Richter
26,476 richter
Entschädigungsfolgen zulasten des Kantons Obwalden."
1 Entscheide8 AufrufeEntschädigungsfolgen zulasten des Staates."
1 Entscheide7 AufrufeEntschädigungsfolgen zu Lasten des Staates Aargau."
1 Entscheide9 AufrufeEntschädigungsfolgen zurückzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beschwerdegegnerin kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG). Sie hat ausserdem den obsiegenden Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine angemessene Parteientschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 1
1 Entscheide9 AufrufeEntschädigungsfolge zulasten der Beschwerdeführer beseitigt. Anlässlich der amtlichen Kontrolle am 4. November 2011 in der Fischzuchtanlage musste festgestellt werden
1 Entscheide9 AufrufeEntschädigungsforderungen für erst nachträglich aufgetretene oder erkennbar gewordene Schäden anzumelden (Urteil E.9/1992 vom 24. Juni 1993
1 EntscheideEntschädigungsfrage neu zu entscheiden
1 Entscheide10 AufrufeEntschädigungsfrage neu zu regeln (vgl. Art. 107 Abs. 2 i.V.m. Art. 67 BGG
1 Entscheide5 AufrufeEntschädigungspunkt sowie insoweit aufzuheben
1 Entscheide11 AufrufeEntschädigungsregelung des Baurekursgerichts zu ihren Lasten bestätigt worden sei. Die Sache sei zur Neuverlegung der Kosten im Sinne der Erwägungen an das Verwaltungsgericht
1 Entscheide10 AufrufeEntschädigungsregelung drängt sich vorliegend aufgrund der teilweisen Gutheissung der Beschwerde nicht auf. Bei dieser Kosten-
1 Entscheide12 AufrufeEntschädigungsregelung für das kantonale Verfahren nicht selbständig an
1 Entscheide10 AufrufeEntschädigungsregelung gemäss dem angefochtenen Entscheid verstosse gegen verfassungsmässige Rechte
1 Entscheide10 AufrufeEntschädigungsregelung kann hingegen mit Beschwerde angefochten werden. Sie beruht hier auf dem bisherigen kantonalen Zivilprozessrecht (E. II/1 S. 6 des angefochtenen Entscheids; vgl. Art. 404 f. der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Schweizerischen Zivilprozessordnung
1 EntscheideEntschädigungsregelung von Entscheiden über vorsorgliche Massnahmen
1 Entscheide9 AufrufeEntschädigungsregelung wird das Gesuch der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege
1 Entscheide9 AufrufeEntschädigungsregelung zurückzuweisen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragen die Beschwerdeführer
1 Entscheide8 AufrufeEntschädigungsrisiko nur gegenüber einer Gegenpartei
1 Entscheide13 AufrufeEntschädigungsrisiko nur gegenüber einer Gegenpartei trägt
1 Entscheide13 AufrufeEntschädigungszahlungen
1 Entscheide9 AufrufeEntschädigung von Fr. 1.--/km sowie von Fr. 4.-- pro Verpflegung am Mittagstisch) - vom Schulrat selber gefällt. Gemäss Sitzungsprotokoll wurden der Schulratspräsident
1 EntscheideEntscheid bestätigt eine Baubewilligung
1 Entscheide9 AufrufeEntscheid der ersten Instanz zu überprüfen
1 Entscheide14 AufrufeEntscheide
1 Entscheide10 AufrufeEntscheide aus einem oder mehreren anderen Kantonen besteht praxisgemäss kein Erfordernis der Letztinstanzlichkeit (BGE 133 I 300 E. 2.4 S. 307 bzw. 133 I 308 E. 2.4 S. 313). Die Beschwerdefrist bei Beschwerden wegen interkantonaler Kompetenzkonflikte beginnt spätestens zu laufen
1 Entscheide9 AufrufeEntscheide betreffend Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen (Art. 83 lit. c Ziff. 5 BGG). Der Betroffene muss den Bewilligungsanspruch in vertretbarer Weise geltend machen
1 Entscheide10 AufrufeEntscheide den direkt betroffenen Personen zu eröffnen (BGE 133 I 201 E. 2.1 S. 204). Aus Art. 29 Abs. 2 BV fliesst ausserdem der Anspruch des Betroffenen
1 Entscheide11 AufrufeEntscheide der Bezirksräte in familienrechtlichen Angelegenheiten (Art. 90-456 ZGB) beschlügen öffentliches
1 Entscheide9 AufrufeEntscheide der Kantonsregierungen im Bereich der Spitalplanung (Art. 39 KVG)
1 Entscheide13 AufrufeEntscheide der oberen oder einzigen kantonalen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs-
1 Entscheide11 AufrufeEntscheide der Schätzungskommission frei zu überprüfen; als zweite Rechtsmittelinstanz ist das Bundesgericht grundsätzlich auf eine Rechtskontrolle beschränkt (Art. 95 BGG). Den Sachverhalt kann das Bundesgericht gemäss Art. 97
1 Entscheide6 AufrufeEntscheidend für die Versagung der Bewilligung durch das Verwaltungsgericht war jedoch nicht die ungenügende Abklärung von Alternativstandorten
1 Entscheide8 AufrufeEntscheidend für die Vorinstanzen war
1 Entscheide14 AufrufeEntscheidend ist
1 Entscheide10 AufrufeEntscheidend ist schliesslich die Begründung
1 Entscheide9 AufrufeEntscheidend ist somit nicht die formelle Dauer der Ehe
1 Entscheide9 AufrufeEntscheidend ist vorliegend
1 Entscheide7 AufrufeEntscheidend sei jedoch
1 Entscheide9 AufrufeEntscheidungen betreffend den Unterhalt auch nicht dem Minderjährigenschutzabkommen. Da Unterhaltsleistungen vom Abkommen nicht erfasst seien
1 Entscheide9 AufrufeEntscheidungen zu erleichtern
1 Entscheide9 AufrufeEntscheidung sowie zur Neuverlegung der Kosten zur vollständigen Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen
1 Entscheide7 AufrufeEntscheidungsspielraum der kantonalen Instanzen zu beachten
1 Entscheide11 AufrufeEntscheid vom 27. Juni 2012)
1 Entscheide7 AufrufeEntsG; SR 823.20) gelten insbesondere die Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages über die Hinterlegung einer Kaution durch den Arbeitgeber auch für solche ausländischen Betriebe
1 Entscheide7 AufrufeEntsprechend dem Ausgang des Verfahrens haben die unterliegenden Beschwerdeführer die Gerichtskosten zu tragen (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 Entscheide10 AufrufeEntsprechend dem Ausgang des Verfahrens sind keine Kosten zu erheben (Art. 63 Abs. 1
1 Entscheide10 AufrufeEntsprechend dem Verfahrensausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens (vgl. Art. 65 BGG) den Beschwerdeführern aufzuerlegen; sie haften hierfür solidarisch (Art. 66 Abs. 1
1 Entscheide4 AufrufeEntsprechend dem Verfahrensausgang tragen die Beschwerdeführer die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG). Diese haben den privaten Beschwerdegegnern zudem eine angemessene Parteientschädigung auszurichten (Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 Entscheide11 AufrufeEntsprechend diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 65 f. BGG). Es rechtfertigt sich
1 Entscheide7 AufrufeEntsprechend diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den Beschwerdeführern unter Solidarhaft aufzuerlegen (Art. 65 f. BGG). Dem sinngemäss gestellten Gesuch der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege im bundesgerichtlichen Verfahren kann nicht entsprochen werden
1 Entscheide4 Aufrufe