Skip to content

Richter

26,476 richter

Entschädigungsfolgen zulasten des Kantons Obwalden."
1 Entscheide8 Aufrufe
Entschädigungsfolgen zulasten des Staates."
1 Entscheide7 Aufrufe
Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates Aargau."
1 Entscheide9 Aufrufe
Entschädigungsfolgen zurückzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beschwerdegegnerin kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG). Sie hat ausserdem den obsiegenden Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine angemessene Parteientschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 1
1 Entscheide9 Aufrufe
Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdeführer beseitigt. Anlässlich der amtlichen Kontrolle am 4. November 2011 in der Fischzuchtanlage musste festgestellt werden
1 Entscheide9 Aufrufe
Entschädigungsforderungen für erst nachträglich aufgetretene oder erkennbar gewordene Schäden anzumelden (Urteil E.9/1992 vom 24. Juni 1993
1 Entscheide
Entschädigungsfrage neu zu entscheiden
1 Entscheide10 Aufrufe
Entschädigungsfrage neu zu regeln (vgl. Art. 107 Abs. 2 i.V.m. Art. 67 BGG
1 Entscheide5 Aufrufe
Entschädigungspunkt sowie insoweit aufzuheben
1 Entscheide11 Aufrufe
Entschädigungsregelung des Baurekursgerichts zu ihren Lasten bestätigt worden sei. Die Sache sei zur Neuverlegung der Kosten im Sinne der Erwägungen an das Verwaltungsgericht
1 Entscheide10 Aufrufe
Entschädigungsregelung drängt sich vorliegend aufgrund der teilweisen Gutheissung der Beschwerde nicht auf. Bei dieser Kosten-
1 Entscheide12 Aufrufe
Entschädigungsregelung für das kantonale Verfahren nicht selbständig an
1 Entscheide10 Aufrufe
Entschädigungsregelung gemäss dem angefochtenen Entscheid verstosse gegen verfassungsmässige Rechte
1 Entscheide10 Aufrufe
Entschädigungsregelung kann hingegen mit Beschwerde angefochten werden. Sie beruht hier auf dem bisherigen kantonalen Zivilprozessrecht (E. II/1 S. 6 des angefochtenen Entscheids; vgl. Art. 404 f. der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Schweizerischen Zivilprozessordnung
1 Entscheide
Entschädigungsregelung von Entscheiden über vorsorgliche Massnahmen
1 Entscheide9 Aufrufe
Entschädigungsregelung wird das Gesuch der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege
1 Entscheide9 Aufrufe
Entschädigungsregelung zurückzuweisen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragen die Beschwerdeführer
1 Entscheide8 Aufrufe
Entschädigungsrisiko nur gegenüber einer Gegenpartei
1 Entscheide13 Aufrufe
Entschädigungsrisiko nur gegenüber einer Gegenpartei trägt
1 Entscheide13 Aufrufe
Entschädigungszahlungen
1 Entscheide9 Aufrufe
Entschädigung von Fr. 1.--/km sowie von Fr. 4.-- pro Verpflegung am Mittagstisch) - vom Schulrat selber gefällt. Gemäss Sitzungsprotokoll wurden der Schulratspräsident
1 Entscheide
Entscheid bestätigt eine Baubewilligung
1 Entscheide9 Aufrufe
Entscheid der ersten Instanz zu überprüfen
1 Entscheide14 Aufrufe
Entscheide
1 Entscheide10 Aufrufe
Entscheide aus einem oder mehreren anderen Kantonen besteht praxisgemäss kein Erfordernis der Letztinstanzlichkeit (BGE 133 I 300 E. 2.4 S. 307 bzw. 133 I 308 E. 2.4 S. 313). Die Beschwerdefrist bei Beschwerden wegen interkantonaler Kompetenzkonflikte beginnt spätestens zu laufen
1 Entscheide9 Aufrufe
Entscheide betreffend Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen (Art. 83 lit. c Ziff. 5 BGG). Der Betroffene muss den Bewilligungsanspruch in vertretbarer Weise geltend machen
1 Entscheide10 Aufrufe
Entscheide den direkt betroffenen Personen zu eröffnen (BGE 133 I 201 E. 2.1 S. 204). Aus Art. 29 Abs. 2 BV fliesst ausserdem der Anspruch des Betroffenen
1 Entscheide11 Aufrufe
Entscheide der Bezirksräte in familienrechtlichen Angelegenheiten (Art. 90-456 ZGB) beschlügen öffentliches
1 Entscheide9 Aufrufe
Entscheide der Kantonsregierungen im Bereich der Spitalplanung (Art. 39 KVG)
1 Entscheide13 Aufrufe
Entscheide der oberen oder einzigen kantonalen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs-
1 Entscheide11 Aufrufe
Entscheide der Schätzungskommission frei zu überprüfen; als zweite Rechtsmittelinstanz ist das Bundesgericht grundsätzlich auf eine Rechtskontrolle beschränkt (Art. 95 BGG). Den Sachverhalt kann das Bundesgericht gemäss Art. 97
1 Entscheide6 Aufrufe
Entscheidend für die Versagung der Bewilligung durch das Verwaltungsgericht war jedoch nicht die ungenügende Abklärung von Alternativstandorten
1 Entscheide8 Aufrufe
Entscheidend für die Vorinstanzen war
1 Entscheide14 Aufrufe
Entscheidend ist
1 Entscheide10 Aufrufe
Entscheidend ist schliesslich die Begründung
1 Entscheide9 Aufrufe
Entscheidend ist somit nicht die formelle Dauer der Ehe
1 Entscheide9 Aufrufe
Entscheidend ist vorliegend
1 Entscheide7 Aufrufe
Entscheidend sei jedoch
1 Entscheide9 Aufrufe
Entscheidungen betreffend den Unterhalt auch nicht dem Minderjährigenschutzabkommen. Da Unterhaltsleistungen vom Abkommen nicht erfasst seien
1 Entscheide9 Aufrufe
Entscheidungen zu erleichtern
1 Entscheide9 Aufrufe
Entscheidung sowie zur Neuverlegung der Kosten zur vollständigen Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen
1 Entscheide7 Aufrufe
Entscheidungsspielraum der kantonalen Instanzen zu beachten
1 Entscheide11 Aufrufe
Entscheid vom 27. Juni 2012)
1 Entscheide7 Aufrufe
EntsG; SR 823.20) gelten insbesondere die Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages über die Hinterlegung einer Kaution durch den Arbeitgeber auch für solche ausländischen Betriebe
1 Entscheide7 Aufrufe
Entsprechend dem Ausgang des Verfahrens haben die unterliegenden Beschwerdeführer die Gerichtskosten zu tragen (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 Entscheide10 Aufrufe
Entsprechend dem Ausgang des Verfahrens sind keine Kosten zu erheben (Art. 63 Abs. 1
1 Entscheide10 Aufrufe
Entsprechend dem Verfahrensausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens (vgl. Art. 65 BGG) den Beschwerdeführern aufzuerlegen; sie haften hierfür solidarisch (Art. 66 Abs. 1
1 Entscheide4 Aufrufe
Entsprechend dem Verfahrensausgang tragen die Beschwerdeführer die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG). Diese haben den privaten Beschwerdegegnern zudem eine angemessene Parteientschädigung auszurichten (Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 Entscheide11 Aufrufe
Entsprechend diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 65 f. BGG). Es rechtfertigt sich
1 Entscheide7 Aufrufe
Entsprechend diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den Beschwerdeführern unter Solidarhaft aufzuerlegen (Art. 65 f. BGG). Dem sinngemäss gestellten Gesuch der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege im bundesgerichtlichen Verfahren kann nicht entsprochen werden
1 Entscheide4 Aufrufe