Giudici
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Herabsetzung
1 sentenze10 visualizzazioniHerabsetzung der anrechenbaren Wohnkosten
1 sentenze10 visualizzazioniHerabsetzung der Fehlerraten). Bei einer Waldquerung erlaube der Tunnel ein Minimum an Schneisenbreite
1 sentenze10 visualizzazioniHerabsetzungsgründe vorliegen würden. Eine Herabsetzung fällt somit ausser Betracht
1 sentenze10 visualizzazioniHerabsetzungsprozesses ist als Teilentscheid anfechtbar (Art. 91 lit. a BGG; vgl. BGE 124 III 406 E. 1a S. 409). Weitere formelle Einzelfragen werden im Sachzusammenhang zu erörtern sein. Auf die Beschwerde kann eingetreten werden. Streitig ist die Ermittlung
1 sentenze10 visualizzazioniHerausgabeanspruch
1 sentenze11 visualizzazioniHerausgabeanspruch")
1 sentenze8 visualizzazioniHerausgabeanspruch befunden werden könne. Nachdem die Klägerinnen ihre Schadenersatzansprüche bereits beziffert hätten
1 sentenze10 visualizzazioniHerausgabeanspruchs setze die Qualifikation des Vertragsverhältnisses voraus
1 sentenze9 visualizzazioniHerausgabe der gesperrten Vermögenswerte an die Niederlande zur Einziehung bis zu einem Maximalbetrag von EUR 3
1 sentenze11 visualizzazioniHerausgabe der gesperrten Vermögenswerte bis zu einem Maximalbetrag von EUR 3'126'262.93 an den niederländischen Staat zur Einziehung an; dies ebenfalls unter Vorbehalt der aufgrund der Teilung der Eidgenossenschaft bzw. dem Kanton Schwyz zustehenden Vermögenswerte. Die Beschlagnahme der gesperrten Vermögenswerte im Betrag von EUR 373'737.07 hielt es aufrecht. Es wies die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz an
1 sentenze8 visualizzazioniHer des Aufenthaltsortes hingewiesen habe
1 sentenze10 visualizzazioniH.________ erhoben gegen den Beschluss des Gemeinderats Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Schwyz. Die beiden letztgenannten richteten ihr Rechtsmittel zudem gegen den kantonalen Gesamtentscheid. Am 26. Oktober 2010 hiess der Regierungsrat die Beschwerde von Sunrise gut
1 sentenze6 visualizzazioniHerkunft der Patienten
1 sentenze11 visualizzazioniHerkunftsangaben (MSchG; SR 232.11). Den Beschwerdeführerinnen gehe es jedoch ungeachtet des Klageantrags Ziff. 1 einzig um die Beurteilung
1 sentenze8 visualizzazioniHerkunfts- oder in einen Drittstaat entgegenstehen (Abs. 3). Der Vollzug kann für Ausländerinnen oder Ausländer unzumutbar sein
1 sentenze12 visualizzazioniHer" noch nicht als ungewöhnlich im Sinne einer verpönten Steuerumgehung qualifiziert werden kann
1 sentenze7 visualizzazioniHeroin konsumiert zu haben
1 sentenze10 visualizzazioniHerr
1 sentenze11 visualizzazioniHerrengasse 17
1 sentenze11 visualizzazioniHerr K. Tsakalidis heirateten am 12. August 2003 in Meilen/ZH. Dabei stellte Frau C. von Meyenburg ihren bisherigen Namen nach Art. 160 Abs. 2 ZGB vor den Familiennamen Tsakalidis. Am 10. März 2004 wurde der Sohn I. K. Tsakalidis
1 sentenzeHerr K. Tsakalidis sowie ihre beiden Kinder I. K
1 sentenze11 visualizzazioniHerrliberg
1 sentenze10 visualizzazioniBundesrichter Herrmann Schöbi
1 sentenze6 visualizzazioniHerrn V.________
1 sentenze9 visualizzazioniHerr W.________
1 sentenze9 visualizzazioniHerstellung oder Wertvermehrung von Vermögensgegenständen (§ 41 lit. d StG). Diese Bestimmungen harmonieren mit Art. 9 Abs. 1 bzw. 3 StHG
1 sentenze10 visualizzazioniHer von zahlenmässig identischen Titeln" zwischen der Y.________ Bank
1 sentenze7 visualizzazioniHERZOG die Vorbefassung gemäss der angerufenen Bestimmung. Wer bereits am Vorentscheid
1 sentenze8 visualizzazioniHerzrasen
1 sentenze9 visualizzazioniHeu
1 sentenze6 visualizzazioniHeulen
1 sentenze7 visualizzazioniH.________ für den im Ersuchen des IRS vom 31. August 2009 genannten Tatbestand verwendet werden dürfen (Spezialitätsvorbehalt). Auf Abdeckungen bestimmter Teile der zu übermittelnden Unterlagen
1 sentenze10 visualizzazioniH.________ geltend
1 sentenze9 visualizzazioniH. Glavitsch ein
1 sentenze8 visualizzazioniHG; SG 161.100) stützen. Nach dessen § 3 haftet der Staat nach den Bestimmungen dieses Gesetzes für den Schaden
1 sentenze5 visualizzazioniH.________ habe an der erwähnten Versammlung seinen Rücktritt als Präsident erklärt
1 sentenze8 visualizzazioniH.________ habe zwar an der Versammlung vom 13. März 2002 erklärt
1 sentenze2 visualizzazioniHibiskus
1 sentenze11 visualizzazioniHiegegen erhoben die Eheleute X.________ am 18. Juli 2011 (persönlich überbracht) die ihnen zustehenden Rechtsmittel beim kantonalen Steuerrekursgericht
1 sentenze10 visualizzazioniHiegegen führten X.________
1 sentenze10 visualizzazioniHieraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden
1 sentenze10 visualizzazioniHierfür ist ein Ausgleich zu finden zwischen den behördlichen Bedürfnissen einerseits
1 sentenze11 visualizzazioniHiergegen erhoben A.________
1 sentenze2 visualizzazioniHiergegen erhoben der Anzeigeerstatter
1 sentenze8 visualizzazioniHiergegen erhoben die Anzeigeerstatter Rekurs bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich mit dem Antrag
1 sentenze10 visualizzazioniHiergegen erhoben X.________
1 sentenze4 visualizzazioniHiergegen erhoben X.________ sowie Y.________
1 sentenze11 visualizzazioniHiergegen erhob Rechtsanwalt A.________ namens von X.________
1 sentenze10 visualizzazioniHiergegen führen X.________und Y.________ mit Eingabe vom 20. Januar 2011 der Sache nach Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Diese ans Bundesgericht in Luzern gesandte Eingabe ist gemäss aktuellem Bundesgerichtsreglement an die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne überwiesen worden
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