Richter
26,476 richter
Bedingungen. Der Fachbericht des ANU wurde zum integrierenden Bestandteil der Bewilligung erklärt
1 Entscheide9 AufrufeBedingungen. Die Einsprache von A.________
1 Entscheide8 AufrufeBedingungen für den Betrieb Rechnung getragen werden könnte
1 Entscheide10 AufrufeBedingungen geprüft
1 Entscheide7 AufrufeBedingungen. Gleichzeitig wies er die vorerwähnten Einsprachen ab
1 Entscheide10 AufrufeBedingungen in Aussicht (Dispositiv-Ziff. I.2). Mit Beschluss vom 26. Februar 2008 eröffnete die Baukommission Oberglatt der Grundeigentümerin die Verfügung der Baudirektion
1 Entscheide9 AufrufeBedingungen zu diesem Punkt in die Betriebsbewilligung gehören. Das Amt für Umwelt hat denn auch in den Ziff. 18 ff. der Betriebsbewilligung vom 26. Juni 2007 zusätzliche Auflagen zum vorsorglichen Immissionsschutz erlassen. Ob diese ausreichen oder nicht
1 Entscheide11 AufrufeBedingungen zu genehmigen
1 Entscheide9 AufrufeBedingungen zum Schutz der Umwelt (Art. 27 Abs. 3 TVA)
1 Entscheide10 AufrufeBedürfnis mit dem Auto oder Traktor hofabwesend. Die Frau des Beschwerdeführers 2 betreut zu Hause (neben den beiden Schulkindern) zwei Kleinkinder
1 Entscheide8 AufrufeBedürfnissen Rechnung tragen kann (BGE 136 I 395 E. 3.2 S. 397 ff. mit Hinweisen)
1 Entscheide11 AufrufeB.e Eine von den Beschwerdeführern am 11. November 2010 dagegen erhobene Beschwerde in Zivilsachen hiess das Bundesgericht wegen Verletzung des Replikrechts der Beschwerdeführer teilweise gut
1 Entscheide4 AufrufeBeeinträchtigung
1 Entscheide7 AufrufeBeendigung der Anwesenheit
1 Entscheide10 AufrufeBefangenheit in diesem Sinne werden nach der Rechtsprechung angenommen
1 Entscheide11 AufrufeBefragungen des Zivilstandsamtes im Hinblick auf die Ehevorbereitung bzw. die geplante Verweigerung der Trauungsermächtigung
1 Entscheide9 AufrufeBefugnisse mit ein. Auch die ARA Neugut ist mithin - wie oben ausgeführt - nicht wie eine Privatperson betroffen
1 Entscheide6 AufrufeB.e Gegen diesen Beschluss sind beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde der Schweizerischen Volkspartei (SVP) des Kantons Bern
1 Entscheide8 AufrufeBegegnungszentrum Burkertsmatt
1 Entscheide9 AufrufeBegegnungszentrum Burkertsmatt" für das Regionale Sport-
1 Entscheide7 AufrufeBegegnungszentrum Burkertsmatt hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 1'000.-- zu entschädigen
1 Entscheide9 AufrufeBegegnungszentrum Burkertsmatt im Sinne der Erwägungen. Zudem hat das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau neu über die Kosten im kantonalen Verfahren zu entscheiden
1 Entscheide8 AufrufeBegegnungszentrum Burkertsmatt mit Hoch-
1 Entscheide10 AufrufeBegegnungszentrum Burkertsmatt sowie die Gemeinderäte von Widen
1 Entscheide13 AufrufeBegegnungszentrum Burkertsmatt wird keine Parteientschädigung zugesprochen
1 Entscheide10 AufrufeBegegnungszentrum durchaus von öffentlichem Interesse ist
1 Entscheide12 AufrufeBegegnungszentrum. Entsprechend sind auch Anlässe nicht-sportlicher Natur in die Lärmprognose einzubeziehen. Zudem ergibt sich aus dem angefochtenen Entscheid nicht
1 Entscheide9 AufrufeBegehren der Beschwerdegegnerin den massgebenden Veröffentlichungsvorschriften
1 Entscheide10 AufrufeBegriff der Gruppe in Fällen unbewilligter Effektenhändlertätigkeit
1 Entscheide9 AufrufeBegriffe zum Bauen ausserhalb der Bauzone
1 Entscheide10 AufrufeBegründet ist schliesslich auch die Rüge der willkürlichen Sachverhaltsfeststellung. Das Verwaltungsgericht hat - als erste Instanz - in seinem Urteil (E. 4 S. 8) darauf abgestellt
1 Entscheide12 AufrufeBegründung (Art. 106 Abs. 2 BGG). Die Beschwerdeführer sind bei fehlendem Bewilligungsanspruch nur beschränkt zur Verfassungsbeschwerde legitimiert (vgl. BGE 133 I 185 E. 6.1
1 Entscheide8 AufrufeBegründung (Art. 106 Abs. 2 BGG); es muss aufgezeigt werden
1 Entscheide6 AufrufeBegründung bedarf (Art. 106 Abs. 2 BGG); namentlich genügt appellatorische Kritik am angefochtenen Entscheid nicht. Dasselbe gilt angesichts von Art. 105 Abs. 2
1 Entscheide11 AufrufeBegründung bedürften (Art. 106 Abs. 2 BGG). Ob wirklich
1 Entscheide10 AufrufeBegründung (BGE 135 III 513 E. 4.3 S. 521 f.; 134 I 153 E. 4.2.2 S. 158; 134 II 349 E. 3 S. 351 f.; 133 III 462 E. 2.3 S. 466). Dasselbe gilt grundsätzlich auch hinsichtlich der Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanzen des Bundesgerichts (s. Art. 105 Abs. 1
1 Entscheide5 AufrufeBegründung des Rechtsmittels ausschliesslich auf die Initiative der Beschwerdeführerin 2 zurückzuführen
1 Entscheide8 AufrufeBegründungen der Rekurs-
1 Entscheide11 AufrufeBegründungen zur Präzisierung der Vorschriften zum GGP
1 Entscheide9 AufrufeBegründung innert der Rechtsmittelfrist eingereicht werden muss. Diese Regelung stimmt auch mit den Bestimmungen in anderen Prozessordnungen überein (vgl. etwa Art. 42 BGG sowie Art. 50
1 Entscheide9 AufrufeBegründung müssen sich auf diesen Gegenstand beziehen. Die Beschwerdeführer beantragen
1 Entscheide6 AufrufeBegründungspflicht)
1 Entscheide10 AufrufeBegründungspflicht (Art. 42 Abs. 2 BGG) grundsätzlich nur die geltend gemachten Rechtswidrigkeiten (BGE 133 II 249 E. 1.4.1 S. 254). Die Verletzung von Grundrechten
1 Entscheide9 AufrufeBegründungspflicht darin
1 Entscheide9 AufrufeBegründungspflicht der Behörde) vorauszusehen war. In materieller Hinsicht waren die Erfolgschancen dadurch limitiert
1 Entscheide11 AufrufeBegründungspflicht im genannten Sinne genügt haben
1 Entscheide12 AufrufeBegründungspflicht verletzt
1 Entscheide10 AufrufeBegründungspflicht verletzt. Was die Rüge der Verletzung der "Auseinandersetzungspflicht" angeht
1 Entscheide10 AufrufeBegründungsvorbehalt (Art. 106 Abs. 2 BGG; BGE 133 II 249 E. 1.4.2 S. 254; zum Ganzen Urteil 2C_705/2011 vom 26. April 2012 E. 1.6). Der Grundsatz der Rechtsanwendung von Amtes wegen im Sinne von Art. 106 Abs. 1 BGG gilt insofern nicht. Die bundesgerichtliche Praxis verlangt
1 EntscheideBegründungsvorbehalt (Art. 106 Abs. 2 BGG; BGE 133 II 249 E. 1.4.2 S. 254; zum Ganzen Urteile 2C_468/2011
1 Entscheide