UMTS-Strahlung könne nicht genügend exakt gemessen werden. Die Baubewilligung sei deshalb zu verweigern. Das Verwaltungsgericht wies diesbezüglich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung hin — Richter — Swissrulings
UMTS-Strahlung könne nicht genügend exakt gemessen werden. Die Baubewilligung sei deshalb zu verweigern. Das Verwaltungsgericht wies diesbezüglich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung hin