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Richter

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Herabsetzung
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Herabsetzung der anrechenbaren Wohnkosten
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Herabsetzung der Fehlerraten). Bei einer Waldquerung erlaube der Tunnel ein Minimum an Schneisenbreite
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Herabsetzungsgründe vorliegen würden. Eine Herabsetzung fällt somit ausser Betracht
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Herabsetzungsprozesses ist als Teilentscheid anfechtbar (Art. 91 lit. a BGG; vgl. BGE 124 III 406 E. 1a S. 409). Weitere formelle Einzelfragen werden im Sachzusammenhang zu erörtern sein. Auf die Beschwerde kann eingetreten werden. Streitig ist die Ermittlung
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Herausgabeanspruch
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Herausgabeanspruch")
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Herausgabeanspruch befunden werden könne. Nachdem die Klägerinnen ihre Schadenersatzansprüche bereits beziffert hätten
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Herausgabeanspruchs setze die Qualifikation des Vertragsverhältnisses voraus
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Herausgabe der gesperrten Vermögenswerte an die Niederlande zur Einziehung bis zu einem Maximalbetrag von EUR 3
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Herausgabe der gesperrten Vermögenswerte bis zu einem Maximalbetrag von EUR 3'126'262.93 an den niederländischen Staat zur Einziehung an; dies ebenfalls unter Vorbehalt der aufgrund der Teilung der Eidgenossenschaft bzw. dem Kanton Schwyz zustehenden Vermögenswerte. Die Beschlagnahme der gesperrten Vermögenswerte im Betrag von EUR 373'737.07 hielt es aufrecht. Es wies die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz an
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Her des Aufenthaltsortes hingewiesen habe
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H.________ erhoben gegen den Beschluss des Gemeinderats Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Schwyz. Die beiden letztgenannten richteten ihr Rechtsmittel zudem gegen den kantonalen Gesamtentscheid. Am 26. Oktober 2010 hiess der Regierungsrat die Beschwerde von Sunrise gut
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Herkunft der Patienten
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Herkunftsangaben (MSchG; SR 232.11). Den Beschwerdeführerinnen gehe es jedoch ungeachtet des Klageantrags Ziff. 1 einzig um die Beurteilung
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Herkunfts- oder in einen Drittstaat entgegenstehen (Abs. 3). Der Vollzug kann für Ausländerinnen oder Ausländer unzumutbar sein
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Her" noch nicht als ungewöhnlich im Sinne einer verpönten Steuerumgehung qualifiziert werden kann
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Heroin konsumiert zu haben
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Herr
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Herrengasse 17
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Herr K. Tsakalidis heirateten am 12. August 2003 in Meilen/ZH. Dabei stellte Frau C. von Meyenburg ihren bisherigen Namen nach Art. 160 Abs. 2 ZGB vor den Familiennamen Tsakalidis. Am 10. März 2004 wurde der Sohn I. K. Tsakalidis
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Herr K. Tsakalidis sowie ihre beiden Kinder I. K
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Herrliberg
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Bundesrichter Herrmann Schöbi
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Herrn V.________
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Herr W.________
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Herstellung oder Wertvermehrung von Vermögensgegenständen (§ 41 lit. d StG). Diese Bestimmungen harmonieren mit Art. 9 Abs. 1 bzw. 3 StHG
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Her von zahlenmässig identischen Titeln" zwischen der Y.________ Bank
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HERZOG die Vorbefassung gemäss der angerufenen Bestimmung. Wer bereits am Vorentscheid
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Herzrasen
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Heu
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Heulen
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H.________ für den im Ersuchen des IRS vom 31. August 2009 genannten Tatbestand verwendet werden dürfen (Spezialitätsvorbehalt). Auf Abdeckungen bestimmter Teile der zu übermittelnden Unterlagen
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H.________ geltend
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H. Glavitsch ein
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HG; SG 161.100) stützen. Nach dessen § 3 haftet der Staat nach den Bestimmungen dieses Gesetzes für den Schaden
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H.________ habe an der erwähnten Versammlung seinen Rücktritt als Präsident erklärt
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H.________ habe zwar an der Versammlung vom 13. März 2002 erklärt
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Hibiskus
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Hiegegen erhoben die Eheleute X.________ am 18. Juli 2011 (persönlich überbracht) die ihnen zustehenden Rechtsmittel beim kantonalen Steuerrekursgericht
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Hiegegen führten X.________
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Hieraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden
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Hierfür ist ein Ausgleich zu finden zwischen den behördlichen Bedürfnissen einerseits
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Hiergegen erhoben A.________
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Hiergegen erhoben der Anzeigeerstatter
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Hiergegen erhoben die Anzeigeerstatter Rekurs bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich mit dem Antrag
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Hiergegen erhoben X.________
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Hiergegen erhoben X.________ sowie Y.________
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Hiergegen erhob Rechtsanwalt A.________ namens von X.________
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Hiergegen führen X.________und Y.________ mit Eingabe vom 20. Januar 2011 der Sache nach Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Diese ans Bundesgericht in Luzern gesandte Eingabe ist gemäss aktuellem Bundesgerichtsreglement an die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne überwiesen worden
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