Richter
26,479 richter
Vorliegend stimmt die Beschwerdeschrift vor Bundesgericht im materiellen Teil - von geringfügigen Änderungen abgesehen - wortwörtlich mit derjenigen vor Verwaltungsgericht überein. Allerdings hat das Verwaltungsgericht seinerseits für die Beurteilung der streitigen Baubewilligung auf die Ausführungen des angefochtenen Rekursentscheids verwiesen. Unter diesen Umständen genügt es
1 Entscheide14 AufrufeVorliegend waren die Beschwerdeführer vor Verwaltungsgericht anwaltlich vertreten. Sie hatten in der Hauptsache genügend bestimmte Anträge gestellt
1 Entscheide8 AufrufeVorliegend wussten die Beschwerdeführer spätestens bei der Teilnahme am Gespräch mit dem Schulratspräsidenten vom 28. September 2010
1 Entscheide8 AufrufeVormundschaft
1 Entscheide7 AufrufeVormundschaftliche Mitwirkung bei Schenkungen von Eltern an ihre unmündigen Kinder [Art. 306 Abs. 2
1 Entscheide8 AufrufeVormundschaftsbehörde D.________
1 Entscheide11 AufrufeVormundschaftsbehörde des Kantons Basel-Stadt
1 Entscheide8 AufrufeVormundschaftsbehörden
1 Entscheide12 AufrufeVormundschaftsbehörde Winterthur
1 Entscheide11 AufrufeVormundschaftsbehörde Z.________
1 Entscheide13 AufrufeVormundschaftskommission A.________ das Gesuch um Erlass von Kindesschutzmassnahmen ab
1 Entscheide16 AufrufeVorplätze zu beachten seien. Im Gegensatz zur Ansicht der Beschwerdeführer nahm die Baukommission im Dispositiv auf diese Erwägungen Bezug
1 Entscheide12 AufrufeVorschläge unterbreiten. Die vorgesehenen Betreibungskreise hat der Regierungsrat den Gemeinden vor dem Entscheid nochmals zur Stellungnahme unterbreitet. Auch die beschwerdeführenden Gemeinden wurden angehört
1 Entscheide9 AufrufeVorschriften aufgehoben. Am 1. Juli 1975 sei die Ersatzbauordnung in Kraft getreten. In der Folge sei der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug doch tätig geworden
1 Entscheide8 AufrufeVorschriften rechtmässig sind
1 Entscheide12 AufrufeVorschriften zum GGP
1 Entscheide10 AufrufeVorsichtspflichten gelten (Art. 41a VRV)
1 Entscheide16 AufrufeVorsitzender der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift. Er gab diese Funktion erst im Juni 2011 auf
1 Entscheide10 AufrufeVorsorgegrenzwerte von 0.6 V/m vorzuschreiben. Sie verlangen
1 EntscheideVorsorgereglement der ASGA Pensionskasse
1 Entscheide10 AufrufeVorsorgliche Massnahmen
1 Entscheide11 AufrufeVorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit; Verlegung der Gerichts-
1 Entscheide8 AufrufeVorsorgliche stationäre Schutzmassnahme
1 Entscheide17 AufrufeVorstand als "unwirksam" bezeichne. Sodann sei die gerichtliche Auseinandersetzung über die Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit von Beschlüssen der Vereinsorgane einer Klärung durch Vergleich höchstens dann zugänglich
1 Entscheide11 AufrufeVorstandsmitgliedern unterzeichnet
1 Entscheide8 AufrufeVorstellungen beruht. Der Erblasser wollte seine Lebenspartnerin für die geleisteten Dienste in bar entschädigen
1 Entscheide8 AufrufeVorstellungen klar zu äussern
1 Entscheide9 AufrufeVorteile bei der Professionalisierung der Kanzlei (namentlich Etablierung der Firma
1 Entscheide9 AufrufeVoruntersuchungsverfahrens bzw. gegen die Anklageschrift erheben
1 Entscheide9 AufrufeVoruntersuchungsverfahren teilweise divergierend ausgesagt haben
1 Entscheide10 AufrufeVorurteile
1 Entscheide10 AufrufeVor Verwaltungsgericht war u.a. streitig
1 Entscheide11 AufrufeVorweg machen die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 29 Abs. 2 BV geltend. Sie rügen
1 Entscheide9 AufrufeVorwurf der Widerhandlung gegen Art. 3 lit. b
1 Entscheide9 AufrufeVorzugskraft). Den Beschwerdeführern ist zuzustimmen
1 Entscheide10 AufrufeVotation fédérale du 25 novembre 2018 concernant l'initiative populaire fédérale " Le droit suisse au lieu de juges étrangers " (Initiative pour l'autodétermination)
1 Entscheide9 AufrufeVotum Isaak)
1 Entscheide8 AufrufeVotum Isaak). Dazu konnten sich die Beschwerdeführer im Rahmen ihrer mündlichen Replik äussern. Gegen die gerichtliche Feststellung
1 Entscheide7 AufrufeVotum Isaak unten). Zuvor hatte er ausgeführt
1 Entscheide8 AufrufeVPB 1983 Nr. 82
1 Entscheide10 AufrufeVPB 2003 Nr. 139; Lorenz Meyer
1 Entscheide7 AufrufeVPB 44/1980 Nr. 60 E. 1 S. 247 betr. die Station Seewis-Valzeina der RhB). Es kann offen bleiben
1 EntscheideVPO) beurteilt das Kantonsgericht als Verfassungsgericht Beschwerden betreffend Verfassungsmässigkeit von Erlassen. Gemäss § 27 Abs. 2 lit. b VPO können jedoch - nebst anderen
1 Entscheide7 AufrufeV.________ Rekurs ans Baurekursgericht des Kantons Zürich. Dieses trat mit Entscheid vom 25. November 2011 auf das Rechtsmittel nicht ein. Zur Begründung führte es aus
1 Entscheide8 AufrufeVRG-Kommentar
1 Entscheide8 AufrufeVRG/ZH) angewendet; dadurch habe es das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV)
1 EntscheideVRG/ZH) angewendet wurde
1 EntscheideVRPG/AG; SAR 271.200) sinngemäss als willkürlich
1 EntscheideV.________ sei zur Selbstbewirtschaftung nicht geeignet
1 Entscheide10 AufrufeVSI 2004 S. 257
1 Entscheide11 Aufrufe