Skip to content

Giudici

26,476 giudici

Die Beschwerdeführer machen keine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend
1 sentenze12 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen mit Schreiben vom 17. November 2010 an das Bundesgericht (act. 11) geltend
1 sentenze9 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen schliesslich geltend
1 sentenze13 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen sinngemäss geltend
1 sentenze12 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen sodann geltend
1 sentenze10 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen sodann (sinngemäss) geltend
1 sentenze8 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen u.a. geltend
1 sentenze11 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen unter anderem geltend
1 sentenze10 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen vorab geltend
1 sentenze11 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen vorerst insoweit Verletzungen der Meinungs-
1 sentenze10 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen zunächst eine Gehörsverletzung geltend. Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV verlangt
1 sentenze7 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen zunächst eine Verletzung des rechtlichen Gehörs
1 sentenze12 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen zunächst geltend
1 sentenze9 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen zunächst - in formeller Hinsicht - geltend
1 sentenze12 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machen zur Hauptsache geltend
1 sentenze10 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer machten geltend
1 sentenze8 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer möchten im Konkursverfahren der LBF in Zürich eine Forderung von zurzeit rund 12 Milliarden (Schweizer) Franken sowie eine weitere Forderung von rund 98.6 Millionen Franken geltend machen. Gläubigerin dieser Forderung ist die Beschwerdeführerin 2. Im Hinblick darauf verlangen die Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren die Bestellung eines Sachwalters
1 sentenze8 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer monieren in einem ersten Rügenkomplex
1 sentenze11 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer müssen daher warten
1 sentenze12 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer nehmen offenbar Bezug auf den Umstand
1 sentenze7 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer nennen keinen zulässigen Beschwerdegrund. Sie legen mit ihren Ausführungen nicht im Einzelnen dar
1 sentenze10 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer nennen keinen zulässigen Beschwerdegrund. Sie legen nicht im Einzelnen dar
1 sentenze9 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer obsiegen damit teilweise
1 sentenze10 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer räumten
1 sentenze8 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer reichen die vorliegende Beschwerde auch beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus ein
1 sentenze8 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer reichen gleichzeitig Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus ein
1 sentenze11 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer reichten dem Bundesgericht am 7. Oktober 2010 eine weitere Eingabe ein
1 sentenze8 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer reichten nach Abschluss des Schriftenwechsels unaufgefordert eine weitere Eingabe ein
1 sentenze12 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer replizierten auf die ausführliche Vernehmlassung der Vorinstanz
1 sentenze14 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rufen nicht einmal die betreffende Verfassungsbestimmung - nämlich Art. 9 BV - an
1 sentenze10 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen als Verletzung von Art. 9 BV in verschiedener Hinsicht eine willkürliche Anwendung von § 72 Abs. 2 des Planungs-
1 sentenze9 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen damit eine Verletzung der Begründungspflicht
1 sentenze14 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen das unrechtmässige Verweigern bzw. Verzögern eines anfechtbaren Entscheids nach Art. 94 BGG. Obwohl sie bereits eine Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverweigerung bzw. -verzögerung an den Finanzdirektor des Kantons Aargau gerichtet hätten
1 sentenze10 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen diese rechtlichen Erwägungen als "falsch
1 sentenze8 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen die Verletzung anderer verfassungsmässiger Rechte
1 sentenze7 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK)
1 sentenze8 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen die Verletzung von Artikel 8
1 sentenze9 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen die Verletzung von Verfahrensgarantien (Art. 29 Abs. 1
1 sentenze14 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen eine Gehörsverweigerung insofern
1 sentenze11 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen eine verfassungswidrige Umsetzung der in § 1 Abs. 2 EG SchKG/ZH enthaltenen Vorgaben durch den angefochtenen Beschluss des Regierungsrats
1 sentenze
Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung bzw. sinngemäss eine willkürliche Anwendung von Art. 92
1 sentenze4 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung der Gemeindeautonomie sowie von Art. 93 KV/ZH (SR 131.211)
1 sentenze
Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung des Anspruchs auf ein unparteiisches
1 sentenze12 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs
1 sentenze10 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichterfüllung der Begründungspflicht
1 sentenze9 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör
1 sentenze14 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV). Einerseits bringen sie vor
1 sentenze9 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV). Sie führen aus
1 sentenze10 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV). Sie hätten im Genehmigungsverfahren keine Gelegenheit erhalten
1 sentenze8 visualizzazioni
Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäss Art. 29 Abs. 2 BV
1 sentenze9 visualizzazioni