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Giudici

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Umsetzungsprobleme offen anzusprechen (MICHAEL O'FLAHERTY
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Umsetzung von 14 entsprechenden Massnahmen beauftragt. Als Ergänzung dieses auf dauerhafte Massnahmen aufgebauten Aktionsplans hätten die Kantone ein Interventionskonzept Feinstaub mit temporären Massnahmen bei hohen Luftbelastungen beschlossen. Bezüglich der geforderten konkreten Massnahmen legte das BAFU einzeln die vom Bund bereits ergriffenen Massnahmen zur Reduktion der luftbelastenden Emissionen
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Umstände
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Umstände zugrunde legt
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Umstände zu substanziieren
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Umstritten ist die Einhaltung einer dem kantonalen Verfahrensrecht unterstehenden Frist
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Umstritten ist die Erweiterung der beiden bestehenden Mobilfunkantennen auf dem Dach des Gebäudes Industriestrasse 9 (Grundstück Kat.-Nr. 10'154) in Stäfa mit einer UMTS-Antennenanlage durch die Sunrise Communications AG. Neben der umstrittenen Antennenanlage besteht auf demselben Dach eine Antennenanlage der Orange Communications SA. Die Beschwerdeführer bringen im vorliegenden Verfahren unter anderem verschiedene Rügen vor
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Umstritten ist die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung
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Umstritten ist einerseits
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Umstritten ist im vorliegenden Verfahren
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Umstritten ist mithin der Messpunkt für die Bestimmung der Fassadenhöhe
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Umstritten ist schliesslich
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Umstritten ist vorliegend
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Umstritten ist vorliegend neben dem Kriterium des Geldeinsatzes (dazu nachfolgend E. 5) das Kriterium der Planmässigkeit. Massgebend für dessen Prüfung ist die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung; die Annahme des revidierten Verfassungsartikels (Art. 106 BV) ändert daran nichts (vorne E. 2.1)
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UMTS-Antennen auf dem Dach des Industriegebäudes "An der Ron 7" (Grundstück Nr. 1245
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UMTS). Das Baugesuch sieht vor
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UMTS ein. Hierfür soll der bestehende Mast abgebrochen
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UMTS mit Basisstation sind aufzuheben
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UMTS-Mobilfunk
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UMTS-Mobilfunk errichten. Diese soll als Gemeinschaftsanlage zusammen mit der Swisscom Schweiz AG (Swisscom)
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UMTS) selbst bei maximaler Auslastung der Sendeanlagen nur 58 % der bewilligten Sendeleistung ausgenutzt wird."
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UMTS-Strahlung könne nicht genügend exakt gemessen werden. Die Baubewilligung sei deshalb zu verweigern. Das Verwaltungsgericht wies diesbezüglich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung hin
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Umwandlung
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Umwandlung in eine Sachwalterschaft bis zur personellen Ergänzung des Stiftungsrates
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Umweltämter der Zentralschweiz vom 13. Januar 2003 zur Überprüfung der Felderträge auf Wiesen
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Umwelt (ANU) anzuhören habe (Abschnitt I Auflage 4c)
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Umwelt bereits am 22. Juni 2007 erfolgt sei. Das Departement hat den Genehmigungsentscheid weder der betroffenen Grundeigentümerin noch den Nachbarn eröffnet
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Umwelt (BVU)
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Umwelt (BVU) des Kantons Aargau mit Entscheid vom 10. Januar 2008 ab. Darauf gelangten C.________
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Umwelt (BVU) des Kantons Aargau. Mit Entscheid vom 12. Dezember 2007 wies dieses die Beschwerden ab
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Umwelt (BVU; Koordinationsstelle Baugesuche
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Umwelt (BVU) stimmte dem Bauvorhaben am 25. Januar 2010 unter Auflagen zu. Am 12. Juli 2010 erteilte der Gemeinderat Muhen die Baubewilligung unter Bedingungen
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Umwelt das Beschwerdeverfahren infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle ab. Gegen diesen Entscheid erhoben Y.________
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Umwelt den Entscheid vom 22. Juni 2007 betreffend Genehmigung des Gestaltungsplans "Wohnüberbauung Walzmühle" nach. Die Verfahrensbeteiligten haben von der Gelegenheit
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Umwelt des Kantons Aargau (BVU) die Verwaltungsbeschwerde von Y.________
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Umwelt des Kantons Aargau führte am 18. August 2010 eine Augenscheinsverhandlung durch. Anlässlich dieser Verhandlung erzielten die Parteien eine grundsätzliche Einigung
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Umwelt des Kantons Graubünden hat sich nicht vernehmen lassen. In ihrer Stellungnahme dazu halten die Beschwerdeführer im Wesentlichen an ihren Anträgen
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Umwelt des Kantons Thurgau (DBU) Einsprache. Nach verfahrensrechtlichen Zwischenschritten wies das DBU die Einsprache am 23. November 2011 ab. Mit Entscheid vom 1. Dezember 2011 genehmigte es den Gestaltungsplan Ildbach
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Umwelt des Kantons Thurgau. Dieses wies den Rekurs am 29. August 2007 ab
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Umwelt des Kantons Thurgau. Dieses wies den Rekurs mit Entscheid vom 7. Juni 2007 ab. Eine gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau mit Urteil vom 21. Mai 2008 ab
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Umwelt des Kantons Thurgau (im Folgenden: Departement) insbesondere folgenden Antrag: Auf der Zürcher-
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Umwelt des Kantons Thurgau. Mit Entscheid vom 24. Februar 2009 wies das Departement die Rekurse ab
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Umweltdirektion des Kantons Nidwalden
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Umwelt (EKUD) unterbreiten
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Umwelt entstehen (lit. a)
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Umweltfragen häufig - unter dem Gesichtspunkt der Interessenabwägung
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Umwelt geschaffen werden (BGE 127 II 215 E. 3a S. 218 f. mit Hinweisen). Die Identität der Baute ist jedenfalls dann nicht mehr gewahrt
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Umwelt Graubünden (ANU) seinen Fachbericht. Es kam zum Ergebnis
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Umwelt in seiner Verfügung vom 26. November 2007 die Zustimmung zur Wegverbindung zwischen Bellikon
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Umwelt möglichst wenig beeinträchtigen
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