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Anflüge sind gemäss historischer Gegebenheiten grundsätzlich von Norden her auf die Pisten 14 oder 16 zu leiten. Die nicht über Deutschland durchzuführenden Anflüge sind
1 sentenze10 visualizzazioniAnforderungen an den Nachweis der Zulassung
1 sentenze11 visualizzazioniAnforderungsniveau des Arbeitsplatzes). Die Verhältnisse im Kanton Zug (für den kein neueres Zahlenmaterial vorliegt) dürften vergleichbar sein
1 sentenze12 visualizzazioniAngaben zum Liegenschaftenhandel zu machen bzw. die Schlussabrechnung für die Überbauung der Parzelle in A.________ einzureichen. Die verlangte Mitwirkungshandlung war verhältnismässig
1 sentenze10 visualizzazioniAngefochten ist der Entscheid vom 13. Juni 2012
1 sentenze9 visualizzazioniAngefochten ist der kantonal letztinstanzliche Entscheid des Verwaltungsgerichts über die Änderung der kantonalen Moorschutzverordnung
1 sentenze7 visualizzazioniAngefochten ist der kantonal letztinstanzliche Entscheid des Verwaltungsgerichts über die Anfechtung einer funktionalen Verkehrsanordnung
1 sentenze9 visualizzazioniAngefochten ist ein Beschluss im Zusammenhang mit einer behaupteten Zwangsbehandlung. Der Beschwerdeführer rügt überdies sinngemäss eine Verletzung der Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung (Art. 397a ZGB). Die Beschwerde in Zivilsachen ist daher grundsätzlich gegeben (Art. 72 Abs. 2 lit. b Ziff. 6 BGG)
1 sentenze6 visualizzazioniAngefochten ist eine gestützt auf Art. 10 Abs. 1 lit. d des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt
1 sentenze8 visualizzazioniAngefochten ist ein Entscheid der Beschwerdekammer
1 sentenze8 visualizzazioniAngefochten ist ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über eine Enteignungsentschädigung. Dagegen steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht offen. Die Parteien sind als Enteigner
1 sentenze10 visualizzazioniAngefochten ist ein Entscheid über die Gewährung von Einsicht in Strafakten ausserhalb eines Strafverfahrens
1 sentenze13 visualizzazioniAngefochten ist eine Verfügung über vorsorgliche Massnahmen. Mit der Beschwerde gegen derartige Entscheide kann nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden (Art. 98 BGG); entsprechende Rügen bedürfen spezifischer Geltendmachung
1 sentenze6 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonaler Entscheid einer Aufsichtsbehörde in Betreibungs-
1 sentenze8 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonaler Justizverwaltungsakt
1 sentenze6 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid
1 sentenze9 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid (Art. 75 Abs. 1 BGG). Ob der angefochtene Entscheid eine Zivilsache (Art. 72 Abs. 1 BGG) oder eine Schuldbetreibungs-
1 sentenze6 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid in einer Schuldbetreibungs-
1 sentenze7 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid in einer Zivilsache mit Fr. 30'000.-- übersteigendem Streitwert; die Beschwerde in Zivilsachen steht somit offen (Art. 72 Abs. 1
1 sentenze10 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid (Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG)
1 sentenze8 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid (Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG) in Bausachen
1 sentenze7 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen im Bereich des Persönlichkeitsschutzes
1 sentenze9 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid des Kantonsgerichts aus dem Sachgebiet Raumplanung
1 sentenze8 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid des Verwaltungsgerichts in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
1 sentenze9 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid in einer öffentlich-rechtlichen Angelegenheit (Art. 82 lit. a
1 sentenze9 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid über die Genehmigung eines Hochwasserschutzprojekts. Dagegen steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offen (Art. 82 ff. BGG)
1 sentenze9 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid über eine Baubewilligung
1 sentenze10 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid über eine Baubewilligung; dagegen steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offen (Art. 82 lit. a
1 sentenze9 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid über einen kommunalen Quartierplan
1 sentenze10 visualizzazioniAngefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher gerichtlicher Entscheid eines oberen kantonalen Gerichts betreffend die Kantons-
1 sentenze9 visualizzazioniAngefochten ist ein letztinstanzlicher kantonaler Endentscheid (Art. 90
1 sentenze9 visualizzazioniAngefochten ist ein letztinstanzlicher kantonaler Endentscheid in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts
1 sentenze9 visualizzazioniAngefochten ist ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts
1 sentenze9 visualizzazioniAngefochten ist ein prozessleitender Zwischenentscheid in einem kantonalen Beschwerdeverfahren gegen die verweigerte Siegelung von sichergestellten (rechtshilfeweise edierten) Bankunterlagen. Streitgegenstand des noch hängigen kantonalen Beschwerdeverfahrens ist kein Entsiegelungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichtes (nach erfolgter Siegelung
1 sentenze8 visualizzazioniAngefochten ist ein Zwischenentscheid betreffend Ausstand in einem Amtshilfeverfahren. Es handelt sich nicht um einen zulässigen Anfechtungsgegenstand im Sinne von Art. 84 BGG (i.V.m. Art. 92 bzw. Art. 93 Abs. 2 BGG). Zwischen- oder Endentscheide des Bundesverwaltungsgerichts in Amtshilfeangelegenheiten sind nicht mit Beschwerde beim Bundesgericht anfechtbar (Art. 83 lit. h BGG). Das erhobene Rechtsmittel erweist sich als offensichtlich unzulässig
1 sentenze11 visualizzazioniAngelo Zanetti hanno presentato il 24 febbraio 2009 un ricorso in materia di diritto pubblico al Tribunale federale
1 sentenze8 visualizzazioniAngemessenheit der getroffenen Massnahmen; derartige Wertungsfragen können kaum als einfach bezeichnet werden. Vor diesem Hintergrund hat die Beschwerdeführerin 1 in guten Treuen ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
1 sentenze7 visualizzazioniAngemessenheit der verfügten Massnahmen
1 sentenze8 visualizzazioniAngemessenheit des begleiteten Besuchsrechts zu beantworten hat. Die Fachkompetenz der angebotenen Privatgutachter ist deshalb kein taugliches Argument für den Schluss
1 sentenze13 visualizzazioniAngemessenheit des privaten Gestaltungsplans die geforderte Zurückhaltung vermissen lassen. Indem sie in mehreren Punkten ihr eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Gemeindeversammlung gesetzt habe
1 sentenze12 visualizzazioniAngemessenheit noch dem Kollektivitätsprinzip unterstehen
1 sentenze7 visualizzazioniAngemessenheit überprüft (§ 114 Abs. 2 BPG/BS). Die Genehmigung hat rechtsbegründende Wirkung (Art. 26 Abs. 3 RPG). Im Unterschied zu den Rechtsmittelinstanzen
1 sentenzeAngesichts der Ausführungen zur Medienfreiheit in E. 2.5
1 sentenze7 visualizzazioniAngesichts der dargelegten Bedeutung der kurzen Beschwerdefrist (vgl. E. 2.5 hiervor) hätten die Beschwerdeführer nach der Entdeckung der Fehler der Visualisierungen nicht zuwarten dürfen
1 sentenze8 visualizzazioniAngesichts der Höhe der abgehobenen Barbeträge sowie der in verschiedener Hinsicht eigenartigen Transaktion
1 sentenze10 visualizzazioniAngesichts der klaren Aussagen im Bericht zur Ortsplanungsrevision
1 sentenze7 visualizzazioniAngesichts dessen kann nicht gesagt werden
1 sentenze8 visualizzazioniAngesichts des Umstandes
1 sentenze7 visualizzazioniAngesichts dieses Hinweises
1 sentenze6 visualizzazioniAngesprochen ist damit eine inzwischen von der Bundesversammlung beschlossene Änderung des Raumplanungsgesetzes (vgl. Art. 24c Abs. 2-5 RPG in der Fassung vom 23. Dezember 2011
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