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Vorliegend stimmt die Beschwerdeschrift vor Bundesgericht im materiellen Teil - von geringfügigen Änderungen abgesehen - wortwörtlich mit derjenigen vor Verwaltungsgericht überein. Allerdings hat das Verwaltungsgericht seinerseits für die Beurteilung der streitigen Baubewilligung auf die Ausführungen des angefochtenen Rekursentscheids verwiesen. Unter diesen Umständen genügt es
1 rulings14 viewsVorliegend waren die Beschwerdeführer vor Verwaltungsgericht anwaltlich vertreten. Sie hatten in der Hauptsache genügend bestimmte Anträge gestellt
1 rulings8 viewsVorliegend wussten die Beschwerdeführer spätestens bei der Teilnahme am Gespräch mit dem Schulratspräsidenten vom 28. September 2010
1 rulings8 viewsVormundschaft
1 rulings7 viewsVormundschaftliche Mitwirkung bei Schenkungen von Eltern an ihre unmündigen Kinder [Art. 306 Abs. 2
1 rulings8 viewsVormundschaftsbehörde D.________
1 rulings11 viewsVormundschaftsbehörde des Kantons Basel-Stadt
1 rulings8 viewsVormundschaftsbehörden
1 rulings12 viewsVormundschaftsbehörde Winterthur
1 rulings11 viewsVormundschaftsbehörde Z.________
1 rulings13 viewsVormundschaftskommission A.________ das Gesuch um Erlass von Kindesschutzmassnahmen ab
1 rulings16 viewsVorplätze zu beachten seien. Im Gegensatz zur Ansicht der Beschwerdeführer nahm die Baukommission im Dispositiv auf diese Erwägungen Bezug
1 rulings12 viewsVorschläge unterbreiten. Die vorgesehenen Betreibungskreise hat der Regierungsrat den Gemeinden vor dem Entscheid nochmals zur Stellungnahme unterbreitet. Auch die beschwerdeführenden Gemeinden wurden angehört
1 rulings9 viewsVorschriften aufgehoben. Am 1. Juli 1975 sei die Ersatzbauordnung in Kraft getreten. In der Folge sei der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug doch tätig geworden
1 rulings8 viewsVorschriften rechtmässig sind
1 rulings12 viewsVorschriften zum GGP
1 rulings10 viewsVorsichtspflichten gelten (Art. 41a VRV)
1 rulings16 viewsVorsitzender der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift. Er gab diese Funktion erst im Juni 2011 auf
1 rulings10 viewsVorsorgegrenzwerte von 0.6 V/m vorzuschreiben. Sie verlangen
1 rulingsVorsorgereglement der ASGA Pensionskasse
1 rulings10 viewsVorsorgliche Massnahmen
1 rulings11 viewsVorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit; Verlegung der Gerichts-
1 rulings8 viewsVorsorgliche stationäre Schutzmassnahme
1 rulings17 viewsVorstand als "unwirksam" bezeichne. Sodann sei die gerichtliche Auseinandersetzung über die Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit von Beschlüssen der Vereinsorgane einer Klärung durch Vergleich höchstens dann zugänglich
1 rulings11 viewsVorstandsmitgliedern unterzeichnet
1 rulings8 viewsVorstellungen beruht. Der Erblasser wollte seine Lebenspartnerin für die geleisteten Dienste in bar entschädigen
1 rulings8 viewsVorstellungen klar zu äussern
1 rulings9 viewsVorteile bei der Professionalisierung der Kanzlei (namentlich Etablierung der Firma
1 rulings9 viewsVoruntersuchungsverfahrens bzw. gegen die Anklageschrift erheben
1 rulings9 viewsVoruntersuchungsverfahren teilweise divergierend ausgesagt haben
1 rulings10 viewsVorurteile
1 rulings10 viewsVor Verwaltungsgericht war u.a. streitig
1 rulings11 viewsVorweg machen die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 29 Abs. 2 BV geltend. Sie rügen
1 rulings9 viewsVorwurf der Widerhandlung gegen Art. 3 lit. b
1 rulings9 viewsVorzugskraft). Den Beschwerdeführern ist zuzustimmen
1 rulings10 viewsVotation fédérale du 25 novembre 2018 concernant l'initiative populaire fédérale " Le droit suisse au lieu de juges étrangers " (Initiative pour l'autodétermination)
1 rulings9 viewsVotum Isaak)
1 rulings8 viewsVotum Isaak). Dazu konnten sich die Beschwerdeführer im Rahmen ihrer mündlichen Replik äussern. Gegen die gerichtliche Feststellung
1 rulings7 viewsVotum Isaak unten). Zuvor hatte er ausgeführt
1 rulings8 viewsVPB 1983 Nr. 82
1 rulings10 viewsVPB 2003 Nr. 139; Lorenz Meyer
1 rulings7 viewsVPB 44/1980 Nr. 60 E. 1 S. 247 betr. die Station Seewis-Valzeina der RhB). Es kann offen bleiben
1 rulingsVPO) beurteilt das Kantonsgericht als Verfassungsgericht Beschwerden betreffend Verfassungsmässigkeit von Erlassen. Gemäss § 27 Abs. 2 lit. b VPO können jedoch - nebst anderen
1 rulings7 viewsV.________ Rekurs ans Baurekursgericht des Kantons Zürich. Dieses trat mit Entscheid vom 25. November 2011 auf das Rechtsmittel nicht ein. Zur Begründung führte es aus
1 rulings8 viewsVRG-Kommentar
1 rulings8 viewsVRG/ZH) angewendet; dadurch habe es das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV)
1 rulingsVRG/ZH) angewendet wurde
1 rulingsVRPG/AG; SAR 271.200) sinngemäss als willkürlich
1 rulingsV.________ sei zur Selbstbewirtschaftung nicht geeignet
1 rulings10 viewsVSI 2004 S. 257
1 rulings11 views