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Die Beschwerdeführer sind in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt. Sie erfüllen jedoch nach eigenen unbestrittenen Angaben nicht die Anforderungen

1 Entscheide·0 Präsident·10 Aufrufe
2. Feb. 11

Politische Rechte

1C 415/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·15 min·15
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