Das Bundesgericht hat bereits in dem von der Beschwerdeführerin verschiedentlich ins Feld geführten Entscheid (BGE 112 II 450 E. 4 S. 457 f.) klargestellt — Giudici — Swissrulings
Das Bundesgericht hat bereits in dem von der Beschwerdeführerin verschiedentlich ins Feld geführten Entscheid (BGE 112 II 450 E. 4 S. 457 f.) klargestellt