Giudici
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Beschlagnahmen. Am 19. April 2007 wurde das Ersuchen erneut ergänzt
1 sentenze9 visualizzazioniBeschlagnahmen (von Dokumenten
1 sentenze9 visualizzazioniBeschlagnahmeprotokolls nicht möglich festzustellen
1 sentenze11 visualizzazioniBeschlagnahme stützte sich auf die nur kursorisch substanziierte Sachdarstellung des Beschwerdegegners. Der Weinkeller
1 sentenze9 visualizzazioniBeschlagnahmeverfügungen erlassen
1 sentenze11 visualizzazioniBeschluss der Eidgenössischen Schiedskommission
1 sentenze9 visualizzazioniBeschluss des Kantonsrats vom 18. Januar 2010 über die Gegenvorschläge von Stimmberechtigten zum Steuergesetz (Änderung vom 30. März 2009; Steuerentlastungen für natürliche Personen)
1 sentenze11 visualizzazioniBeschluss des Regierungsrates vom 11. Oktober 1983: A.________ wird als Chefarzt der Anästhesie
1 sentenze8 visualizzazioniBeschluss vom 11. Februar 2011 trat das Bezirksgericht auf einen Teil der Klage infolge vorbestehender Rechtshängigkeit derselben Sache nicht ein
1 sentenze11 visualizzazioniBeschluss vom 26. April 2010 des Kantonsrats
1 sentenze10 visualizzazioniBeschluss vom 30. November 2009 des Kantonsrats über den Gegenvorschlag von Stimmberechtigten zum Kantonsratsbeschluss vom 23. Februar 2009 über die Behördeninitiative betreffend Änderung des Gesetzes über den Flughafen Zürich vom 12. Juli 1999 (Keine
1 sentenze7 visualizzazioniBeschwerdeabteilung in Strafsachen
1 sentenze12 visualizzazioniBeschwerde an das Steuergericht des Kantons Solothurn. Sie verlangten
1 sentenze12 visualizzazioniBeschwerde an das Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen. Dieses hiess die Beschwerden am 15. Oktober 2009 gut
1 sentenze13 visualizzazioniBeschwerde anfechten
1 sentenze8 visualizzazioniBeschwerde auch noch nach Ablauf der Referendumsfrist bzw
1 sentenze11 visualizzazioniBeschwerdebefugnis nicht abgesprochen werden durfte. Die Legitimation dieser Anwohner ist sowohl für das Nutzungsplanungsverfahren als auch für das Verfahren der Errichtungsbewilligung zu bejahen. Unter diesen Umständen kann offenbleiben
1 sentenze10 visualizzazioniBeschwerdebefugnis zukommt
1 sentenze12 visualizzazioniBeschwerdebegründung an das Kantonsgericht mindestens eingeräumt
1 sentenze7 visualizzazioniBeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. In einem Grundsatzurteil vom 8. Juli 2010 (A-2607/2009; BVGE 2010/49) betreffend die Gommerkraftwerke AG erkannte das Bundesverwaltungsgericht
1 sentenzeBeschwerdeberechtigung nicht nur aus der nahen räumlichen Beziehung zum streitbetroffenen Vorhaben als solchem ab
1 sentenze11 visualizzazioniBeschwerdeberechtigung (Urteil 1C_362/2008 vom 27. April 2009). Ebenfalls bejaht wurde die Legitimation bei Personen
1 sentenzeBeschwerdeergänzung (E. 9)
1 sentenze8 visualizzazioniBeschwerdeführende im Verfahren vor dem WSU formell zum Rekurs legitimiert gewesen. Weil sie aber vor dem Appellationsgericht ausdrücklich keine eigene materielle Beschwer geltend gemacht hätten
1 sentenze7 visualizzazioniBeschwerdeführer 1
1 sentenze6 visualizzazioniBeschwerdeführer 1) eine Hypertonie
1 sentenze10 visualizzazioniBeschwerdeführer 1) ist seit Jahren als Medienunternehmer tätig. Er betreibt durch die Z.________ AG (Klägerin 2
1 sentenze9 visualizzazioniBeschwerdeführer 2 - 5 vertreten durch Rechtsanwalt B.________
1 sentenze9 visualizzazioniBeschwerdeführer) beim Bezirksgericht Uster Klage gegen Z.________ (nachfolgend: Beklagter
1 sentenze10 visualizzazioniBeschwerdeführer) beteiligt
1 sentenze9 visualizzazioniBeschwerdeführer des Verfahrens 100/2011
1 sentenzeBeschwerdeführer gehen übereinstimmend von der mit BGE 136 II 65 begründeten bundesgerichtlichen Rechtsprechung aus
1 sentenze7 visualizzazioniBeschwerdeführer im Verfahren 5A_602/2012
1 sentenzeBeschwerdeführer im Verfahren 5A_625/2012
1 sentenzeBeschwerdeführerin 1) eine Teilklage. Sie verlangte Fr. 80'000.-- Genugtuung
1 sentenze9 visualizzazioniBeschwerdeführerin 2) dem Bundesgericht
1 sentenze7 visualizzazioniBeschwerdeführerin 2) einen Radiosender. Der Kläger 1 ist zu 97.5 % an der Klägerin 2 (beide gemeinsam: Kläger
1 sentenze1 visualizzazioniBeschwerdeführerin 2) forderte Fr. 80'000.-- Genugtuung
1 sentenze10 visualizzazioniBeschwerdeführerin des Verfahrens 102/2011
1 sentenzeBeschwerdeführerin im Verfahren 5A_275/2011
1 sentenzeBeschwerdeführerin im Verfahren 5A_276/2011
1 sentenzeBeschwerdeführerin) mit Sitz in Wien ist die Rechtsnachfolgerin der Bank Z.________
1 sentenze12 visualizzazioniBeschwerdeführerinnen im Verfahren 5A_572/2010
1 sentenzeBeschwerdeführerinnen im Verfahren 5A_573/2010
1 sentenzeBeschwerdeführerinnen) sind zwei auf den Britischen Jungferninseln domizilierte Gesellschaften. Beide sind Kunden bei der Bank Z.________
1 sentenze9 visualizzazioniBeschwerdeführerin (Verfahren 5C_3/2009)
1 sentenzeBeschwerdeführer ist der Verein X.________
1 sentenze1 visualizzazioniBeschwerdeführer) mit Z.________ (Vermieter
1 sentenze11 visualizzazioniBeschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit für ihren Anteil
1 sentenze11 visualizzazioniBeschwerdeführer) sind Eigentümer des Bauernhofes I.________ in J.________. Am 27. März 2008 schlossen sie mit C.C.________
1 sentenze13 visualizzazioni