit Verfügung vom 2. August 2010 hat die Abteilungspräsidentin der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts2 consultations
Zudem ersuchen sie um aufschiebende Wirkung. Das Kantonsgericht hat auf eine Stellungnahme dazu verzichtet (Schreiben vom 25. Mai 2012). Die Beschwerdegegner haben auf Abweisung des Gesuchs geschlossen (Vernehmlassung vom 31. Mai 2012). Die Präsidentin der II. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat der Beschwerde mit Verfügung vom 6. Juni 2012 die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts3 consultations
Zudem kritisieren die Beschwerdeführer die von der Vorinstanz erlassene Auflage. Da das Verwaltungsgericht als letzte kantonale Instanz entschieden habe
1 arrêts7 consultations
Zudem liege es auf der Hand
1 arrêts11 consultations
Zudem schliesst sich das BAFU der Meinung der Vorinstanz an: Auf eine 3D-Lärmberechnung könne verzichtet werden
1 arrêts16 consultations
Zudem sei das Kantonsgericht anzuweisen
1 arrêts10 consultations
Zudem sind wie erwähnt (vgl. E. 2.3 oben) für die Frage
1 arrêts8 consultations
Zudem stellen die Beschwerdeführerinnen das von ihnen als Beweismittel vorgelegte Aberkennungsurteil des Kantonsgerichts vom 19. April 1999 falsch dar. Das Kantonsgericht kam nicht zum Schluss
1 arrêts12 consultations
Zudem verlangte die Beschwerdeführerin 2 eine erneute Abklärung der Schutzwürdigkeit des nördlichen Patumbah-Parks wegen neuerer Erkenntnisse der gartenhistorischen Forschung der Gartendenkmalpflege. Damit wurde vorfrageweise die Wiedererwägung der 1994 rechtskräftig gewordenen Inventarentlassung des Baugrundstücks verlangt
1 arrêts9 consultations
Zu dem von Amtes wegen anzuwendenden Bundesrecht gehört auch Art. 111 Abs. 1 BGG. Danach muss sich eine Person
1 arrêts10 consultations
Zudem wies das ASTRA darauf hin
1 arrêts14 consultations
Zu den Akten der Regierung i.S.v. Art. 88 Abs. 2 Satz 2 BGG zählen nicht nur Entscheide
1 arrêts9 consultations
Zu den Fragen der Passivlegitimation des Beschwerdeführers 1
1 arrêts10 consultations
Zu den nach Art. 79 BGG anfechtbaren Entscheiden gehören namentlich Verfügungen betreffend die Entsiegelung
1 arrêts12 consultations
Zu den steuerfreien Einkünften gehören insbesondere die Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen (§ 33 lit. i StG/AG resp. Art. 7 Abs. 4 lit. b StHG). Hingegen fallen Grundstückgewinne auf Liegenschaften des Privatvermögens im Zeitpunkt der Veräusserung oder der Verwirklichung eines ihr gleichgestellten Tatbestands unter die Grundstückgewinnsteuer (Art. 12 Abs. 1
1 arrêts
Zu dieser Frage nimmt bereits das Steuerrekursgericht in seinem Urteil vom 31. August 2011 eingehend Stellung. Danach gibt die Buchhaltung der Y.________ AG das Ergebnis der selbständigen Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers insgesamt wieder
1 arrêts10 consultations
Zu einer weiteren Ergänzung des Ersuchens vom 12. Oktober 2006 nahm die EStV am 24. Januar 2007 Stellung. Sie bejahte aufgrund der Ergänzung nun Verdachtsmomente für Abgabebetrug. Am 1. Februar 2007 bezeichnete das BJ den Kanton St. Gallen als ausführenden Leitkanton. Mit Eintretens-
1 arrêts11 consultations
Zu erwarten wäre eigentlich
1 arrêts8 consultations
Zufahrt) durch die Gemeinde Düdingen. Mit Verfügung vom 9. September 2008 genehmigte der Gemeinderat von Düdingen in der Folge die Ausnahmegesuche. Gegen diesen Entscheid erhoben mehrere Einsprecher am 15. Oktober 2008 Beschwerde beim Oberamtmann des Sensebezirks
1 arrêts10 consultations
Zufahrt zu den Plätzen) ausschliesslich zu nutzen (beziehungsweise durch Mieter nutzen zu lassen)
1 arrêts8 consultations
Zufolge ihres teilweisen Obsiegens sind den Beschwerdeführerinnen die Gerichtskosten für das vorinstanzliche Verfahren nur zur Hälfte aufzuerlegen (Art. 67 BGG). Im bundesgerichtlichen Verfahren erscheint die Auferlegung einer reduzierten Gerichtsgebühr zulasten der Beschwerdeführerinnen von Fr. 5'000.-- gerechtfertigt (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts11 consultations
Zug (am 3. Juli 1929) die Konzessionsvereinbarung
1 arrêts7 consultations
Zugangsmöglichkeiten zur Apotheke - Was sagt das Krankenversicherungsgesetz?
1 arrêts
Zug an (vgl. die auf http://www.bgfa.ch unter Rechtsprechung/Kantone gesammelten Entscheide
1 arrêts
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben
1 arrêts15 consultations
Zug führten anfangs des 20. Jahrhunderts mit den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) Verhandlungen über die Verleihung des Rechts
1 arrêts8 consultations
Zug gegründet
1 arrêts10 consultations
Zug im April/Mai 2007 den Heimfall des Etzelwerks per 12. Mai 2017 geltend
1 arrêts
Zugleich erhob er gegen dieselben Verfügungen mit Eingaben vom 23. September 2010 auch Beschwerden ans Bundesverwaltungsgericht (Verfahrens-Nr. A-6962/2010
1 arrêts
Zug sowie die Bezirke Einsiedeln
1 arrêts11 consultations
Zugunsten der Nutzungsplanung spreche der Umstand
1 arrêts11 consultations
Zu Gunsten des Grundstücks Nr. 515
1 arrêts14 consultations