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Herabsetzung
1 rulings10 viewsHerabsetzung der anrechenbaren Wohnkosten
1 rulings10 viewsHerabsetzung der Fehlerraten). Bei einer Waldquerung erlaube der Tunnel ein Minimum an Schneisenbreite
1 rulings10 viewsHerabsetzungsgründe vorliegen würden. Eine Herabsetzung fällt somit ausser Betracht
1 rulings10 viewsHerabsetzungsprozesses ist als Teilentscheid anfechtbar (Art. 91 lit. a BGG; vgl. BGE 124 III 406 E. 1a S. 409). Weitere formelle Einzelfragen werden im Sachzusammenhang zu erörtern sein. Auf die Beschwerde kann eingetreten werden. Streitig ist die Ermittlung
1 rulings10 viewsHerausgabeanspruch
1 rulings11 viewsHerausgabeanspruch")
1 rulings8 viewsHerausgabeanspruch befunden werden könne. Nachdem die Klägerinnen ihre Schadenersatzansprüche bereits beziffert hätten
1 rulings10 viewsHerausgabeanspruchs setze die Qualifikation des Vertragsverhältnisses voraus
1 rulings9 viewsHerausgabe der gesperrten Vermögenswerte an die Niederlande zur Einziehung bis zu einem Maximalbetrag von EUR 3
1 rulings11 viewsHerausgabe der gesperrten Vermögenswerte bis zu einem Maximalbetrag von EUR 3'126'262.93 an den niederländischen Staat zur Einziehung an; dies ebenfalls unter Vorbehalt der aufgrund der Teilung der Eidgenossenschaft bzw. dem Kanton Schwyz zustehenden Vermögenswerte. Die Beschlagnahme der gesperrten Vermögenswerte im Betrag von EUR 373'737.07 hielt es aufrecht. Es wies die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz an
1 rulings8 viewsHer des Aufenthaltsortes hingewiesen habe
1 rulings10 viewsH.________ erhoben gegen den Beschluss des Gemeinderats Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Schwyz. Die beiden letztgenannten richteten ihr Rechtsmittel zudem gegen den kantonalen Gesamtentscheid. Am 26. Oktober 2010 hiess der Regierungsrat die Beschwerde von Sunrise gut
1 rulings6 viewsHerkunft der Patienten
1 rulings11 viewsHerkunftsangaben (MSchG; SR 232.11). Den Beschwerdeführerinnen gehe es jedoch ungeachtet des Klageantrags Ziff. 1 einzig um die Beurteilung
1 rulings8 viewsHerkunfts- oder in einen Drittstaat entgegenstehen (Abs. 3). Der Vollzug kann für Ausländerinnen oder Ausländer unzumutbar sein
1 rulings12 viewsHer" noch nicht als ungewöhnlich im Sinne einer verpönten Steuerumgehung qualifiziert werden kann
1 rulings7 viewsHeroin konsumiert zu haben
1 rulings10 viewsHerr
1 rulings11 viewsHerrengasse 17
1 rulings11 viewsHerr K. Tsakalidis heirateten am 12. August 2003 in Meilen/ZH. Dabei stellte Frau C. von Meyenburg ihren bisherigen Namen nach Art. 160 Abs. 2 ZGB vor den Familiennamen Tsakalidis. Am 10. März 2004 wurde der Sohn I. K. Tsakalidis
1 rulingsHerr K. Tsakalidis sowie ihre beiden Kinder I. K
1 rulings11 viewsHerrliberg
1 rulings10 viewsBundesrichter Herrmann Schöbi
1 rulings6 viewsHerrn V.________
1 rulings9 viewsHerr W.________
1 rulings9 viewsHerstellung oder Wertvermehrung von Vermögensgegenständen (§ 41 lit. d StG). Diese Bestimmungen harmonieren mit Art. 9 Abs. 1 bzw. 3 StHG
1 rulings10 viewsHer von zahlenmässig identischen Titeln" zwischen der Y.________ Bank
1 rulings7 viewsHERZOG die Vorbefassung gemäss der angerufenen Bestimmung. Wer bereits am Vorentscheid
1 rulings8 viewsHerzrasen
1 rulings9 viewsHeu
1 rulings6 viewsHeulen
1 rulings7 viewsH.________ für den im Ersuchen des IRS vom 31. August 2009 genannten Tatbestand verwendet werden dürfen (Spezialitätsvorbehalt). Auf Abdeckungen bestimmter Teile der zu übermittelnden Unterlagen
1 rulings10 viewsH.________ geltend
1 rulings9 viewsH. Glavitsch ein
1 rulings8 viewsHG; SG 161.100) stützen. Nach dessen § 3 haftet der Staat nach den Bestimmungen dieses Gesetzes für den Schaden
1 rulings5 viewsH.________ habe an der erwähnten Versammlung seinen Rücktritt als Präsident erklärt
1 rulings8 viewsH.________ habe zwar an der Versammlung vom 13. März 2002 erklärt
1 rulings2 viewsHibiskus
1 rulings11 viewsHiegegen erhoben die Eheleute X.________ am 18. Juli 2011 (persönlich überbracht) die ihnen zustehenden Rechtsmittel beim kantonalen Steuerrekursgericht
1 rulings10 viewsHiegegen führten X.________
1 rulings10 viewsHieraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden
1 rulings10 viewsHierfür ist ein Ausgleich zu finden zwischen den behördlichen Bedürfnissen einerseits
1 rulings11 viewsHiergegen erhoben A.________
1 rulings2 viewsHiergegen erhoben der Anzeigeerstatter
1 rulings8 viewsHiergegen erhoben die Anzeigeerstatter Rekurs bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich mit dem Antrag
1 rulings10 viewsHiergegen erhoben X.________
1 rulings4 viewsHiergegen erhoben X.________ sowie Y.________
1 rulings11 viewsHiergegen erhob Rechtsanwalt A.________ namens von X.________
1 rulings10 viewsHiergegen führen X.________und Y.________ mit Eingabe vom 20. Januar 2011 der Sache nach Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Diese ans Bundesgericht in Luzern gesandte Eingabe ist gemäss aktuellem Bundesgerichtsreglement an die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne überwiesen worden
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