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Juges

26,479 juges

Zwar geht es hier um eine Beschlagnahme sowie eine Übermittlung von Informationen aus dem Geheimbereich
1 arrêts10 consultations
Zwar habe der Gutachter auf die Frage
1 arrêts10 consultations
Zwar handelt es sich um eine kleine Anlage
1 arrêts10 consultations
Zwar hat das Bundesgericht (in BGE 136 II 204 E. 7.2
1 arrêts10 consultations
Zwar ist dem BVGer einzuräumen
1 arrêts10 consultations
Zwar ist den Enteignern einzuräumen
1 arrêts10 consultations
Zwar ist die Begründung des Verwaltungsgerichts sehr kurz ausgefallen; sie stützt sich jedoch auf die ausführlichere Begründung der Regierung zur Rodungseinsprache im Beschwerdeentscheid (S. 33-36; vgl. auch S. 28 f. zum Lärchen-Arvenwald). Dort wurde dargelegt
1 arrêts3 consultations
Zwar ist richtig
1 arrêts12 consultations
Zwar leben die Beschwerdeführer seit etwa zwei Jahren in einer Wohngemeinschaft. Sie haben jedoch keine gemeinsamen Kinder. Vor allem aber ist die Beschwerdeführerin 1 noch verheiratet
1 arrêts12 consultations
Zwar legen die Beschwerdeführer nicht dar
1 arrêts8 consultations
Zwar machen die Beschwerdeführer geltend
1 arrêts8 consultations
Zwar sei 1994 eine Fläche von rund 9'000 m2 unmittelbar südlich der Grundstücke der Beschwerdeführer der IE R zugewiesen worden; diese solle mit dem Teilzonenplan Letzau I um rund 8'000 m2 erweitert werden. Die IE R sei jedoch keine Bauzone im Sinn von Art. 15 RPG
1 arrêts6 consultations
Zwar sei die Aussage des Gutachtens
1 arrêts11 consultations
Zwar sind die Ausfallzeiten für die Reparatur von Kabelanlagen regelmässig länger als bei Freileitungen. Sie können jedoch auf ein Minimum beschränkt werden
1 arrêts9 consultations
Zwar sind sie nicht mehr (und nicht weniger) berührt
1 arrêts12 consultations
Zwar treffe zu
1 arrêts15 consultations
Zwar trifft es zu
1 arrêts9 consultations
Zwar würde mit der Gutheissung der Beschwerde durch das Bundesgericht im Ergebnis die regierungsrätliche Aufhebung der Baubewilligung bestätigt
1 arrêts8 consultations
Zweck
1 arrêts7 consultations
Zweckbestimmung der Bauten oder Anlagen entsprechende Zufahrt für die Fahrzeuge - unter anderem - der Benützer (§ 237 Abs. 1 PBG). Erschlossen wird somit zwar ein Grundstück
1 arrêts12 consultations
Zweck der Bestimmungen: Dieser besteht offensichtlich darin
1 arrêts9 consultations
Zweck der Fristenregelung Rechnung zu tragen
1 arrêts11 consultations
Zweck der gesetzlichen Regelung
1 arrêts11 consultations
Zweck der Konvention ist davon auszugehen
1 arrêts11 consultations
Zweck der kurzen Beschwerdefrist. Auch würde sie dazu führen
1 arrêts11 consultations
Zweck der Norm. Dabei ist auch ihre verfassungsrechtliche Tragweite mitzuberücksichtigen (vgl. E. 4)
1 arrêts15 consultations
Zweck der Sprungbeschwerde
1 arrêts8 consultations
Zweck der Verlustverrechnung gemäss Art. 67 StHG. Verluste können nach dieser Vorschrift nicht beliebig vorgetragen werden
1 arrêts12 consultations
Zweck der Vorschrift. Der Entscheid verletzt Art. 9 BV
1 arrêts9 consultations
Zweck des Bürgerrechtsgesetzes kaum vereinbar
1 arrêts11 consultations
Zweck des Bürgerrechtsgesetzes leiten zu lassen. Insbesondere haben sie die Vorschriften über die Voraussetzungen zur ordentlichen Einbürgerung (Art. 14 f. BüG) im Auge zu behalten. Liegen etwa die Voraussetzungen zur ordentlichen Einbürgerung der betroffenen
1 arrêts8 consultations
Zweck des Bürgerrechtsgesetzes nicht vereinbar
1 arrêts12 consultations
Zweck des Einfriedungsverbots berücksichtigte das Obergericht
1 arrêts12 consultations
Zweck des persönlichen Verkehrs dessen gänzliche Unterbindung (BGE 122 III 404 E. 3c S. 407 f.)
1 arrêts9 consultations
Zweck des Proporzwahlrechts zu einer solchen Anordnung verpflichtet sei. Die Beschwerdeführer verlangen von den Parlamentariern keine rechtliche Bindung während der ganzen Amtsdauer an die angestammte Partei. Ein Übertritt noch vor der Konstituierung des neugewählten Parlaments ist aber ihrer Meinung nach besonders stossend. Werde in einem solchen Fall der Amtsantritt geschützt
1 arrêts8 consultations
Zweck des Vertrages zu orientieren hat (BGE 115 II 484 E. 4b). Grundsätzlich ist davon auszugehen
1 arrêts6 consultations
Zweck dieses Instruments
1 arrêts10 consultations
Zweckmässigkeit der kommunalen Arealüberbauungsprivilegien
1 arrêts9 consultations
Zweckmässigkeit hin beurteilt
1 arrêts11 consultations
Zweckmässigkeitsgrundsatz (Art. 4 Abs. 3
1 arrêts10 consultations
Zweckmässigkeit zu prüfen
1 arrêts8 consultations
Zweck oder aus dem Zusammenhang mit andern Vorschriften ergeben (BGE 138 III 166 E. 3.2 S. 168; 137 III 470 E. 6.4 S. 472)
1 arrêts10 consultations
Zweck von § 12 Abs. 2 ZR das Leitbild der Gemeinde vom 8. Juni 1994 ("Die räumliche Entwicklung von Lüterkofen-Ichertswil: Ein Leitbild für unsere Gemeinde")
1 arrêts10 consultations
Zweck von Art. 11 Abs. 2 BauG/SG lasse die Unterteilung der Wohnzone in Gebiete mit verschiedenen Bauklassen
1 arrêts
Zweck von Art. 22 USG wird ein die Interessen am Schutz der Bevölkerung vor Lärm überwiegendes Interesse vor allem dann anerkannt
1 arrêts11 consultations
Zweck von Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG entspricht. Die Rüge ist unbegründet
1 arrêts10 consultations
Zweck von Art. 46 Abs. 2 BGG erfasst auch diese vorläufigen prozessualen Zwangsmassnahmen. Zwar ist hier kein (zusätzliches) besonderes verfassungsmässiges Beschleunigungsgebot wie in strafprozessualen Haftsachen zu berücksichtigen (vgl. Art. 31 Abs. 3-4 BV; BGE 133 I 270 E. 1.2.1 S. 273 f.). Auch Beschwerdefälle betreffend Beschlagnahmen sind jedoch zur Wahrung der Verhältnismässigkeit
1 arrêts8 consultations
Zweck von Art. 8 Abs. 4 StHG nicht nur von einer Übertragung der stillen Reserven aus
1 arrêts13 consultations
Zweierstrasse 25
1 arrêts13 consultations
Zweifamilienhäuser
1 arrêts8 consultations