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Die Beschwerdeführer verkennen die Tragweite ihrer Beanstandungen. Entgegen ihrer Auffassung sind ihre Rügen unter dem Gesichtswinkel der Garantie der politischen Rechte nicht von Bedeutung

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29 lug 09

Politische Rechte

1C 4/2009/I Corte di diritto pubblico/Diritti politici/Schwyz·DE·8 min·1
Rigetto