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Diese Frist hat die Vorinstanz bei Weitem nicht eingehalten. Die Beschwerde gegen den Entscheid des BFM ging bei ihr am 23. Juni 2010 ein. Erst knapp 21 Monate später fällte sie den angefochtenen Entscheid. Vom Eingang des Kostenvorschusses am 14. Juli 2010 bis zum Schreiben des Vertreters der Beschwerdeführerin vom 26. April 2011

1 sentenze·0 Presidente·10 visualizzazioni
15 ott 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

1C 195/2012/I Corte di diritto pubblico/Cittadinanza e diritto degli stranieri·DE·17 min·15
Sentenza di principioDTFAcc. parziale