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Giudici

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Vorliegend stimmt die Beschwerdeschrift vor Bundesgericht im materiellen Teil - von geringfügigen Änderungen abgesehen - wortwörtlich mit derjenigen vor Verwaltungsgericht überein. Allerdings hat das Verwaltungsgericht seinerseits für die Beurteilung der streitigen Baubewilligung auf die Ausführungen des angefochtenen Rekursentscheids verwiesen. Unter diesen Umständen genügt es
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Vorliegend waren die Beschwerdeführer vor Verwaltungsgericht anwaltlich vertreten. Sie hatten in der Hauptsache genügend bestimmte Anträge gestellt
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Vorliegend wussten die Beschwerdeführer spätestens bei der Teilnahme am Gespräch mit dem Schulratspräsidenten vom 28. September 2010
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Vormundschaft
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Vormundschaftliche Mitwirkung bei Schenkungen von Eltern an ihre unmündigen Kinder [Art. 306 Abs. 2
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Vormundschaftsbehörde D.________
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Vormundschaftsbehörde des Kantons Basel-Stadt
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Vormundschaftsbehörden
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Vormundschaftsbehörde Winterthur
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Vormundschaftsbehörde Z.________
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Vormundschaftskommission A.________ das Gesuch um Erlass von Kindesschutzmassnahmen ab
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Vorplätze zu beachten seien. Im Gegensatz zur Ansicht der Beschwerdeführer nahm die Baukommission im Dispositiv auf diese Erwägungen Bezug
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Vorschläge unterbreiten. Die vorgesehenen Betreibungskreise hat der Regierungsrat den Gemeinden vor dem Entscheid nochmals zur Stellungnahme unterbreitet. Auch die beschwerdeführenden Gemeinden wurden angehört
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Vorschriften aufgehoben. Am 1. Juli 1975 sei die Ersatzbauordnung in Kraft getreten. In der Folge sei der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug doch tätig geworden
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Vorschriften rechtmässig sind
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Vorschriften zum GGP
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Vorsichtspflichten gelten (Art. 41a VRV)
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Vorsitzender der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift. Er gab diese Funktion erst im Juni 2011 auf
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Vorsorgegrenzwerte von 0.6 V/m vorzuschreiben. Sie verlangen
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Vorsorgereglement der ASGA Pensionskasse
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Vorsorgliche Massnahmen
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Vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit; Verlegung der Gerichts-
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Vorsorgliche stationäre Schutzmassnahme
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Vorstand als "unwirksam" bezeichne. Sodann sei die gerichtliche Auseinandersetzung über die Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit von Beschlüssen der Vereinsorgane einer Klärung durch Vergleich höchstens dann zugänglich
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Vorstandsmitgliedern unterzeichnet
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Vorstellungen beruht. Der Erblasser wollte seine Lebenspartnerin für die geleisteten Dienste in bar entschädigen
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Vorstellungen klar zu äussern
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Vorteile bei der Professionalisierung der Kanzlei (namentlich Etablierung der Firma
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Voruntersuchungsverfahrens bzw. gegen die Anklageschrift erheben
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Voruntersuchungsverfahren teilweise divergierend ausgesagt haben
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Vorurteile
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Vor Verwaltungsgericht war u.a. streitig
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Vorweg machen die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 29 Abs. 2 BV geltend. Sie rügen
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Vorwurf der Widerhandlung gegen Art. 3 lit. b
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Vorzugskraft). Den Beschwerdeführern ist zuzustimmen
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Votation fédérale du 25 novembre 2018 concernant l'initiative populaire fédérale " Le droit suisse au lieu de juges étrangers " (Initiative pour l'autodétermination)
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Votum Isaak)
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Votum Isaak). Dazu konnten sich die Beschwerdeführer im Rahmen ihrer mündlichen Replik äussern. Gegen die gerichtliche Feststellung
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Votum Isaak unten). Zuvor hatte er ausgeführt
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VPB 1983 Nr. 82
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VPB 2003 Nr. 139; Lorenz Meyer
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VPB 44/1980 Nr. 60 E. 1 S. 247 betr. die Station Seewis-Valzeina der RhB). Es kann offen bleiben
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VPO) beurteilt das Kantonsgericht als Verfassungsgericht Beschwerden betreffend Verfassungsmässigkeit von Erlassen. Gemäss § 27 Abs. 2 lit. b VPO können jedoch - nebst anderen
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V.________ Rekurs ans Baurekursgericht des Kantons Zürich. Dieses trat mit Entscheid vom 25. November 2011 auf das Rechtsmittel nicht ein. Zur Begründung führte es aus
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VRG-Kommentar
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VRG/ZH) angewendet; dadurch habe es das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV)
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VRG/ZH) angewendet wurde
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VRPG/AG; SAR 271.200) sinngemäss als willkürlich
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V.________ sei zur Selbstbewirtschaftung nicht geeignet
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VSI 2004 S. 257
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