Das Handelsgericht schrieb mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 die Hauptklage im Umfang von Fr. 395'972.-- als durch Klagerückzug erledigt ab; mit Teilurteil vom gleichen Tag wies es die Hauptklage (im übrigen Umfang) ab. Die Beschwerdeführer erhoben beim Kassationsgericht des Kantons Zürich Nichtigkeitsbeschwerde. Sie fochten ausschliesslich den Beschluss des Handelsgerichts vom 20. Dezember 2007 an
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