Da sich das Obergericht weder zur Frage der Bedürftigkeit der Gesuchstellerin 1 noch zum Kriterium der Aussichtslosigkeit geäussert hat — Richter — Swissrulings
Da sich das Obergericht weder zur Frage der Bedürftigkeit der Gesuchstellerin 1 noch zum Kriterium der Aussichtslosigkeit geäussert hat