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Zweifamilienhäuser abgeschafft worden. Dabei habe sich gezeigt
1 sentenze11 visualizzazioniZweifamilienhäuser ausgeschieden würden
1 sentenze9 visualizzazioniZweifamilienhäuser bejaht hatte. Indem das Verwaltungsgericht dies verneinte
1 sentenze8 visualizzazioniZweifamilienhäuser erweise sich auch als unverhältnismässig. In casu sei nicht klar
1 sentenze10 visualizzazioniZweifamilienhäuser im bestehenden Dachgeschoss eine selbständige Wohnung errichtet werden dürfe; diese Frage sei bejaht worden (GVP 1978 Nr. 54). In diesem publizierten Entscheid sei jedoch die Rechtmässigkeit einer Einfamilienhauszone nicht generell verneint worden. Es sei sogar ausdrücklich darauf hingewiesen worden
1 sentenze7 visualizzazioniZweifamilienhäuser Mehrfamilienhäuser zulässig seien. Das Bundesgericht habe diesen Entscheid mit Urteil vom 15. Dezember 1994 geschützt
1 sentenze9 visualizzazioniZweifamilienhäuser planerischen Charakter haben
1 sentenze6 visualizzazioniZweifamilienhäuser regle. Der Wortlaut des Gesetzes gebe auf die vorliegend streitige Frage keine Antwort. Die Verwendung des Begriffs "insbesondere" in Art. 11 Abs. 2 BauG/SG bedeutet indessen
1 sentenzeZweifamilienhäuser regle die Nutzung des Bodens
1 sentenze13 visualizzazioniZweifamilienhäuser sei zonenfremd
1 sentenze12 visualizzazioniZweifamilienhäuser unterschieden worden
1 sentenze13 visualizzazioniZweifamilienhäuser unzulässig. Weitere Einsprachegründe betrafen die Erschliessung sowie die Berechnung der Ausnützung
1 sentenze8 visualizzazioniZweifamilienhäuser (WE1)
1 sentenze7 visualizzazioniZweifamilienhäuser (WE2) zugeteilt
1 sentenze9 visualizzazioniZweifamilienhäuserzonen einer sinnvollen baulichen Nutzung des Grundstücks nicht entgegensteht
1 sentenze12 visualizzazioniZweifamilienhäuser zulässig seien
1 sentenze9 visualizzazioniZweifamilienhäuser zulässig sind
1 sentenze9 visualizzazioniZweifamilienhäuser zuzulassen. Eine solche ergibt sich auch nicht aus den Akten. Die Beschwerdeführer bringen ansonsten nichts vor
1 sentenze9 visualizzazioniZweifamilienhaus sei nicht rechtsgenüglich definiert
1 sentenze8 visualizzazioniZweifamilienhauszone die Wohnzone insofern einzuschränken
1 sentenze11 visualizzazioniZweifamilienhauszone" in den vorgelegten Baureglementen nicht verboten habe
1 sentenze8 visualizzazioniZweifamilienhauszonen die Wahrung des jeweiligen typischen Gebietscharakters
1 sentenze8 visualizzazioniZweifamilienhauszonen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Wie das Verwaltungsgericht in seiner Vernehmlassung zu Recht erwähnt
1 sentenze9 visualizzazioniZweifamilienhauszonen grundsätzlich unzulässig seien
1 sentenze12 visualizzazioniZweifamilienhauszonen in der Stadt St. Gallen zu einem Nutzungsdruck
1 sentenze9 visualizzazioniZweifamilienzone in Anwendung der langjährigen Rechtsprechung regelmässig bewilligt worden seien. Die Praxisänderung verstosse somit auch gegen den in Art. 8 Abs. 1 BV gewährleisteten Rechtsgleichheitsgrundsatz
1 sentenze7 visualizzazioniZweifel an der Rechtmässigkeit
1 sentenze12 visualizzazioniZweifel an der Unbefangenheit der kantonalen Richter zu äussern
1 sentenze10 visualizzazioniZweifel an der wirtschaftlichen Berechtigung an den Vermögenswerten zu wecken. Weshalb sich die Beklagte angesichts dieser Zweifel nicht auch hätte die Frage stellen müssen
1 sentenze10 visualizzazioniZweigniederlassungen errichten. Das Aktienkapital beträgt Fr. 240'000.--
1 sentenze8 visualizzazioniZweigniederlassung SF Schweizer Fernsehen
1 sentenze11 visualizzazioniZweigniederlassung Zürich). Deren Verbindungsnetz umfasste die gleichen Personen
1 sentenze9 visualizzazioniZweigniederlassung Zürich; D.________ SA
1 sentenze11 visualizzazioniZweigstelle A.________
1 sentenze11 visualizzazioniZweigstelle Heiden
1 sentenze11 visualizzazioniZweigstelle Zürich
1 sentenze13 visualizzazioniZweitversterben des Ehemannes die Beschwerdeführer lediglich einen Viertel des "Vermögens Ehefrau" erhalten hätten
1 sentenze12 visualizzazioniZweitwohnungen sowie touristische Beherbergung" vom 10. November 2009 (KRIP 2009; vom Bundesrat genehmigt am 15. März 2010). Es bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der Zweitwohnungsnutzung
1 sentenze6 visualizzazioniZ.________ (welche die Parzelle Nr. 1861 von der Erbengemeinschaft V.________ übernommen hat) am 30. Mai 2011 gemeinsam Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Dieses führte am 16. Dezember 2011 einen Augenschein durch. Am 24. Januar 2012 wies es die Beschwerde ab
1 sentenze11 visualizzazioniZ.________ werde kraft seiner beherrschenden Stellung bei der R.________ AG dafür sorgen
1 sentenze10 visualizzazioniZ.________ werde persönlich die Baurechtszinsen zahlen oder dafür einstehen. Vielmehr war davon auszugehen
1 sentenze13 visualizzazioniZwingende Voraussetzungen:
1 sentenze13 visualizzazioniZwischen dem 30. Juni 2010
1 sentenze11 visualizzazioniZwischen den Parteien ist streitig
1 sentenze12 visualizzazioniZwischenentscheide - die weder die Zuständigkeit noch den Ausstand betreffen (s. dazu Art. 92 BGG) - ist die Beschwerde ans Bundesgericht gemäss Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig
1 sentenze12 visualizzazioniZwischenentscheide - die weder die Zuständigkeit noch den Ausstand zum Gegenstand haben (vgl. Art. 92 BGG) - ist die Beschwerde ans Bundesgericht gemäss Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig
1 sentenze7 visualizzazioniZwischenentscheide durch Beschwerde gegen den Endentscheid anfechtbar
1 sentenze13 visualizzazioniZwischenentscheide gerichtete Beschwerden nicht ein
1 sentenze15 visualizzazioniZwischenentscheide im Sinne dieser Bestimmung können selbstständig angefochten werden
1 sentenze13 visualizzazioniZwischenentscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) oder wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen
1 sentenze9 visualizzazioni