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Entsprechend diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens den Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 65 f. BGG). Es rechtfertigt sich

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4. Mai 10

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 599/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·11 min·13
Teilweise Abweisung