Juges
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Herabsetzung
1 arrêts10 consultationsHerabsetzung der anrechenbaren Wohnkosten
1 arrêts10 consultationsHerabsetzung der Fehlerraten). Bei einer Waldquerung erlaube der Tunnel ein Minimum an Schneisenbreite
1 arrêts10 consultationsHerabsetzungsgründe vorliegen würden. Eine Herabsetzung fällt somit ausser Betracht
1 arrêts10 consultationsHerabsetzungsprozesses ist als Teilentscheid anfechtbar (Art. 91 lit. a BGG; vgl. BGE 124 III 406 E. 1a S. 409). Weitere formelle Einzelfragen werden im Sachzusammenhang zu erörtern sein. Auf die Beschwerde kann eingetreten werden. Streitig ist die Ermittlung
1 arrêts10 consultationsHerausgabeanspruch
1 arrêts11 consultationsHerausgabeanspruch")
1 arrêts8 consultationsHerausgabeanspruch befunden werden könne. Nachdem die Klägerinnen ihre Schadenersatzansprüche bereits beziffert hätten
1 arrêts10 consultationsHerausgabeanspruchs setze die Qualifikation des Vertragsverhältnisses voraus
1 arrêts9 consultationsHerausgabe der gesperrten Vermögenswerte an die Niederlande zur Einziehung bis zu einem Maximalbetrag von EUR 3
1 arrêts11 consultationsHerausgabe der gesperrten Vermögenswerte bis zu einem Maximalbetrag von EUR 3'126'262.93 an den niederländischen Staat zur Einziehung an; dies ebenfalls unter Vorbehalt der aufgrund der Teilung der Eidgenossenschaft bzw. dem Kanton Schwyz zustehenden Vermögenswerte. Die Beschlagnahme der gesperrten Vermögenswerte im Betrag von EUR 373'737.07 hielt es aufrecht. Es wies die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz an
1 arrêts8 consultationsHer des Aufenthaltsortes hingewiesen habe
1 arrêts10 consultationsH.________ erhoben gegen den Beschluss des Gemeinderats Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Schwyz. Die beiden letztgenannten richteten ihr Rechtsmittel zudem gegen den kantonalen Gesamtentscheid. Am 26. Oktober 2010 hiess der Regierungsrat die Beschwerde von Sunrise gut
1 arrêts6 consultationsHerkunft der Patienten
1 arrêts11 consultationsHerkunftsangaben (MSchG; SR 232.11). Den Beschwerdeführerinnen gehe es jedoch ungeachtet des Klageantrags Ziff. 1 einzig um die Beurteilung
1 arrêts8 consultationsHerkunfts- oder in einen Drittstaat entgegenstehen (Abs. 3). Der Vollzug kann für Ausländerinnen oder Ausländer unzumutbar sein
1 arrêts12 consultationsHer" noch nicht als ungewöhnlich im Sinne einer verpönten Steuerumgehung qualifiziert werden kann
1 arrêts7 consultationsHeroin konsumiert zu haben
1 arrêts10 consultationsHerr
1 arrêts11 consultationsHerrengasse 17
1 arrêts11 consultationsHerr K. Tsakalidis heirateten am 12. August 2003 in Meilen/ZH. Dabei stellte Frau C. von Meyenburg ihren bisherigen Namen nach Art. 160 Abs. 2 ZGB vor den Familiennamen Tsakalidis. Am 10. März 2004 wurde der Sohn I. K. Tsakalidis
1 arrêtsHerr K. Tsakalidis sowie ihre beiden Kinder I. K
1 arrêts11 consultationsHerrliberg
1 arrêts10 consultationsBundesrichter Herrmann Schöbi
1 arrêts6 consultationsHerrn V.________
1 arrêts9 consultationsHerr W.________
1 arrêts9 consultationsHerstellung oder Wertvermehrung von Vermögensgegenständen (§ 41 lit. d StG). Diese Bestimmungen harmonieren mit Art. 9 Abs. 1 bzw. 3 StHG
1 arrêts10 consultationsHer von zahlenmässig identischen Titeln" zwischen der Y.________ Bank
1 arrêts7 consultationsHERZOG die Vorbefassung gemäss der angerufenen Bestimmung. Wer bereits am Vorentscheid
1 arrêts8 consultationsHerzrasen
1 arrêts9 consultationsHeu
1 arrêts6 consultationsHeulen
1 arrêts7 consultationsH.________ für den im Ersuchen des IRS vom 31. August 2009 genannten Tatbestand verwendet werden dürfen (Spezialitätsvorbehalt). Auf Abdeckungen bestimmter Teile der zu übermittelnden Unterlagen
1 arrêts10 consultationsH.________ geltend
1 arrêts9 consultationsH. Glavitsch ein
1 arrêts8 consultationsHG; SG 161.100) stützen. Nach dessen § 3 haftet der Staat nach den Bestimmungen dieses Gesetzes für den Schaden
1 arrêts5 consultationsH.________ habe an der erwähnten Versammlung seinen Rücktritt als Präsident erklärt
1 arrêts8 consultationsH.________ habe zwar an der Versammlung vom 13. März 2002 erklärt
1 arrêts2 consultationsHibiskus
1 arrêts11 consultationsHiegegen erhoben die Eheleute X.________ am 18. Juli 2011 (persönlich überbracht) die ihnen zustehenden Rechtsmittel beim kantonalen Steuerrekursgericht
1 arrêts10 consultationsHiegegen führten X.________
1 arrêts10 consultationsHieraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden
1 arrêts10 consultationsHierfür ist ein Ausgleich zu finden zwischen den behördlichen Bedürfnissen einerseits
1 arrêts11 consultationsHiergegen erhoben A.________
1 arrêts2 consultationsHiergegen erhoben der Anzeigeerstatter
1 arrêts8 consultationsHiergegen erhoben die Anzeigeerstatter Rekurs bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich mit dem Antrag
1 arrêts10 consultationsHiergegen erhoben X.________
1 arrêts4 consultationsHiergegen erhoben X.________ sowie Y.________
1 arrêts11 consultationsHiergegen erhob Rechtsanwalt A.________ namens von X.________
1 arrêts10 consultationsHiergegen führen X.________und Y.________ mit Eingabe vom 20. Januar 2011 der Sache nach Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Diese ans Bundesgericht in Luzern gesandte Eingabe ist gemäss aktuellem Bundesgerichtsreglement an die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne überwiesen worden
1 arrêts6 consultations