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Juges

26,476 juges

Herabsetzung
1 arrêts10 consultations
Herabsetzung der anrechenbaren Wohnkosten
1 arrêts10 consultations
Herabsetzung der Fehlerraten). Bei einer Waldquerung erlaube der Tunnel ein Minimum an Schneisenbreite
1 arrêts10 consultations
Herabsetzungsgründe vorliegen würden. Eine Herabsetzung fällt somit ausser Betracht
1 arrêts10 consultations
Herabsetzungsprozesses ist als Teilentscheid anfechtbar (Art. 91 lit. a BGG; vgl. BGE 124 III 406 E. 1a S. 409). Weitere formelle Einzelfragen werden im Sachzusammenhang zu erörtern sein. Auf die Beschwerde kann eingetreten werden. Streitig ist die Ermittlung
1 arrêts10 consultations
Herausgabeanspruch
1 arrêts11 consultations
Herausgabeanspruch")
1 arrêts8 consultations
Herausgabeanspruch befunden werden könne. Nachdem die Klägerinnen ihre Schadenersatzansprüche bereits beziffert hätten
1 arrêts10 consultations
Herausgabeanspruchs setze die Qualifikation des Vertragsverhältnisses voraus
1 arrêts9 consultations
Herausgabe der gesperrten Vermögenswerte an die Niederlande zur Einziehung bis zu einem Maximalbetrag von EUR 3
1 arrêts11 consultations
Herausgabe der gesperrten Vermögenswerte bis zu einem Maximalbetrag von EUR 3'126'262.93 an den niederländischen Staat zur Einziehung an; dies ebenfalls unter Vorbehalt der aufgrund der Teilung der Eidgenossenschaft bzw. dem Kanton Schwyz zustehenden Vermögenswerte. Die Beschlagnahme der gesperrten Vermögenswerte im Betrag von EUR 373'737.07 hielt es aufrecht. Es wies die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz an
1 arrêts8 consultations
Her des Aufenthaltsortes hingewiesen habe
1 arrêts10 consultations
H.________ erhoben gegen den Beschluss des Gemeinderats Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Schwyz. Die beiden letztgenannten richteten ihr Rechtsmittel zudem gegen den kantonalen Gesamtentscheid. Am 26. Oktober 2010 hiess der Regierungsrat die Beschwerde von Sunrise gut
1 arrêts6 consultations
Herkunft der Patienten
1 arrêts11 consultations
Herkunftsangaben (MSchG; SR 232.11). Den Beschwerdeführerinnen gehe es jedoch ungeachtet des Klageantrags Ziff. 1 einzig um die Beurteilung
1 arrêts8 consultations
Herkunfts- oder in einen Drittstaat entgegenstehen (Abs. 3). Der Vollzug kann für Ausländerinnen oder Ausländer unzumutbar sein
1 arrêts12 consultations
Her" noch nicht als ungewöhnlich im Sinne einer verpönten Steuerumgehung qualifiziert werden kann
1 arrêts7 consultations
Heroin konsumiert zu haben
1 arrêts10 consultations
Herr
1 arrêts11 consultations
Herrengasse 17
1 arrêts11 consultations
Herr K. Tsakalidis heirateten am 12. August 2003 in Meilen/ZH. Dabei stellte Frau C. von Meyenburg ihren bisherigen Namen nach Art. 160 Abs. 2 ZGB vor den Familiennamen Tsakalidis. Am 10. März 2004 wurde der Sohn I. K. Tsakalidis
1 arrêts
Herr K. Tsakalidis sowie ihre beiden Kinder I. K
1 arrêts11 consultations
Herrliberg
1 arrêts10 consultations
Bundesrichter Herrmann Schöbi
1 arrêts6 consultations
Herrn V.________
1 arrêts9 consultations
Herr W.________
1 arrêts9 consultations
Herstellung oder Wertvermehrung von Vermögensgegenständen (§ 41 lit. d StG). Diese Bestimmungen harmonieren mit Art. 9 Abs. 1 bzw. 3 StHG
1 arrêts10 consultations
Her von zahlenmässig identischen Titeln" zwischen der Y.________ Bank
1 arrêts7 consultations
HERZOG die Vorbefassung gemäss der angerufenen Bestimmung. Wer bereits am Vorentscheid
1 arrêts8 consultations
Herzrasen
1 arrêts9 consultations
Heu
1 arrêts6 consultations
Heulen
1 arrêts7 consultations
H.________ für den im Ersuchen des IRS vom 31. August 2009 genannten Tatbestand verwendet werden dürfen (Spezialitätsvorbehalt). Auf Abdeckungen bestimmter Teile der zu übermittelnden Unterlagen
1 arrêts10 consultations
H.________ geltend
1 arrêts9 consultations
H. Glavitsch ein
1 arrêts8 consultations
HG; SG 161.100) stützen. Nach dessen § 3 haftet der Staat nach den Bestimmungen dieses Gesetzes für den Schaden
1 arrêts5 consultations
H.________ habe an der erwähnten Versammlung seinen Rücktritt als Präsident erklärt
1 arrêts8 consultations
H.________ habe zwar an der Versammlung vom 13. März 2002 erklärt
1 arrêts2 consultations
Hibiskus
1 arrêts11 consultations
Hiegegen erhoben die Eheleute X.________ am 18. Juli 2011 (persönlich überbracht) die ihnen zustehenden Rechtsmittel beim kantonalen Steuerrekursgericht
1 arrêts10 consultations
Hiegegen führten X.________
1 arrêts10 consultations
Hieraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden
1 arrêts10 consultations
Hierfür ist ein Ausgleich zu finden zwischen den behördlichen Bedürfnissen einerseits
1 arrêts11 consultations
Hiergegen erhoben A.________
1 arrêts2 consultations
Hiergegen erhoben der Anzeigeerstatter
1 arrêts8 consultations
Hiergegen erhoben die Anzeigeerstatter Rekurs bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich mit dem Antrag
1 arrêts10 consultations
Hiergegen erhoben X.________
1 arrêts4 consultations
Hiergegen erhoben X.________ sowie Y.________
1 arrêts11 consultations
Hiergegen erhob Rechtsanwalt A.________ namens von X.________
1 arrêts10 consultations
Hiergegen führen X.________und Y.________ mit Eingabe vom 20. Januar 2011 der Sache nach Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Diese ans Bundesgericht in Luzern gesandte Eingabe ist gemäss aktuellem Bundesgerichtsreglement an die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne überwiesen worden
1 arrêts6 consultations