Giudici
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Vorliegend stimmt die Beschwerdeschrift vor Bundesgericht im materiellen Teil - von geringfügigen Änderungen abgesehen - wortwörtlich mit derjenigen vor Verwaltungsgericht überein. Allerdings hat das Verwaltungsgericht seinerseits für die Beurteilung der streitigen Baubewilligung auf die Ausführungen des angefochtenen Rekursentscheids verwiesen. Unter diesen Umständen genügt es
1 sentenze14 visualizzazioniVorliegend waren die Beschwerdeführer vor Verwaltungsgericht anwaltlich vertreten. Sie hatten in der Hauptsache genügend bestimmte Anträge gestellt
1 sentenze8 visualizzazioniVorliegend wussten die Beschwerdeführer spätestens bei der Teilnahme am Gespräch mit dem Schulratspräsidenten vom 28. September 2010
1 sentenze8 visualizzazioniVormundschaft
1 sentenze7 visualizzazioniVormundschaftliche Mitwirkung bei Schenkungen von Eltern an ihre unmündigen Kinder [Art. 306 Abs. 2
1 sentenze8 visualizzazioniVormundschaftsbehörde D.________
1 sentenze11 visualizzazioniVormundschaftsbehörde des Kantons Basel-Stadt
1 sentenze8 visualizzazioniVormundschaftsbehörden
1 sentenze12 visualizzazioniVormundschaftsbehörde Winterthur
1 sentenze11 visualizzazioniVormundschaftsbehörde Z.________
1 sentenze13 visualizzazioniVormundschaftskommission A.________ das Gesuch um Erlass von Kindesschutzmassnahmen ab
1 sentenze16 visualizzazioniVorplätze zu beachten seien. Im Gegensatz zur Ansicht der Beschwerdeführer nahm die Baukommission im Dispositiv auf diese Erwägungen Bezug
1 sentenze12 visualizzazioniVorschläge unterbreiten. Die vorgesehenen Betreibungskreise hat der Regierungsrat den Gemeinden vor dem Entscheid nochmals zur Stellungnahme unterbreitet. Auch die beschwerdeführenden Gemeinden wurden angehört
1 sentenze9 visualizzazioniVorschriften aufgehoben. Am 1. Juli 1975 sei die Ersatzbauordnung in Kraft getreten. In der Folge sei der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug doch tätig geworden
1 sentenze8 visualizzazioniVorschriften rechtmässig sind
1 sentenze12 visualizzazioniVorschriften zum GGP
1 sentenze10 visualizzazioniVorsichtspflichten gelten (Art. 41a VRV)
1 sentenze16 visualizzazioniVorsitzender der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift. Er gab diese Funktion erst im Juni 2011 auf
1 sentenze10 visualizzazioniVorsorgegrenzwerte von 0.6 V/m vorzuschreiben. Sie verlangen
1 sentenzeVorsorgereglement der ASGA Pensionskasse
1 sentenze10 visualizzazioniVorsorgliche Massnahmen
1 sentenze11 visualizzazioniVorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit; Verlegung der Gerichts-
1 sentenze8 visualizzazioniVorsorgliche stationäre Schutzmassnahme
1 sentenze17 visualizzazioniVorstand als "unwirksam" bezeichne. Sodann sei die gerichtliche Auseinandersetzung über die Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit von Beschlüssen der Vereinsorgane einer Klärung durch Vergleich höchstens dann zugänglich
1 sentenze11 visualizzazioniVorstandsmitgliedern unterzeichnet
1 sentenze8 visualizzazioniVorstellungen beruht. Der Erblasser wollte seine Lebenspartnerin für die geleisteten Dienste in bar entschädigen
1 sentenze8 visualizzazioniVorstellungen klar zu äussern
1 sentenze9 visualizzazioniVorteile bei der Professionalisierung der Kanzlei (namentlich Etablierung der Firma
1 sentenze9 visualizzazioniVoruntersuchungsverfahrens bzw. gegen die Anklageschrift erheben
1 sentenze9 visualizzazioniVoruntersuchungsverfahren teilweise divergierend ausgesagt haben
1 sentenze10 visualizzazioniVorurteile
1 sentenze10 visualizzazioniVor Verwaltungsgericht war u.a. streitig
1 sentenze11 visualizzazioniVorweg machen die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 29 Abs. 2 BV geltend. Sie rügen
1 sentenze9 visualizzazioniVorwurf der Widerhandlung gegen Art. 3 lit. b
1 sentenze9 visualizzazioniVorzugskraft). Den Beschwerdeführern ist zuzustimmen
1 sentenze10 visualizzazioniVotation fédérale du 25 novembre 2018 concernant l'initiative populaire fédérale " Le droit suisse au lieu de juges étrangers " (Initiative pour l'autodétermination)
1 sentenze9 visualizzazioniVotum Isaak)
1 sentenze8 visualizzazioniVotum Isaak). Dazu konnten sich die Beschwerdeführer im Rahmen ihrer mündlichen Replik äussern. Gegen die gerichtliche Feststellung
1 sentenze7 visualizzazioniVotum Isaak unten). Zuvor hatte er ausgeführt
1 sentenze8 visualizzazioniVPB 1983 Nr. 82
1 sentenze10 visualizzazioniVPB 2003 Nr. 139; Lorenz Meyer
1 sentenze7 visualizzazioniVPB 44/1980 Nr. 60 E. 1 S. 247 betr. die Station Seewis-Valzeina der RhB). Es kann offen bleiben
1 sentenzeVPO) beurteilt das Kantonsgericht als Verfassungsgericht Beschwerden betreffend Verfassungsmässigkeit von Erlassen. Gemäss § 27 Abs. 2 lit. b VPO können jedoch - nebst anderen
1 sentenze7 visualizzazioniV.________ Rekurs ans Baurekursgericht des Kantons Zürich. Dieses trat mit Entscheid vom 25. November 2011 auf das Rechtsmittel nicht ein. Zur Begründung führte es aus
1 sentenze8 visualizzazioniVRG-Kommentar
1 sentenze8 visualizzazioniVRG/ZH) angewendet; dadurch habe es das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV)
1 sentenzeVRG/ZH) angewendet wurde
1 sentenzeVRPG/AG; SAR 271.200) sinngemäss als willkürlich
1 sentenzeV.________ sei zur Selbstbewirtschaftung nicht geeignet
1 sentenze10 visualizzazioniVSI 2004 S. 257
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