Juges
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Durchsetzung auch ausserhalb der Schulzeiten gewährleistet sein müsse
1 arrêts11 consultationsDurchsetzung der Bauvorschriften
1 arrêts8 consultationsDurchsetzung der Bauvorschriften sowie des Raumplanungsrechts sicherstellen. Er stellt eine im öffentlichen Interesse liegende
1 arrêts8 consultationsDurchsichten erhalten bleiben. In der Wohnzone W1
1 arrêts9 consultationsDurchsuchung der sichergestellten Papiere
1 arrêts9 consultationsDurchsuchung der versiegelten Unterlagen ist nach Art. 50 Abs. 1 VStR zulässig
1 arrêts8 consultationsDurchsuchung. Nach erfolgter Durchsuchung werde die EStV (mittels beschwerdefähiger Verfügung) noch zu entscheiden haben
1 arrêts10 consultationsDurchsuchungshindernis ersichtlich. Zwar machten die Beschwerdeführer geltend
1 arrêts9 consultationsDurchsuchung von beschlagnahmten Unterlagen. Mit Entscheid vom 19. Juni 2009 (BE.2009.8
1 arrêts10 consultationsDurchsuchung von Dokumenten
1 arrêts8 consultationsDurchsuchung von Dokumenten bzw. elektronischen Datenträgern jedoch grundsätzlich nicht als vorsorgliche Massnahmen im Sinne von Art. 46 Abs. 2 BGG eingestuft werden. Sie unterliegen deshalb dem Fristenstillstand gemäss Art. 46 Abs. 1 BGG
1 arrêts11 consultationsDusche
1 arrêts11 consultationsDuschräume
1 arrêts15 consultationsDUTOIT
1 arrêts10 consultationsDVD
1 arrêts10 consultationsD.________ (Vermieter
1 arrêts8 consultationsD.________ verschiedene Strafverfahren wegen Schmuggels
1 arrêts10 consultationsD.________ wies es ab
1 arrêts10 consultationsD.________ wurde am 23. Juni 2005 im Universitätsspital Basel infolge eines Schlaganfalls an der rechten Halsschlagader operiert. Die Operation erfolgte mit Hilfe eines sogenannten Elektrokauters. Im Verlauf der Operation kam es zu einer plötzlichen Brandentwicklung
1 arrêts8 consultationsD.X.________ beantragen vor Bundesgericht
1 arrêts10 consultationsD.X.________ ein Revisionsgesuch. Sie beantragen im Wesentlichen
1 arrêts10 consultationsD.X.________ erfolglos um die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen. Am 8. November 2011 ersuchte A.X.________ erneut um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Aufenthaltszweck: Geschäftsführung der Firma E.________ GmbH). Das Amt für Migration teilte ihm
1 arrêts10 consultationsD.X.________ (geb. 2005)
1 arrêts9 consultationsD.X.________ gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn vom 5. Juli 2011 ab
1 arrêts8 consultationsD.X.________ habe nur noch eine stark gelockerte Beziehung zur Schweiz gehabt
1 arrêts12 consultationsD.X.________ habe seinen Wohnsitz von der Schweiz nach Saudi-Arabien verlegt gehabt
1 arrêts10 consultationsD.X.________ machen geltend
1 arrêts10 consultationsD.X.________ sei für ein Studium von einer Dauer von zwei Jahren an der Islamischen Universität in Medina immatrikuliert gewesen
1 arrêts9 consultationsD.X.________ verfügte gemäss den Feststellungen der Vorinstanz im Todeszeitpunkt über die schweizerische Staatsangehörigkeit. Umstritten ist
1 arrêts8 consultationsD.Y.________
1 arrêts9 consultationsD.Y.________)
1 arrêts11 consultationsD.Y.________ führen mit Eingabe vom 1. Dezember 2008 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 28. Oktober 2008. Das Bundesgericht verzichtet auf die Einholung von Vernehmlassungen
1 arrêts11 consultationsD.Z.________ habe entgegen den Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz überhaupt kein Tiererhebungsformular für die X.________ SA unterzeichnet. Ohnehin hätte D.Z.________ - so die Beschwerdeführerinnen - ein entsprechendes Formular nur als Stellvertreter unterzeichnen können
1 arrêts10 consultationsD Ziff. 13 - 15 aufzuheben
1 arrêts11 consultationsD.________ zufallen. D.________ hat sich bereit erklärt Bruder A.________ zu übernehmen
1 arrêts13 consultationsD.________ zur Beschwerde gegen die Schlussverfügung der Bundesanwaltschaft legitimiert seien. Eventualiter sei der Entscheid des Bundesstrafgerichts aufzuheben
1 arrêts12 consultationsDZV; SR 910.13) abgestützt. Das Bundesgericht erachtete es aber als unzulässig
1 arrêts8 consultationsE.2.2). Soweit sich der Beschwerdeführer auf solche Beweismittel beruft (es betrifft dies namentlich jene zu seinem aktuellen Gesundheitszustand
1 arrêts8 consultationsE.3.2
1 arrêts9 consultationsE-5106/2006
1 arrêtsE.________ ab
1 arrêts11 consultationsE.________ AG
1 arrêts7 consultationsE.a Gegen den obergerichtlichen Entscheid führen X.________ (fortan: Beschwerdeführer 1)
1 arrêts8 consultationsE.________ als Beschwerdegegnerin
1 arrêts11 consultationsE.a Mit "Beschwerde bzw. subsidiärer Verfassungsbeschwerde" vom 11. Oktober 2011 fechten X.________ (Mutter/Beschwerdeführerin 1)
1 arrêtsE.________ an das Eidgenössische Justiz-
1 arrêts14 consultationsE.________ an der Beschwerde fest
1 arrêts10 consultationsE.B.________
1 arrêts11 consultationsE.________ beabsichtigt
1 arrêts9 consultationsE.________ bei den meisten Gesellschaften Organe. An deren Wohnsitzen oder in geographischer Nähe dazu waren auch die Sitzverhältnisse gestaltet. Ins Gewicht fielen ein reger Zahlungsverkehr zwischen den Betroffenen
1 arrêts8 consultations