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Umsetzungsprobleme offen anzusprechen (MICHAEL O'FLAHERTY
1 sentenze8 visualizzazioniUmsetzung von 14 entsprechenden Massnahmen beauftragt. Als Ergänzung dieses auf dauerhafte Massnahmen aufgebauten Aktionsplans hätten die Kantone ein Interventionskonzept Feinstaub mit temporären Massnahmen bei hohen Luftbelastungen beschlossen. Bezüglich der geforderten konkreten Massnahmen legte das BAFU einzeln die vom Bund bereits ergriffenen Massnahmen zur Reduktion der luftbelastenden Emissionen
1 sentenze7 visualizzazioniUmstände
1 sentenze9 visualizzazioniUmstände zugrunde legt
1 sentenze12 visualizzazioniUmstände zu substanziieren
1 sentenze9 visualizzazioniUmstritten ist die Einhaltung einer dem kantonalen Verfahrensrecht unterstehenden Frist
1 sentenze8 visualizzazioniUmstritten ist die Erweiterung der beiden bestehenden Mobilfunkantennen auf dem Dach des Gebäudes Industriestrasse 9 (Grundstück Kat.-Nr. 10'154) in Stäfa mit einer UMTS-Antennenanlage durch die Sunrise Communications AG. Neben der umstrittenen Antennenanlage besteht auf demselben Dach eine Antennenanlage der Orange Communications SA. Die Beschwerdeführer bringen im vorliegenden Verfahren unter anderem verschiedene Rügen vor
1 sentenze7 visualizzazioniUmstritten ist die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung
1 sentenze8 visualizzazioniUmstritten ist einerseits
1 sentenze8 visualizzazioniUmstritten ist im vorliegenden Verfahren
1 sentenze10 visualizzazioniUmstritten ist mithin der Messpunkt für die Bestimmung der Fassadenhöhe
1 sentenze10 visualizzazioniUmstritten ist schliesslich
1 sentenze9 visualizzazioniUmstritten ist vorliegend
1 sentenze10 visualizzazioniUmstritten ist vorliegend neben dem Kriterium des Geldeinsatzes (dazu nachfolgend E. 5) das Kriterium der Planmässigkeit. Massgebend für dessen Prüfung ist die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung; die Annahme des revidierten Verfassungsartikels (Art. 106 BV) ändert daran nichts (vorne E. 2.1)
1 sentenze7 visualizzazioniUMTS-Antennen auf dem Dach des Industriegebäudes "An der Ron 7" (Grundstück Nr. 1245
1 sentenze10 visualizzazioniUMTS). Das Baugesuch sieht vor
1 sentenze11 visualizzazioniUMTS ein. Hierfür soll der bestehende Mast abgebrochen
1 sentenze9 visualizzazioniUMTS mit Basisstation sind aufzuheben
1 sentenze10 visualizzazioniUMTS-Mobilfunk
1 sentenze8 visualizzazioniUMTS-Mobilfunk errichten. Diese soll als Gemeinschaftsanlage zusammen mit der Swisscom Schweiz AG (Swisscom)
1 sentenze10 visualizzazioniUMTS) selbst bei maximaler Auslastung der Sendeanlagen nur 58 % der bewilligten Sendeleistung ausgenutzt wird."
1 sentenzeUMTS-Strahlung könne nicht genügend exakt gemessen werden. Die Baubewilligung sei deshalb zu verweigern. Das Verwaltungsgericht wies diesbezüglich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung hin
1 sentenze8 visualizzazioniUmwandlung
1 sentenze12 visualizzazioniUmwandlung in eine Sachwalterschaft bis zur personellen Ergänzung des Stiftungsrates
1 sentenze10 visualizzazioniUmweltämter der Zentralschweiz vom 13. Januar 2003 zur Überprüfung der Felderträge auf Wiesen
1 sentenze12 visualizzazioniUmwelt (ANU) anzuhören habe (Abschnitt I Auflage 4c)
1 sentenze9 visualizzazioniUmwelt bereits am 22. Juni 2007 erfolgt sei. Das Departement hat den Genehmigungsentscheid weder der betroffenen Grundeigentümerin noch den Nachbarn eröffnet
1 sentenze9 visualizzazioniUmwelt (BVU)
1 sentenze12 visualizzazioniUmwelt (BVU) des Kantons Aargau mit Entscheid vom 10. Januar 2008 ab. Darauf gelangten C.________
1 sentenze11 visualizzazioniUmwelt (BVU) des Kantons Aargau. Mit Entscheid vom 12. Dezember 2007 wies dieses die Beschwerden ab
1 sentenze9 visualizzazioniUmwelt (BVU; Koordinationsstelle Baugesuche
1 sentenze7 visualizzazioniUmwelt (BVU) stimmte dem Bauvorhaben am 25. Januar 2010 unter Auflagen zu. Am 12. Juli 2010 erteilte der Gemeinderat Muhen die Baubewilligung unter Bedingungen
1 sentenze11 visualizzazioniUmwelt das Beschwerdeverfahren infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle ab. Gegen diesen Entscheid erhoben Y.________
1 sentenze7 visualizzazioniUmwelt den Entscheid vom 22. Juni 2007 betreffend Genehmigung des Gestaltungsplans "Wohnüberbauung Walzmühle" nach. Die Verfahrensbeteiligten haben von der Gelegenheit
1 sentenze9 visualizzazioniUmwelt des Kantons Aargau (BVU) die Verwaltungsbeschwerde von Y.________
1 sentenze10 visualizzazioniUmwelt des Kantons Aargau führte am 18. August 2010 eine Augenscheinsverhandlung durch. Anlässlich dieser Verhandlung erzielten die Parteien eine grundsätzliche Einigung
1 sentenze9 visualizzazioniUmwelt des Kantons Graubünden hat sich nicht vernehmen lassen. In ihrer Stellungnahme dazu halten die Beschwerdeführer im Wesentlichen an ihren Anträgen
1 sentenze9 visualizzazioniUmwelt des Kantons Thurgau (DBU) Einsprache. Nach verfahrensrechtlichen Zwischenschritten wies das DBU die Einsprache am 23. November 2011 ab. Mit Entscheid vom 1. Dezember 2011 genehmigte es den Gestaltungsplan Ildbach
1 sentenze10 visualizzazioniUmwelt des Kantons Thurgau. Dieses wies den Rekurs am 29. August 2007 ab
1 sentenze10 visualizzazioniUmwelt des Kantons Thurgau. Dieses wies den Rekurs mit Entscheid vom 7. Juni 2007 ab. Eine gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau mit Urteil vom 21. Mai 2008 ab
1 sentenze12 visualizzazioniUmwelt des Kantons Thurgau (im Folgenden: Departement) insbesondere folgenden Antrag: Auf der Zürcher-
1 sentenze10 visualizzazioniUmwelt des Kantons Thurgau. Mit Entscheid vom 24. Februar 2009 wies das Departement die Rekurse ab
1 sentenze9 visualizzazioniUmweltdirektion des Kantons Nidwalden
1 sentenze12 visualizzazioniUmwelt (EKUD) unterbreiten
1 sentenze10 visualizzazioniUmwelt entstehen (lit. a)
1 sentenze7 visualizzazioniUmweltfragen häufig - unter dem Gesichtspunkt der Interessenabwägung
1 sentenze9 visualizzazioniUmwelt geschaffen werden (BGE 127 II 215 E. 3a S. 218 f. mit Hinweisen). Die Identität der Baute ist jedenfalls dann nicht mehr gewahrt
1 sentenze8 visualizzazioniUmwelt Graubünden (ANU) seinen Fachbericht. Es kam zum Ergebnis
1 sentenze6 visualizzazioniUmwelt in seiner Verfügung vom 26. November 2007 die Zustimmung zur Wegverbindung zwischen Bellikon
1 sentenze16 visualizzazioniUmwelt möglichst wenig beeinträchtigen
1 sentenze9 visualizzazioni