Juges
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Entschädigungsfolgen zulasten des Kantons Obwalden."
1 arrêts8 consultationsEntschädigungsfolgen zulasten des Staates."
1 arrêts7 consultationsEntschädigungsfolgen zu Lasten des Staates Aargau."
1 arrêts9 consultationsEntschädigungsfolgen zurückzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beschwerdegegnerin kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG). Sie hat ausserdem den obsiegenden Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine angemessene Parteientschädigung zu bezahlen (Art. 68 Abs. 1
1 arrêts9 consultationsEntschädigungsfolge zulasten der Beschwerdeführer beseitigt. Anlässlich der amtlichen Kontrolle am 4. November 2011 in der Fischzuchtanlage musste festgestellt werden
1 arrêts9 consultationsEntschädigungsforderungen für erst nachträglich aufgetretene oder erkennbar gewordene Schäden anzumelden (Urteil E.9/1992 vom 24. Juni 1993
1 arrêtsEntschädigungsfrage neu zu entscheiden
1 arrêts10 consultationsEntschädigungsfrage neu zu regeln (vgl. Art. 107 Abs. 2 i.V.m. Art. 67 BGG
1 arrêts5 consultationsEntschädigungspunkt sowie insoweit aufzuheben
1 arrêts11 consultationsEntschädigungsregelung des Baurekursgerichts zu ihren Lasten bestätigt worden sei. Die Sache sei zur Neuverlegung der Kosten im Sinne der Erwägungen an das Verwaltungsgericht
1 arrêts10 consultationsEntschädigungsregelung drängt sich vorliegend aufgrund der teilweisen Gutheissung der Beschwerde nicht auf. Bei dieser Kosten-
1 arrêts12 consultationsEntschädigungsregelung für das kantonale Verfahren nicht selbständig an
1 arrêts10 consultationsEntschädigungsregelung gemäss dem angefochtenen Entscheid verstosse gegen verfassungsmässige Rechte
1 arrêts10 consultationsEntschädigungsregelung kann hingegen mit Beschwerde angefochten werden. Sie beruht hier auf dem bisherigen kantonalen Zivilprozessrecht (E. II/1 S. 6 des angefochtenen Entscheids; vgl. Art. 404 f. der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Schweizerischen Zivilprozessordnung
1 arrêtsEntschädigungsregelung von Entscheiden über vorsorgliche Massnahmen
1 arrêts9 consultationsEntschädigungsregelung wird das Gesuch der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege
1 arrêts9 consultationsEntschädigungsregelung zurückzuweisen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragen die Beschwerdeführer
1 arrêts8 consultationsEntschädigungsrisiko nur gegenüber einer Gegenpartei
1 arrêts13 consultationsEntschädigungsrisiko nur gegenüber einer Gegenpartei trägt
1 arrêts13 consultationsEntschädigungszahlungen
1 arrêts9 consultationsEntschädigung von Fr. 1.--/km sowie von Fr. 4.-- pro Verpflegung am Mittagstisch) - vom Schulrat selber gefällt. Gemäss Sitzungsprotokoll wurden der Schulratspräsident
1 arrêtsEntscheid bestätigt eine Baubewilligung
1 arrêts9 consultationsEntscheid der ersten Instanz zu überprüfen
1 arrêts14 consultationsEntscheide
1 arrêts10 consultationsEntscheide aus einem oder mehreren anderen Kantonen besteht praxisgemäss kein Erfordernis der Letztinstanzlichkeit (BGE 133 I 300 E. 2.4 S. 307 bzw. 133 I 308 E. 2.4 S. 313). Die Beschwerdefrist bei Beschwerden wegen interkantonaler Kompetenzkonflikte beginnt spätestens zu laufen
1 arrêts9 consultationsEntscheide betreffend Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen (Art. 83 lit. c Ziff. 5 BGG). Der Betroffene muss den Bewilligungsanspruch in vertretbarer Weise geltend machen
1 arrêts10 consultationsEntscheide den direkt betroffenen Personen zu eröffnen (BGE 133 I 201 E. 2.1 S. 204). Aus Art. 29 Abs. 2 BV fliesst ausserdem der Anspruch des Betroffenen
1 arrêts11 consultationsEntscheide der Bezirksräte in familienrechtlichen Angelegenheiten (Art. 90-456 ZGB) beschlügen öffentliches
1 arrêts9 consultationsEntscheide der Kantonsregierungen im Bereich der Spitalplanung (Art. 39 KVG)
1 arrêts13 consultationsEntscheide der oberen oder einzigen kantonalen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs-
1 arrêts11 consultationsEntscheide der Schätzungskommission frei zu überprüfen; als zweite Rechtsmittelinstanz ist das Bundesgericht grundsätzlich auf eine Rechtskontrolle beschränkt (Art. 95 BGG). Den Sachverhalt kann das Bundesgericht gemäss Art. 97
1 arrêts6 consultationsEntscheidend für die Versagung der Bewilligung durch das Verwaltungsgericht war jedoch nicht die ungenügende Abklärung von Alternativstandorten
1 arrêts8 consultationsEntscheidend für die Vorinstanzen war
1 arrêts14 consultationsEntscheidend ist
1 arrêts10 consultationsEntscheidend ist schliesslich die Begründung
1 arrêts9 consultationsEntscheidend ist somit nicht die formelle Dauer der Ehe
1 arrêts9 consultationsEntscheidend ist vorliegend
1 arrêts7 consultationsEntscheidend sei jedoch
1 arrêts9 consultationsEntscheidungen betreffend den Unterhalt auch nicht dem Minderjährigenschutzabkommen. Da Unterhaltsleistungen vom Abkommen nicht erfasst seien
1 arrêts9 consultationsEntscheidungen zu erleichtern
1 arrêts9 consultationsEntscheidung sowie zur Neuverlegung der Kosten zur vollständigen Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen
1 arrêts7 consultationsEntscheidungsspielraum der kantonalen Instanzen zu beachten
1 arrêts11 consultationsEntscheid vom 27. Juni 2012)
1 arrêts7 consultationsEntsG; SR 823.20) gelten insbesondere die Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages über die Hinterlegung einer Kaution durch den Arbeitgeber auch für solche ausländischen Betriebe
1 arrêts7 consultationsEntsprechend dem Ausgang des Verfahrens haben die unterliegenden Beschwerdeführer die Gerichtskosten zu tragen (Art. 66 Abs. 1 BGG)
1 arrêts10 consultationsEntsprechend dem Ausgang des Verfahrens sind keine Kosten zu erheben (Art. 63 Abs. 1
1 arrêts10 consultationsEntsprechend dem Verfahrensausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens (vgl. Art. 65 BGG) den Beschwerdeführern aufzuerlegen; sie haften hierfür solidarisch (Art. 66 Abs. 1
1 arrêts4 consultationsEntsprechend dem Verfahrensausgang tragen die Beschwerdeführer die Gerichtskosten (Art. 66 Abs. 1 BGG). Diese haben den privaten Beschwerdegegnern zudem eine angemessene Parteientschädigung auszurichten (Art. 68 Abs. 2 BGG)
1 arrêts11 consultationsEntsprechend diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 65 f. BGG). Es rechtfertigt sich
1 arrêts7 consultationsEntsprechend diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den Beschwerdeführern unter Solidarhaft aufzuerlegen (Art. 65 f. BGG). Dem sinngemäss gestellten Gesuch der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege im bundesgerichtlichen Verfahren kann nicht entsprochen werden
1 arrêts4 consultations