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Juges

26,476 juges

Beschlagnahmen. Am 19. April 2007 wurde das Ersuchen erneut ergänzt
1 arrêts9 consultations
Beschlagnahmen (von Dokumenten
1 arrêts9 consultations
Beschlagnahmeprotokolls nicht möglich festzustellen
1 arrêts11 consultations
Beschlagnahme stützte sich auf die nur kursorisch substanziierte Sachdarstellung des Beschwerdegegners. Der Weinkeller
1 arrêts9 consultations
Beschlagnahmeverfügungen erlassen
1 arrêts11 consultations
Beschluss der Eidgenössischen Schiedskommission
1 arrêts9 consultations
Beschluss des Kantonsrats vom 18. Januar 2010 über die Gegenvorschläge von Stimmberechtigten zum Steuergesetz (Änderung vom 30. März 2009; Steuerentlastungen für natürliche Personen)
1 arrêts11 consultations
Beschluss des Regierungsrates vom 11. Oktober 1983: A.________ wird als Chefarzt der Anästhesie
1 arrêts8 consultations
Beschluss vom 11. Februar 2011 trat das Bezirksgericht auf einen Teil der Klage infolge vorbestehender Rechtshängigkeit derselben Sache nicht ein
1 arrêts11 consultations
Beschluss vom 26. April 2010 des Kantonsrats
1 arrêts10 consultations
Beschluss vom 30. November 2009 des Kantonsrats über den Gegenvorschlag von Stimmberechtigten zum Kantonsratsbeschluss vom 23. Februar 2009 über die Behördeninitiative betreffend Änderung des Gesetzes über den Flughafen Zürich vom 12. Juli 1999 (Keine
1 arrêts7 consultations
Beschwerdeabteilung in Strafsachen
1 arrêts12 consultations
Beschwerde an das Steuergericht des Kantons Solothurn. Sie verlangten
1 arrêts12 consultations
Beschwerde an das Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen. Dieses hiess die Beschwerden am 15. Oktober 2009 gut
1 arrêts13 consultations
Beschwerde anfechten
1 arrêts8 consultations
Beschwerde auch noch nach Ablauf der Referendumsfrist bzw
1 arrêts11 consultations
Beschwerdebefugnis nicht abgesprochen werden durfte. Die Legitimation dieser Anwohner ist sowohl für das Nutzungsplanungsverfahren als auch für das Verfahren der Errichtungsbewilligung zu bejahen. Unter diesen Umständen kann offenbleiben
1 arrêts10 consultations
Beschwerdebefugnis zukommt
1 arrêts12 consultations
Beschwerdebegründung an das Kantonsgericht mindestens eingeräumt
1 arrêts7 consultations
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. In einem Grundsatzurteil vom 8. Juli 2010 (A-2607/2009; BVGE 2010/49) betreffend die Gommerkraftwerke AG erkannte das Bundesverwaltungsgericht
1 arrêts
Beschwerdeberechtigung nicht nur aus der nahen räumlichen Beziehung zum streitbetroffenen Vorhaben als solchem ab
1 arrêts11 consultations
Beschwerdeberechtigung (Urteil 1C_362/2008 vom 27. April 2009). Ebenfalls bejaht wurde die Legitimation bei Personen
1 arrêts
Beschwerdeergänzung (E. 9)
1 arrêts8 consultations
Beschwerdeführende im Verfahren vor dem WSU formell zum Rekurs legitimiert gewesen. Weil sie aber vor dem Appellationsgericht ausdrücklich keine eigene materielle Beschwer geltend gemacht hätten
1 arrêts7 consultations
Beschwerdeführer 1
1 arrêts6 consultations
Beschwerdeführer 1) eine Hypertonie
1 arrêts10 consultations
Beschwerdeführer 1) ist seit Jahren als Medienunternehmer tätig. Er betreibt durch die Z.________ AG (Klägerin 2
1 arrêts9 consultations
Beschwerdeführer 2 - 5 vertreten durch Rechtsanwalt B.________
1 arrêts9 consultations
Beschwerdeführer) beim Bezirksgericht Uster Klage gegen Z.________ (nachfolgend: Beklagter
1 arrêts10 consultations
Beschwerdeführer) beteiligt
1 arrêts9 consultations
Beschwerdeführer des Verfahrens 100/2011
1 arrêts
Beschwerdeführer gehen übereinstimmend von der mit BGE 136 II 65 begründeten bundesgerichtlichen Rechtsprechung aus
1 arrêts7 consultations
Beschwerdeführer im Verfahren 5A_602/2012
1 arrêts
Beschwerdeführer im Verfahren 5A_625/2012
1 arrêts
Beschwerdeführerin 1) eine Teilklage. Sie verlangte Fr. 80'000.-- Genugtuung
1 arrêts9 consultations
Beschwerdeführerin 2) dem Bundesgericht
1 arrêts7 consultations
Beschwerdeführerin 2) einen Radiosender. Der Kläger 1 ist zu 97.5 % an der Klägerin 2 (beide gemeinsam: Kläger
1 arrêts1 consultations
Beschwerdeführerin 2) forderte Fr. 80'000.-- Genugtuung
1 arrêts10 consultations
Beschwerdeführerin des Verfahrens 102/2011
1 arrêts
Beschwerdeführerin im Verfahren 5A_275/2011
1 arrêts
Beschwerdeführerin im Verfahren 5A_276/2011
1 arrêts
Beschwerdeführerin) mit Sitz in Wien ist die Rechtsnachfolgerin der Bank Z.________
1 arrêts12 consultations
Beschwerdeführerinnen im Verfahren 5A_572/2010
1 arrêts
Beschwerdeführerinnen im Verfahren 5A_573/2010
1 arrêts
Beschwerdeführerinnen) sind zwei auf den Britischen Jungferninseln domizilierte Gesellschaften. Beide sind Kunden bei der Bank Z.________
1 arrêts9 consultations
Beschwerdeführerin (Verfahren 5C_3/2009)
1 arrêts
Beschwerdeführer ist der Verein X.________
1 arrêts1 consultations
Beschwerdeführer) mit Z.________ (Vermieter
1 arrêts11 consultations
Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit für ihren Anteil
1 arrêts11 consultations
Beschwerdeführer) sind Eigentümer des Bauernhofes I.________ in J.________. Am 27. März 2008 schlossen sie mit C.C.________
1 arrêts13 consultations