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Giudici

26,476 giudici

Anflüge sind gemäss historischer Gegebenheiten grundsätzlich von Norden her auf die Pisten 14 oder 16 zu leiten. Die nicht über Deutschland durchzuführenden Anflüge sind
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Anforderungen an den Nachweis der Zulassung
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Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes). Die Verhältnisse im Kanton Zug (für den kein neueres Zahlenmaterial vorliegt) dürften vergleichbar sein
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Angaben zum Liegenschaftenhandel zu machen bzw. die Schlussabrechnung für die Überbauung der Parzelle in A.________ einzureichen. Die verlangte Mitwirkungshandlung war verhältnismässig
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Angefochten ist der Entscheid vom 13. Juni 2012
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Angefochten ist der kantonal letztinstanzliche Entscheid des Verwaltungsgerichts über die Änderung der kantonalen Moorschutzverordnung
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Angefochten ist der kantonal letztinstanzliche Entscheid des Verwaltungsgerichts über die Anfechtung einer funktionalen Verkehrsanordnung
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Angefochten ist ein Beschluss im Zusammenhang mit einer behaupteten Zwangsbehandlung. Der Beschwerdeführer rügt überdies sinngemäss eine Verletzung der Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung (Art. 397a ZGB). Die Beschwerde in Zivilsachen ist daher grundsätzlich gegeben (Art. 72 Abs. 2 lit. b Ziff. 6 BGG)
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Angefochten ist eine gestützt auf Art. 10 Abs. 1 lit. d des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt
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Angefochten ist ein Entscheid der Beschwerdekammer
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Angefochten ist ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über eine Enteignungsentschädigung. Dagegen steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht offen. Die Parteien sind als Enteigner
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Angefochten ist ein Entscheid über die Gewährung von Einsicht in Strafakten ausserhalb eines Strafverfahrens
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Angefochten ist eine Verfügung über vorsorgliche Massnahmen. Mit der Beschwerde gegen derartige Entscheide kann nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden (Art. 98 BGG); entsprechende Rügen bedürfen spezifischer Geltendmachung
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Angefochten ist ein kantonaler Entscheid einer Aufsichtsbehörde in Betreibungs-
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Angefochten ist ein kantonaler Justizverwaltungsakt
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid (Art. 75 Abs. 1 BGG). Ob der angefochtene Entscheid eine Zivilsache (Art. 72 Abs. 1 BGG) oder eine Schuldbetreibungs-
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid in einer Schuldbetreibungs-
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid in einer Zivilsache mit Fr. 30'000.-- übersteigendem Streitwert; die Beschwerde in Zivilsachen steht somit offen (Art. 72 Abs. 1
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid (Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG)
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid (Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG) in Bausachen
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen im Bereich des Persönlichkeitsschutzes
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid des Kantonsgerichts aus dem Sachgebiet Raumplanung
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid des Verwaltungsgerichts in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid in einer öffentlich-rechtlichen Angelegenheit (Art. 82 lit. a
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid über die Genehmigung eines Hochwasserschutzprojekts. Dagegen steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offen (Art. 82 ff. BGG)
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid über eine Baubewilligung
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid über eine Baubewilligung; dagegen steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offen (Art. 82 lit. a
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid über einen kommunalen Quartierplan
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Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher gerichtlicher Entscheid eines oberen kantonalen Gerichts betreffend die Kantons-
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Angefochten ist ein letztinstanzlicher kantonaler Endentscheid (Art. 90
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Angefochten ist ein letztinstanzlicher kantonaler Endentscheid in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts
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Angefochten ist ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts
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Angefochten ist ein prozessleitender Zwischenentscheid in einem kantonalen Beschwerdeverfahren gegen die verweigerte Siegelung von sichergestellten (rechtshilfeweise edierten) Bankunterlagen. Streitgegenstand des noch hängigen kantonalen Beschwerdeverfahrens ist kein Entsiegelungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichtes (nach erfolgter Siegelung
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Angefochten ist ein Zwischenentscheid betreffend Ausstand in einem Amtshilfeverfahren. Es handelt sich nicht um einen zulässigen Anfechtungsgegenstand im Sinne von Art. 84 BGG (i.V.m. Art. 92 bzw. Art. 93 Abs. 2 BGG). Zwischen- oder Endentscheide des Bundesverwaltungsgerichts in Amtshilfeangelegenheiten sind nicht mit Beschwerde beim Bundesgericht anfechtbar (Art. 83 lit. h BGG). Das erhobene Rechtsmittel erweist sich als offensichtlich unzulässig
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Angelo Zanetti hanno presentato il 24 febbraio 2009 un ricorso in materia di diritto pubblico al Tribunale federale
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Angemessenheit der getroffenen Massnahmen; derartige Wertungsfragen können kaum als einfach bezeichnet werden. Vor diesem Hintergrund hat die Beschwerdeführerin 1 in guten Treuen ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
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Angemessenheit der verfügten Massnahmen
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Angemessenheit des begleiteten Besuchsrechts zu beantworten hat. Die Fachkompetenz der angebotenen Privatgutachter ist deshalb kein taugliches Argument für den Schluss
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Angemessenheit des privaten Gestaltungsplans die geforderte Zurückhaltung vermissen lassen. Indem sie in mehreren Punkten ihr eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Gemeindeversammlung gesetzt habe
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Angemessenheit noch dem Kollektivitätsprinzip unterstehen
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Angemessenheit überprüft (§ 114 Abs. 2 BPG/BS). Die Genehmigung hat rechtsbegründende Wirkung (Art. 26 Abs. 3 RPG). Im Unterschied zu den Rechtsmittelinstanzen
1 sentenze
Angesichts der Ausführungen zur Medienfreiheit in E. 2.5
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Angesichts der dargelegten Bedeutung der kurzen Beschwerdefrist (vgl. E. 2.5 hiervor) hätten die Beschwerdeführer nach der Entdeckung der Fehler der Visualisierungen nicht zuwarten dürfen
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Angesichts der Höhe der abgehobenen Barbeträge sowie der in verschiedener Hinsicht eigenartigen Transaktion
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Angesichts der klaren Aussagen im Bericht zur Ortsplanungsrevision
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Angesichts dessen kann nicht gesagt werden
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Angesichts des Umstandes
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Angesichts dieses Hinweises
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Angesprochen ist damit eine inzwischen von der Bundesversammlung beschlossene Änderung des Raumplanungsgesetzes (vgl. Art. 24c Abs. 2-5 RPG in der Fassung vom 23. Dezember 2011
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