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Juges

26,479 juges

Zweifamilienhäuser abgeschafft worden. Dabei habe sich gezeigt
1 arrêts11 consultations
Zweifamilienhäuser ausgeschieden würden
1 arrêts9 consultations
Zweifamilienhäuser bejaht hatte. Indem das Verwaltungsgericht dies verneinte
1 arrêts8 consultations
Zweifamilienhäuser erweise sich auch als unverhältnismässig. In casu sei nicht klar
1 arrêts10 consultations
Zweifamilienhäuser im bestehenden Dachgeschoss eine selbständige Wohnung errichtet werden dürfe; diese Frage sei bejaht worden (GVP 1978 Nr. 54). In diesem publizierten Entscheid sei jedoch die Rechtmässigkeit einer Einfamilienhauszone nicht generell verneint worden. Es sei sogar ausdrücklich darauf hingewiesen worden
1 arrêts7 consultations
Zweifamilienhäuser Mehrfamilienhäuser zulässig seien. Das Bundesgericht habe diesen Entscheid mit Urteil vom 15. Dezember 1994 geschützt
1 arrêts9 consultations
Zweifamilienhäuser planerischen Charakter haben
1 arrêts6 consultations
Zweifamilienhäuser regle. Der Wortlaut des Gesetzes gebe auf die vorliegend streitige Frage keine Antwort. Die Verwendung des Begriffs "insbesondere" in Art. 11 Abs. 2 BauG/SG bedeutet indessen
1 arrêts
Zweifamilienhäuser regle die Nutzung des Bodens
1 arrêts13 consultations
Zweifamilienhäuser sei zonenfremd
1 arrêts12 consultations
Zweifamilienhäuser unterschieden worden
1 arrêts13 consultations
Zweifamilienhäuser unzulässig. Weitere Einsprachegründe betrafen die Erschliessung sowie die Berechnung der Ausnützung
1 arrêts8 consultations
Zweifamilienhäuser (WE1)
1 arrêts7 consultations
Zweifamilienhäuser (WE2) zugeteilt
1 arrêts9 consultations
Zweifamilienhäuserzonen einer sinnvollen baulichen Nutzung des Grundstücks nicht entgegensteht
1 arrêts12 consultations
Zweifamilienhäuser zulässig seien
1 arrêts9 consultations
Zweifamilienhäuser zulässig sind
1 arrêts9 consultations
Zweifamilienhäuser zuzulassen. Eine solche ergibt sich auch nicht aus den Akten. Die Beschwerdeführer bringen ansonsten nichts vor
1 arrêts9 consultations
Zweifamilienhaus sei nicht rechtsgenüglich definiert
1 arrêts8 consultations
Zweifamilienhauszone die Wohnzone insofern einzuschränken
1 arrêts11 consultations
Zweifamilienhauszone" in den vorgelegten Baureglementen nicht verboten habe
1 arrêts8 consultations
Zweifamilienhauszonen die Wahrung des jeweiligen typischen Gebietscharakters
1 arrêts8 consultations
Zweifamilienhauszonen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Wie das Verwaltungsgericht in seiner Vernehmlassung zu Recht erwähnt
1 arrêts9 consultations
Zweifamilienhauszonen grundsätzlich unzulässig seien
1 arrêts12 consultations
Zweifamilienhauszonen in der Stadt St. Gallen zu einem Nutzungsdruck
1 arrêts9 consultations
Zweifamilienzone in Anwendung der langjährigen Rechtsprechung regelmässig bewilligt worden seien. Die Praxisänderung verstosse somit auch gegen den in Art. 8 Abs. 1 BV gewährleisteten Rechtsgleichheitsgrundsatz
1 arrêts7 consultations
Zweifel an der Rechtmässigkeit
1 arrêts12 consultations
Zweifel an der Unbefangenheit der kantonalen Richter zu äussern
1 arrêts10 consultations
Zweifel an der wirtschaftlichen Berechtigung an den Vermögenswerten zu wecken. Weshalb sich die Beklagte angesichts dieser Zweifel nicht auch hätte die Frage stellen müssen
1 arrêts10 consultations
Zweigniederlassungen errichten. Das Aktienkapital beträgt Fr. 240'000.--
1 arrêts8 consultations
Zweigniederlassung SF Schweizer Fernsehen
1 arrêts11 consultations
Zweigniederlassung Zürich). Deren Verbindungsnetz umfasste die gleichen Personen
1 arrêts9 consultations
Zweigniederlassung Zürich; D.________ SA
1 arrêts11 consultations
Zweigstelle A.________
1 arrêts11 consultations
Zweigstelle Heiden
1 arrêts11 consultations
Zweigstelle Zürich
1 arrêts13 consultations
Zweitversterben des Ehemannes die Beschwerdeführer lediglich einen Viertel des "Vermögens Ehefrau" erhalten hätten
1 arrêts12 consultations
Zweitwohnungen sowie touristische Beherbergung" vom 10. November 2009 (KRIP 2009; vom Bundesrat genehmigt am 15. März 2010). Es bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der Zweitwohnungsnutzung
1 arrêts6 consultations
Z.________ (welche die Parzelle Nr. 1861 von der Erbengemeinschaft V.________ übernommen hat) am 30. Mai 2011 gemeinsam Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Dieses führte am 16. Dezember 2011 einen Augenschein durch. Am 24. Januar 2012 wies es die Beschwerde ab
1 arrêts11 consultations
Z.________ werde kraft seiner beherrschenden Stellung bei der R.________ AG dafür sorgen
1 arrêts10 consultations
Z.________ werde persönlich die Baurechtszinsen zahlen oder dafür einstehen. Vielmehr war davon auszugehen
1 arrêts13 consultations
Zwingende Voraussetzungen:
1 arrêts13 consultations
Zwischen dem 30. Juni 2010
1 arrêts11 consultations
Zwischen den Parteien ist streitig
1 arrêts12 consultations
Zwischenentscheide - die weder die Zuständigkeit noch den Ausstand betreffen (s. dazu Art. 92 BGG) - ist die Beschwerde ans Bundesgericht gemäss Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig
1 arrêts12 consultations
Zwischenentscheide - die weder die Zuständigkeit noch den Ausstand zum Gegenstand haben (vgl. Art. 92 BGG) - ist die Beschwerde ans Bundesgericht gemäss Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig
1 arrêts7 consultations
Zwischenentscheide durch Beschwerde gegen den Endentscheid anfechtbar
1 arrêts13 consultations
Zwischenentscheide gerichtete Beschwerden nicht ein
1 arrêts15 consultations
Zwischenentscheide im Sinne dieser Bestimmung können selbstständig angefochten werden
1 arrêts13 consultations
Zwischenentscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) oder wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen
1 arrêts9 consultations