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D.Z.________ habe entgegen den Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz überhaupt kein Tiererhebungsformular für die X.________ SA unterzeichnet. Ohnehin hätte D.Z.________ - so die Beschwerdeführerinnen - ein entsprechendes Formular nur als Stellvertreter unterzeichnen können

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Wirtschaft

2C 421/2011/II Corte di diritto pubblico/Economia·DE·24 min·1
Rigetto parz.