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Juges

26,476 juges

Die Einpersonen-AG aus der Sicht des Sozialversicherungsrechts
1 arrêts11 consultations
Die Einräumung einer Nachfrist zur Ergänzung der Begründung der Beschwerden nach Art. 43 BGG ist damit ausgeschlossen
1 arrêts6 consultations
Die Einräumung einer Nachfrist zur Ergänzung der Beschwerdebegründung gemäss Art. 43 BGG fällt damit ausser Betracht (lit. a)
1 arrêts9 consultations
Die Einsetzung eines Sachwalters ist möglich
1 arrêts7 consultations
Die Einsprachen der Anwohner richteten sich in erster Linie gegen die Erschliessung der (erweiterten) Deponie über die Ziegeleistrasse. Neben der Grundsatzfrage
1 arrêts12 consultations
Die Einsprecher erhoben beim Regierungsrat des Kantons Zug Verwaltungsbeschwerde. Die instruierende Baudirektion führte einen Augenschein durch. Am 11. Mai 2010 wies der Regierungsrat die Beschwerde ab
1 arrêts7 consultations
Die Eintragungsvoraussetzungen werden in den §§ 11
1 arrêts10 consultations
Die Eintretensvoraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG sollen das Bundesgericht entlasten. Dieses soll sich möglichst nur einmal mit einer Sache befassen
1 arrêts9 consultations
Die Eintretensvoraussetzungen von Art. 79 ff. BGG geben zu keinen Bemerkungen Anlass
1 arrêts7 consultations
Die Eintretensvoraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG sollen das Bundesgericht entlasten. Dieses soll sich möglichst nur einmal mit einer Sache befassen
1 arrêts12 consultations
Die Einwohnergemeinde Bern stellt Antrag auf Beschwerdeabweisung. Das Verwaltungsgericht beantragt
1 arrêts10 consultations
Die Einwohnergemeinde Engelberg
1 arrêts8 consultations
Die Einzelrichterin des Obergerichts des Kantons Luzern fällte am 17. August 2012 einen Entscheid mit folgendem Dispositiv:
1 arrêts16 consultations
Die Einziehung stelle gegenüber den Beschwerdeführern auch keine unverhältnismässige Härte dar. Die Staatsanwaltschaft habe 2011 eine Kontosperre aufgehoben
1 arrêts10 consultations
Die einzige Stellungnahme mit Antrag auf Abweisung der Beschwerde wurde vom Rechtsvertreter der Gemeinde Roschacherberg
1 arrêts13 consultations
Die Eltern
1 arrêts6 consultations
Die Eltern des Schülers bemühten sich in der Folge um den Eintritt ihres Sohnes in das Gymnasium B.________
1 arrêts10 consultations
Die EMRK
1 arrêts9 consultations
Die Energie Electrique du Simplon SA beantragt
1 arrêts12 consultations
Die Enteigner äussern auch erhebliche Zweifel an der Repräsentativität der übrigen Datensätze. Nach der Datenbank von Wüest & Partner liege der Preismedian von Mehrfamilienhäusern bei Fr. 3.95 Mio. Franken
1 arrêts7 consultations
Die Enteigner beantragen die Abweisung der Beschwerde der Enteigneten
1 arrêts15 consultations
Die Enteigner haben im bundesgerichtlichen Verfahren die Edition der Korrelationen der Fluglärmvariablen
1 arrêts11 consultations
Die Enteigner hatten ihrerseits von einem Expertengremium in Zusammenarbeit mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ein Bewertungsmodell "MIFLU II" entwickeln lassen. Dieses ermittelt in einem ersten Schritt - ebenfalls mit einem hedonischen Modell - den Einfluss des Fluglärms auf die Mieten für eine Zeitdauer von 50 Jahren. Aus der so berechneten prozentualen Mietreduktion pro dB Fluglärm wird in einem zweiten Schritt der Minderwert der Ertragsliegenschaften infolge Fluglärms für das Jahr 1997 bestimmt (vgl. dazu unten
1 arrêts10 consultations
Die Enteigner kritisieren in erster Linie
1 arrêts13 consultations
Die Enteigner rügen weiter
1 arrêts10 consultations
Die Enteigner sind dagegen der Auffassung
1 arrêts11 consultations
Die Enteigner vermuten
1 arrêts9 consultations
Die Enteignete beantragt
1 arrêts9 consultations
Die Enteignete beantragt die Abweisung der Beschwerde der Enteigner. Eventualiter habe das Bundesgericht allfällige weitere Beweiserhebungen selbst vorzunehmen
1 arrêts11 consultations
Die Enteignete kritisiert auch die Höhe des gewählten (einheitlichen) Diskontsatzes: Dieser - an sich eigentümerfreundliche
1 arrêts11 consultations
Die Enteignete teilt die Auffassung der Vorinstanz
1 arrêts10 consultations
Die Enteignete weist darauf hin
1 arrêts13 consultations
Die Enteignete weist jedoch zu Recht darauf hin
1 arrêts9 consultations
Die Enteignete wendet ein
1 arrêts10 consultations
Die Entsiegelung
1 arrêts11 consultations
Die - entsprechend dem Grundsatz der Einheit des Verfahrens - erhobene subsidiäre Verfassungsbeschwerde (vgl. Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG i.V.m. Art. 30 Abs. 1 lit. b AuG) ist offensichtlich unbegründet
1 arrêts9 consultations
Die Entwicklung des hedonischen Bewertungsmodells ESchK erfolgte unter der Verantwortung Prof. Scognamiglios
1 arrêts8 consultations
Die entwicklungsspezifische Förderung zur Gemeinschaftsfähigkeit steht beim Privatunterricht dagegen im Hintergrund. Das Bundesgericht hat im Urteil 2C_738/2010 vom 24. Mai 2011 (E. 3.5.5 i.V.m. E. 3.5.6) deshalb festgehalten
1 arrêts
Die Erbengemeinschaft A.________
1 arrêts10 consultations
Die Erbengemeinschaft der am 14. Juni 2005 verstorbenen A.________
1 arrêts11 consultations
Die Erbengemeinschaft Ernst Abmühl sowie B.Y.________
1 arrêts12 consultations
Die Erbengemeinschaft U.________
1 arrêts10 consultations
Die Erbengemeinschaft Y.________ ist Eigentümerin des Grundstücks Grundbuch Nr. 1434 in der Rütihalde in Uznach/SG. Das unüberbaute Grundstück weist eine Fläche von 11'552 m² auf. Es ist nach dem Zonenplan der Politischen Gemeinde Uznach vom 30. März 1984 der zweigeschossigen Wohnzone für Ein-
1 arrêts
Die Erben M.________ (im Folgenden: Beklagte) beantragen dem Bundesgericht mit Eingabe vom 17. September 2010
1 arrêts12 consultations
Die Erben V.________ verkauften am 15. April 2005 ihren hälftigen Miteigentumsanteil am Grundstück Nr. 736 in G.________ an X.________. Sie setzten die Eigentümerin der anderen Miteigentumshälfte
1 arrêts12 consultations
Die Erblasserin
1 arrêts8 consultations
Die Erblasserin war brasilianische Staatsangehörige mit letztem Wohnsitz in São Paolo
1 arrêts11 consultations
Die Ergebnisse des Beweisverfahrens haben nach Ansicht des Obergerichts ausgeschlossen
1 arrêts12 consultations
Die Erheblichkeit der bereits bezogenen Fürsorgeleistungen wird von den Beschwerdeführern zu Recht nicht in Abrede gestellt (vgl. etwa BGE 123 II 529 E. 4 S. 533). Sie machen aber geltend
1 arrêts5 consultations
Die Erhebung einer Teilklage - namentlich in Haftpflichtsachen - erscheint nicht bereits deshalb missbräuchlich
1 arrêts4 consultations