Juges
26,476 juges
Beschlagnahmen. Am 19. April 2007 wurde das Ersuchen erneut ergänzt
1 arrêts9 consultationsBeschlagnahmen (von Dokumenten
1 arrêts9 consultationsBeschlagnahmeprotokolls nicht möglich festzustellen
1 arrêts11 consultationsBeschlagnahme stützte sich auf die nur kursorisch substanziierte Sachdarstellung des Beschwerdegegners. Der Weinkeller
1 arrêts9 consultationsBeschlagnahmeverfügungen erlassen
1 arrêts11 consultationsBeschluss der Eidgenössischen Schiedskommission
1 arrêts9 consultationsBeschluss des Kantonsrats vom 18. Januar 2010 über die Gegenvorschläge von Stimmberechtigten zum Steuergesetz (Änderung vom 30. März 2009; Steuerentlastungen für natürliche Personen)
1 arrêts11 consultationsBeschluss des Regierungsrates vom 11. Oktober 1983: A.________ wird als Chefarzt der Anästhesie
1 arrêts8 consultationsBeschluss vom 11. Februar 2011 trat das Bezirksgericht auf einen Teil der Klage infolge vorbestehender Rechtshängigkeit derselben Sache nicht ein
1 arrêts11 consultationsBeschluss vom 26. April 2010 des Kantonsrats
1 arrêts10 consultationsBeschluss vom 30. November 2009 des Kantonsrats über den Gegenvorschlag von Stimmberechtigten zum Kantonsratsbeschluss vom 23. Februar 2009 über die Behördeninitiative betreffend Änderung des Gesetzes über den Flughafen Zürich vom 12. Juli 1999 (Keine
1 arrêts7 consultationsBeschwerdeabteilung in Strafsachen
1 arrêts12 consultationsBeschwerde an das Steuergericht des Kantons Solothurn. Sie verlangten
1 arrêts12 consultationsBeschwerde an das Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen. Dieses hiess die Beschwerden am 15. Oktober 2009 gut
1 arrêts13 consultationsBeschwerde anfechten
1 arrêts8 consultationsBeschwerde auch noch nach Ablauf der Referendumsfrist bzw
1 arrêts11 consultationsBeschwerdebefugnis nicht abgesprochen werden durfte. Die Legitimation dieser Anwohner ist sowohl für das Nutzungsplanungsverfahren als auch für das Verfahren der Errichtungsbewilligung zu bejahen. Unter diesen Umständen kann offenbleiben
1 arrêts10 consultationsBeschwerdebefugnis zukommt
1 arrêts12 consultationsBeschwerdebegründung an das Kantonsgericht mindestens eingeräumt
1 arrêts7 consultationsBeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. In einem Grundsatzurteil vom 8. Juli 2010 (A-2607/2009; BVGE 2010/49) betreffend die Gommerkraftwerke AG erkannte das Bundesverwaltungsgericht
1 arrêtsBeschwerdeberechtigung nicht nur aus der nahen räumlichen Beziehung zum streitbetroffenen Vorhaben als solchem ab
1 arrêts11 consultationsBeschwerdeberechtigung (Urteil 1C_362/2008 vom 27. April 2009). Ebenfalls bejaht wurde die Legitimation bei Personen
1 arrêtsBeschwerdeergänzung (E. 9)
1 arrêts8 consultationsBeschwerdeführende im Verfahren vor dem WSU formell zum Rekurs legitimiert gewesen. Weil sie aber vor dem Appellationsgericht ausdrücklich keine eigene materielle Beschwer geltend gemacht hätten
1 arrêts7 consultationsBeschwerdeführer 1
1 arrêts6 consultationsBeschwerdeführer 1) eine Hypertonie
1 arrêts10 consultationsBeschwerdeführer 1) ist seit Jahren als Medienunternehmer tätig. Er betreibt durch die Z.________ AG (Klägerin 2
1 arrêts9 consultationsBeschwerdeführer 2 - 5 vertreten durch Rechtsanwalt B.________
1 arrêts9 consultationsBeschwerdeführer) beim Bezirksgericht Uster Klage gegen Z.________ (nachfolgend: Beklagter
1 arrêts10 consultationsBeschwerdeführer) beteiligt
1 arrêts9 consultationsBeschwerdeführer des Verfahrens 100/2011
1 arrêtsBeschwerdeführer gehen übereinstimmend von der mit BGE 136 II 65 begründeten bundesgerichtlichen Rechtsprechung aus
1 arrêts7 consultationsBeschwerdeführer im Verfahren 5A_602/2012
1 arrêtsBeschwerdeführer im Verfahren 5A_625/2012
1 arrêtsBeschwerdeführerin 1) eine Teilklage. Sie verlangte Fr. 80'000.-- Genugtuung
1 arrêts9 consultationsBeschwerdeführerin 2) dem Bundesgericht
1 arrêts7 consultationsBeschwerdeführerin 2) einen Radiosender. Der Kläger 1 ist zu 97.5 % an der Klägerin 2 (beide gemeinsam: Kläger
1 arrêts1 consultationsBeschwerdeführerin 2) forderte Fr. 80'000.-- Genugtuung
1 arrêts10 consultationsBeschwerdeführerin des Verfahrens 102/2011
1 arrêtsBeschwerdeführerin im Verfahren 5A_275/2011
1 arrêtsBeschwerdeführerin im Verfahren 5A_276/2011
1 arrêtsBeschwerdeführerin) mit Sitz in Wien ist die Rechtsnachfolgerin der Bank Z.________
1 arrêts12 consultationsBeschwerdeführerinnen im Verfahren 5A_572/2010
1 arrêtsBeschwerdeführerinnen im Verfahren 5A_573/2010
1 arrêtsBeschwerdeführerinnen) sind zwei auf den Britischen Jungferninseln domizilierte Gesellschaften. Beide sind Kunden bei der Bank Z.________
1 arrêts9 consultationsBeschwerdeführerin (Verfahren 5C_3/2009)
1 arrêtsBeschwerdeführer ist der Verein X.________
1 arrêts1 consultationsBeschwerdeführer) mit Z.________ (Vermieter
1 arrêts11 consultationsBeschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit für ihren Anteil
1 arrêts11 consultationsBeschwerdeführer) sind Eigentümer des Bauernhofes I.________ in J.________. Am 27. März 2008 schlossen sie mit C.C.________
1 arrêts13 consultations