Das kantonale Verfahren richtete sich noch nach der nunmehr aufgehobenen Zivilprozessordnung des Kantons Zürich (vgl. Art. 404 Abs. 1 — Giudici — Swissrulings
Das kantonale Verfahren richtete sich noch nach der nunmehr aufgehobenen Zivilprozessordnung des Kantons Zürich (vgl. Art. 404 Abs. 1