Skip to content

Die Beschwerdeführer unterliegen. Damit tragen sie die Kosten (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG)

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
1. Dez. 08

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 480/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·6 min·1
Nichteintreten