Angesichts der dargelegten Bedeutung der kurzen Beschwerdefrist (vgl. E. 2.5 hiervor) hätten die Beschwerdeführer nach der Entdeckung der Fehler der Visualisierungen nicht zuwarten dürfen — Giudici — Swissrulings
Angesichts der dargelegten Bedeutung der kurzen Beschwerdefrist (vgl. E. 2.5 hiervor) hätten die Beschwerdeführer nach der Entdeckung der Fehler der Visualisierungen nicht zuwarten dürfen