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Juges

26,476 juges

Anflüge sind gemäss historischer Gegebenheiten grundsätzlich von Norden her auf die Pisten 14 oder 16 zu leiten. Die nicht über Deutschland durchzuführenden Anflüge sind
1 arrêts10 consultations
Anforderungen an den Nachweis der Zulassung
1 arrêts11 consultations
Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes). Die Verhältnisse im Kanton Zug (für den kein neueres Zahlenmaterial vorliegt) dürften vergleichbar sein
1 arrêts12 consultations
Angaben zum Liegenschaftenhandel zu machen bzw. die Schlussabrechnung für die Überbauung der Parzelle in A.________ einzureichen. Die verlangte Mitwirkungshandlung war verhältnismässig
1 arrêts10 consultations
Angefochten ist der Entscheid vom 13. Juni 2012
1 arrêts9 consultations
Angefochten ist der kantonal letztinstanzliche Entscheid des Verwaltungsgerichts über die Änderung der kantonalen Moorschutzverordnung
1 arrêts7 consultations
Angefochten ist der kantonal letztinstanzliche Entscheid des Verwaltungsgerichts über die Anfechtung einer funktionalen Verkehrsanordnung
1 arrêts9 consultations
Angefochten ist ein Beschluss im Zusammenhang mit einer behaupteten Zwangsbehandlung. Der Beschwerdeführer rügt überdies sinngemäss eine Verletzung der Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung (Art. 397a ZGB). Die Beschwerde in Zivilsachen ist daher grundsätzlich gegeben (Art. 72 Abs. 2 lit. b Ziff. 6 BGG)
1 arrêts6 consultations
Angefochten ist eine gestützt auf Art. 10 Abs. 1 lit. d des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt
1 arrêts8 consultations
Angefochten ist ein Entscheid der Beschwerdekammer
1 arrêts8 consultations
Angefochten ist ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über eine Enteignungsentschädigung. Dagegen steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht offen. Die Parteien sind als Enteigner
1 arrêts10 consultations
Angefochten ist ein Entscheid über die Gewährung von Einsicht in Strafakten ausserhalb eines Strafverfahrens
1 arrêts13 consultations
Angefochten ist eine Verfügung über vorsorgliche Massnahmen. Mit der Beschwerde gegen derartige Entscheide kann nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden (Art. 98 BGG); entsprechende Rügen bedürfen spezifischer Geltendmachung
1 arrêts6 consultations
Angefochten ist ein kantonaler Entscheid einer Aufsichtsbehörde in Betreibungs-
1 arrêts8 consultations
Angefochten ist ein kantonaler Justizverwaltungsakt
1 arrêts6 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid
1 arrêts9 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid (Art. 75 Abs. 1 BGG). Ob der angefochtene Entscheid eine Zivilsache (Art. 72 Abs. 1 BGG) oder eine Schuldbetreibungs-
1 arrêts6 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid in einer Schuldbetreibungs-
1 arrêts7 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Endentscheid in einer Zivilsache mit Fr. 30'000.-- übersteigendem Streitwert; die Beschwerde in Zivilsachen steht somit offen (Art. 72 Abs. 1
1 arrêts10 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid (Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG)
1 arrêts8 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid (Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG) in Bausachen
1 arrêts7 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen im Bereich des Persönlichkeitsschutzes
1 arrêts9 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid des Kantonsgerichts aus dem Sachgebiet Raumplanung
1 arrêts8 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid des Verwaltungsgerichts in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
1 arrêts9 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid in einer öffentlich-rechtlichen Angelegenheit (Art. 82 lit. a
1 arrêts9 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid über die Genehmigung eines Hochwasserschutzprojekts. Dagegen steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offen (Art. 82 ff. BGG)
1 arrêts9 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid über eine Baubewilligung
1 arrêts10 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid über eine Baubewilligung; dagegen steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten offen (Art. 82 lit. a
1 arrêts9 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid über einen kommunalen Quartierplan
1 arrêts10 consultations
Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher gerichtlicher Entscheid eines oberen kantonalen Gerichts betreffend die Kantons-
1 arrêts9 consultations
Angefochten ist ein letztinstanzlicher kantonaler Endentscheid (Art. 90
1 arrêts9 consultations
Angefochten ist ein letztinstanzlicher kantonaler Endentscheid in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts
1 arrêts9 consultations
Angefochten ist ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts
1 arrêts9 consultations
Angefochten ist ein prozessleitender Zwischenentscheid in einem kantonalen Beschwerdeverfahren gegen die verweigerte Siegelung von sichergestellten (rechtshilfeweise edierten) Bankunterlagen. Streitgegenstand des noch hängigen kantonalen Beschwerdeverfahrens ist kein Entsiegelungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichtes (nach erfolgter Siegelung
1 arrêts8 consultations
Angefochten ist ein Zwischenentscheid betreffend Ausstand in einem Amtshilfeverfahren. Es handelt sich nicht um einen zulässigen Anfechtungsgegenstand im Sinne von Art. 84 BGG (i.V.m. Art. 92 bzw. Art. 93 Abs. 2 BGG). Zwischen- oder Endentscheide des Bundesverwaltungsgerichts in Amtshilfeangelegenheiten sind nicht mit Beschwerde beim Bundesgericht anfechtbar (Art. 83 lit. h BGG). Das erhobene Rechtsmittel erweist sich als offensichtlich unzulässig
1 arrêts11 consultations
Angelo Zanetti hanno presentato il 24 febbraio 2009 un ricorso in materia di diritto pubblico al Tribunale federale
1 arrêts8 consultations
Angemessenheit der getroffenen Massnahmen; derartige Wertungsfragen können kaum als einfach bezeichnet werden. Vor diesem Hintergrund hat die Beschwerdeführerin 1 in guten Treuen ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
1 arrêts7 consultations
Angemessenheit der verfügten Massnahmen
1 arrêts8 consultations
Angemessenheit des begleiteten Besuchsrechts zu beantworten hat. Die Fachkompetenz der angebotenen Privatgutachter ist deshalb kein taugliches Argument für den Schluss
1 arrêts13 consultations
Angemessenheit des privaten Gestaltungsplans die geforderte Zurückhaltung vermissen lassen. Indem sie in mehreren Punkten ihr eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Gemeindeversammlung gesetzt habe
1 arrêts12 consultations
Angemessenheit noch dem Kollektivitätsprinzip unterstehen
1 arrêts7 consultations
Angemessenheit überprüft (§ 114 Abs. 2 BPG/BS). Die Genehmigung hat rechtsbegründende Wirkung (Art. 26 Abs. 3 RPG). Im Unterschied zu den Rechtsmittelinstanzen
1 arrêts
Angesichts der Ausführungen zur Medienfreiheit in E. 2.5
1 arrêts7 consultations
Angesichts der dargelegten Bedeutung der kurzen Beschwerdefrist (vgl. E. 2.5 hiervor) hätten die Beschwerdeführer nach der Entdeckung der Fehler der Visualisierungen nicht zuwarten dürfen
1 arrêts8 consultations
Angesichts der Höhe der abgehobenen Barbeträge sowie der in verschiedener Hinsicht eigenartigen Transaktion
1 arrêts10 consultations
Angesichts der klaren Aussagen im Bericht zur Ortsplanungsrevision
1 arrêts7 consultations
Angesichts dessen kann nicht gesagt werden
1 arrêts8 consultations
Angesichts des Umstandes
1 arrêts7 consultations
Angesichts dieses Hinweises
1 arrêts6 consultations
Angesprochen ist damit eine inzwischen von der Bundesversammlung beschlossene Änderung des Raumplanungsgesetzes (vgl. Art. 24c Abs. 2-5 RPG in der Fassung vom 23. Dezember 2011
1 arrêts10 consultations