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Entsprechend diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den Beschwerdeführern unter Solidarhaft aufzuerlegen (Art. 65 f. BGG). Dem sinngemäss gestellten Gesuch der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege im bundesgerichtlichen Verfahren kann nicht entsprochen werden

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28. Juli 09

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 205/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht·DE·8 min·12
Teilweise Abweisung