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Durchsetzung auch ausserhalb der Schulzeiten gewährleistet sein müsse
1 sentenze11 visualizzazioniDurchsetzung der Bauvorschriften
1 sentenze8 visualizzazioniDurchsetzung der Bauvorschriften sowie des Raumplanungsrechts sicherstellen. Er stellt eine im öffentlichen Interesse liegende
1 sentenze8 visualizzazioniDurchsichten erhalten bleiben. In der Wohnzone W1
1 sentenze9 visualizzazioniDurchsuchung der sichergestellten Papiere
1 sentenze9 visualizzazioniDurchsuchung der versiegelten Unterlagen ist nach Art. 50 Abs. 1 VStR zulässig
1 sentenze8 visualizzazioniDurchsuchung. Nach erfolgter Durchsuchung werde die EStV (mittels beschwerdefähiger Verfügung) noch zu entscheiden haben
1 sentenze10 visualizzazioniDurchsuchungshindernis ersichtlich. Zwar machten die Beschwerdeführer geltend
1 sentenze9 visualizzazioniDurchsuchung von beschlagnahmten Unterlagen. Mit Entscheid vom 19. Juni 2009 (BE.2009.8
1 sentenze10 visualizzazioniDurchsuchung von Dokumenten
1 sentenze8 visualizzazioniDurchsuchung von Dokumenten bzw. elektronischen Datenträgern jedoch grundsätzlich nicht als vorsorgliche Massnahmen im Sinne von Art. 46 Abs. 2 BGG eingestuft werden. Sie unterliegen deshalb dem Fristenstillstand gemäss Art. 46 Abs. 1 BGG
1 sentenze11 visualizzazioniDusche
1 sentenze11 visualizzazioniDuschräume
1 sentenze15 visualizzazioniDUTOIT
1 sentenze10 visualizzazioniDVD
1 sentenze10 visualizzazioniD.________ (Vermieter
1 sentenze8 visualizzazioniD.________ verschiedene Strafverfahren wegen Schmuggels
1 sentenze10 visualizzazioniD.________ wies es ab
1 sentenze10 visualizzazioniD.________ wurde am 23. Juni 2005 im Universitätsspital Basel infolge eines Schlaganfalls an der rechten Halsschlagader operiert. Die Operation erfolgte mit Hilfe eines sogenannten Elektrokauters. Im Verlauf der Operation kam es zu einer plötzlichen Brandentwicklung
1 sentenze8 visualizzazioniD.X.________ beantragen vor Bundesgericht
1 sentenze10 visualizzazioniD.X.________ ein Revisionsgesuch. Sie beantragen im Wesentlichen
1 sentenze10 visualizzazioniD.X.________ erfolglos um die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen. Am 8. November 2011 ersuchte A.X.________ erneut um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Aufenthaltszweck: Geschäftsführung der Firma E.________ GmbH). Das Amt für Migration teilte ihm
1 sentenze10 visualizzazioniD.X.________ (geb. 2005)
1 sentenze9 visualizzazioniD.X.________ gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn vom 5. Juli 2011 ab
1 sentenze8 visualizzazioniD.X.________ habe nur noch eine stark gelockerte Beziehung zur Schweiz gehabt
1 sentenze12 visualizzazioniD.X.________ habe seinen Wohnsitz von der Schweiz nach Saudi-Arabien verlegt gehabt
1 sentenze10 visualizzazioniD.X.________ machen geltend
1 sentenze10 visualizzazioniD.X.________ sei für ein Studium von einer Dauer von zwei Jahren an der Islamischen Universität in Medina immatrikuliert gewesen
1 sentenze9 visualizzazioniD.X.________ verfügte gemäss den Feststellungen der Vorinstanz im Todeszeitpunkt über die schweizerische Staatsangehörigkeit. Umstritten ist
1 sentenze8 visualizzazioniD.Y.________
1 sentenze9 visualizzazioniD.Y.________)
1 sentenze11 visualizzazioniD.Y.________ führen mit Eingabe vom 1. Dezember 2008 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 28. Oktober 2008. Das Bundesgericht verzichtet auf die Einholung von Vernehmlassungen
1 sentenze11 visualizzazioniD.Z.________ habe entgegen den Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz überhaupt kein Tiererhebungsformular für die X.________ SA unterzeichnet. Ohnehin hätte D.Z.________ - so die Beschwerdeführerinnen - ein entsprechendes Formular nur als Stellvertreter unterzeichnen können
1 sentenze10 visualizzazioniD Ziff. 13 - 15 aufzuheben
1 sentenze11 visualizzazioniD.________ zufallen. D.________ hat sich bereit erklärt Bruder A.________ zu übernehmen
1 sentenze13 visualizzazioniD.________ zur Beschwerde gegen die Schlussverfügung der Bundesanwaltschaft legitimiert seien. Eventualiter sei der Entscheid des Bundesstrafgerichts aufzuheben
1 sentenze12 visualizzazioniDZV; SR 910.13) abgestützt. Das Bundesgericht erachtete es aber als unzulässig
1 sentenze8 visualizzazioniE.2.2). Soweit sich der Beschwerdeführer auf solche Beweismittel beruft (es betrifft dies namentlich jene zu seinem aktuellen Gesundheitszustand
1 sentenze8 visualizzazioniE.3.2
1 sentenze9 visualizzazioniE-5106/2006
1 sentenzeE.________ ab
1 sentenze11 visualizzazioniE.________ AG
1 sentenze7 visualizzazioniE.a Gegen den obergerichtlichen Entscheid führen X.________ (fortan: Beschwerdeführer 1)
1 sentenze8 visualizzazioniE.________ als Beschwerdegegnerin
1 sentenze11 visualizzazioniE.a Mit "Beschwerde bzw. subsidiärer Verfassungsbeschwerde" vom 11. Oktober 2011 fechten X.________ (Mutter/Beschwerdeführerin 1)
1 sentenzeE.________ an das Eidgenössische Justiz-
1 sentenze14 visualizzazioniE.________ an der Beschwerde fest
1 sentenze10 visualizzazioniE.B.________
1 sentenze11 visualizzazioniE.________ beabsichtigt
1 sentenze9 visualizzazioniE.________ bei den meisten Gesellschaften Organe. An deren Wohnsitzen oder in geographischer Nähe dazu waren auch die Sitzverhältnisse gestaltet. Ins Gewicht fielen ein reger Zahlungsverkehr zwischen den Betroffenen
1 sentenze8 visualizzazioni