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In formeller Hinsicht machen die Beklagten eine Verletzung von Prozessgrundsätzen geltend (S. 9 f. Ziff. IV der Beschwerdeschrift)

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22. Feb. 11

Erbrecht

5A 572/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Erbrecht·DE·26 min·11
Teilweise Abweisung