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Giudici

26,479 giudici

Vor Bundesgericht verlangen die Beschwerdeführer im Wesentlichen die bereits im kantonalen Verfahren geltend gemachten Differenzbeträge nebst Zins. Die Beschwerdegegner schliessen auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde
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Vor dem Bezirksgericht Hinwil verlangte der Kläger von der Beklagten wegen fehlender Aufklärung
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Vor dem Hintergrund
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Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung mag fraglich sein
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Vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland ist ein Strafverfahren gegen X.________
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Vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts ist ein Strafverfahren hängig gegen Y.________
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Vor diesem Hintergrund beschloss die Volkskammer der DDR am 31. Mai 1990 eine Ergänzung des Parteiengesetzes (PartG DDR)
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Vor diesem Hintergrund erscheint weder die Auslegung der kantonalen Ästhetikvorschrift durch die Vorinstanz noch die vorweggenommene Beweiswürdigung in Bezug auf den beantragten Augenschein als willkürlich (vgl. dazu BGE 136 I 229 E. 5.3 S. 236 f. mit Hinweisen). Nach den Bauplänen macht die Antenne auf dem relativ grossen Standortgebäude
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Vor diesem Hintergrund hat das Obergericht kein Bundesrecht verletzt
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Vor diesem Hintergrund ist die vorinstanzliche Feststellung einer erst nach Beendigung des Vorsorgeverhältnisses eingetretenen
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Vor diesem Hintergrund kann der sinngemäss vorgetragenen Behauptung der Beschwerdeführer
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Vor diesem Hintergrund lässt sich das Ortspolizeiregelement auf diese Weise verfassungsgemäss auslegen
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Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden
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Voreingenommenheit erwecken (BGE 133 I 1 E. 6.2 S. 6; 131 I 24 E. 1.1 S. 25 mit Hinweisen)
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Vorentscheide eingeholt werden. Der Vorentscheid ist hinsichtlich der behandelten Fragen in gleicher Weise verbindlich
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Vorentscheide eingeholt werden können. Ein solcher Vorentscheid ist hinsichtlich der behandelten Fragen in gleicher Weise verbindlich
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Vorentscheide eingeholt werden können. Ein solcher Vorentscheid schliesst das baurechtliche Bewilligungsverfahren demzufolge im Grundsatz nicht ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts stellt ein positiv lautender baurechtlicher Vorentscheid grundsätzlich einen Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 BGG dar (BGE 135 II 30 E. 1 S. 31 ff.). Anders verhält es sich beim negativen Vorentscheid. Lehnt die zuständige Behörde bzw. die letzte kantonale Instanz im Vorentscheid das in Frage stehende Bauvorhaben ab
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Vorentscheide ohne Drittverbindlichkeit gegen Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG verstiessen
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Vorgehen
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Vorgehen" im Kapitel "Grundsätze zur Bildung von Betreibungskreisen" wie folgt wieder: "Zur Sicherstellung der Fachkunde
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Vorgesetzten
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Vorhaben von der UVP-Pflicht auszunehmen
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Vorhandensein von gemeindeeigenen Fahrzeugen oder lokalen Taxi- oder Transportbetrieben (vgl. Urteil 2P.34/1993 vom 28. Januar 1994
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Vorinstanzen
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Vorinstanz haben das Verzichtseinkommen mit Fr. 33'600.- bemessen (Art. 3c Abs. 1 lit. g ELG). Sie übernahmen hiebei den im Jahr 2003 im gleichen Betrag verbuchten Lohnaufwand. Zudem stellte das kantonale Gericht für das Jahr 2004 u.a. einen im Vergleich zu 2003 (Fr. 82'290.-) höheren Bruttogewinn (recte: "vereinnahmter Ertrag") von Fr. 85'795.65 fest
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Vorinstanzliche Parteientschädigungen
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Vorkehrungen auf hoher Regierungsebene; gefestigte
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Vorliegend betrifft die Gehörsverweigerung des Verwaltungsgerichts einen Nebenpunkt von untergeordneter Bedeutung
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Vorliegend fällt der Zeitpunkt der Auflösung des Güterstandes auf den 30. April 2001 (Einreichung des Scheidungsbegehrens). Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich je die Anteile der Beschwerdegegnerin
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Vorliegend gab nicht erst der vorinstanzliche Entscheid respektive die Beschwerde Anlass zum Einreichen der neuen Beweismittel. Vielmehr hätte die Staatsanwaltschaft diese Beweismittel
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Vorliegend geht es um die Veranlagung von kantonalen Steuern der Jahre 1994 bis 1998
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Vorliegend geht es um die Zulassung zur fünften Gymnasialklasse bzw. zur Maturitätsprüfung. Dabei steht nicht die - als solche unbestrittene - Leistungsbeurteilung zur Diskussion
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Vorliegend geht es unbestrittenermassen um ein unüberbautes
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Vorliegend habe die Schätzungskommission verschiedene Modelle zur Minderwertschätzung entwickeln lassen
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Vorliegend hängt die Zahlung direkt mit dem Verzicht auf die Rückübertragung der Liegenschaft zusammen. Das geltend gemachte Rückübertragungsrecht wurde durch die Beschwerdeführer nicht entgeltlich erworben
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Vorliegend hat der Beschwerdeführer 1 die streitbetroffenen Einspracheentscheide am 18. Juni 2011 persönlich auf der Poststelle in Empfang genommen. Die Rekursfrist für die Rechtsmittel an das Steuerrekursgericht lief
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Vorliegend hat die Beschwerdeführerin eine als Verfassungsbeschwerde betitelte Eingabe gemacht. Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch subsidiär (Art. 113 BGG)
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Vorliegend hat die Bewilligungsverweigerung nicht zwingend zur Folge
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Vorliegend hat die Gemeinde Oberriet den von den Beschwerdeführern ausgearbeiteten Entwurf (Teilzonenplan Letzau Nord) entgegengenommen
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Vorliegend herrscht ein derartiger (positiver) interkantonaler Kompetenzkonflikt. Er dreht sich um die steuerliche Erfassung des noch nicht besteuerten Gewinnanteils von Fr. 303'800.--. Neben dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern vom 23. Februar 2012 kann auch die (längst rechtskräftige) Veranlagungsverfügung des Kantons Nidwalden vom 14. Juli 2011 angefochten werden
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Vorliegend ist der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig. Soweit die Beschwerdeführer rügen
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Vorliegend ist unstrittig
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Vorliegend ist weder ersichtlich
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Vorliegend kann offen bleiben
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Vorliegend machten die Beschwerdeführer einen im Jahre 2007 entstandenen Verlust geltend. Die Steuerkommission Z.________ hat die Beschwerdeführer für diese Periode rechtskräftig veranlagt
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Vorliegend rügt der Anzeiger
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Vorliegend sind diese Voraussetzungen erfüllt
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Vorliegend sind einzig die Gerichtskosten angefochten. Deren Festsetzung richtet sich nach kantonalem Recht. Es kann daher nur geltend gemacht werden
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Vorliegend sind nach dem in der vorstehenden Erwägung 2.1.1 Ausgeführten allerdings nur solche Sachverhaltsrügen zulässig
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Vorliegend - so folgern die Beschwerdeführer - bewirke die Dachaufbaute aus der Kombination von Antenne
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