Juges
26,479 juges
Z.D.________ umfirmiert wurden
1 arrêts9 consultationsZ.________ einerseits sowie die W.________ AG
1 arrêts7 consultationsZ.________ eine weitere Eingabe ein
1 arrêts7 consultationsZ.________ Einsprache
1 arrêts11 consultationsZ.________ Einsprache erhoben. Am 1. November 2004 hatte die Ästhetische Kommission der Gemeinde das Baugesuch aus ästhetischer Sicht geprüft
1 arrêts8 consultationsZ.________ ein Strafverfahren insbesondere wegen Verdachts auf Urkundenfälschung
1 arrêts12 consultationsZeit
1 arrêts10 consultationsZeit- bzw. Aufwandersparnis) sind kumulativ
1 arrêts15 consultationsZeit) erfasst
1 arrêts10 consultationsZeitschriften
1 arrêts9 consultationsZeitschrift für Immaterialgüter-
1 arrêts11 consultationsZeitverhältnissen. Dem Gesetzgeber bleibt im Rahmen dieser Grundsätze ein weiter Spielraum der Gestaltung
1 arrêts11 consultationsZeit zu gewinnen. Indem der Beschwerdeführer 1 das Bewilligungsgesuch mit dem weiteren Verbleib bei der Ehefrau begründete
1 arrêts10 consultationsZeltplätze
1 arrêts7 consultationsZentralbehörde Adoption
1 arrêts8 consultationsZentrale Paritätische Kontrollstelle
1 arrêts11 consultationsZentralstrasse 5
1 arrêts11 consultationsZentrumsnähe werde durch die prominent in Erscheinung tretende Antennenanlage massiv gestört. Das Landschaftsbild (wozu auch der Anblick des Zürichsees zu zählen sei) werde stark beeinträchtigt. Von einer guten Gesamtwirkung könne daher weder im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Orts-
1 arrêts9 consultationsZentrumszonen sowie in den Zonen für öffentliche Bauten Oe2-Oe5 erhöht werden darf
1 arrêts8 consultationsZ.________ erheben gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Sie beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheids
1 arrêts10 consultationsZ.________ erheben gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 17. Januar 2012 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Sie beantragen das angefochtene Urteil aufzuheben bzw. die Gesetzesänderung nur mit einer Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren
1 arrêts10 consultationsZ.________ erheben mit Eingabe vom 16. Mai 2011 Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht mit den Anträgen
1 arrêts11 consultationsZ.________ erheben Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht. Sie beantragen
1 arrêts9 consultationsZ.________ erhoben am 31. Juli 2009 Rekurs gegen die Verfügung des Stadtrats vom 17. Juni 2009. Am 23. Juni 2010 wies der Regierungsrat des Kantons Zürich den Rekurs ab
1 arrêts6 consultationsZ.________ erhobene Beschwerde wies das Kantonsgericht mit Urteil vom 20. Mai 2010 ab
1 arrêts9 consultationsZ.________ erhobenen Rekurs hiess die Baurekurskommission II des Kantons Zürich nach Durchführung eines Augenscheins am 29. Juni 2010 gut
1 arrêts8 consultationsZ.________ erhoben gegen diesen Beschluss Rekurs bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich. Gleichzeitig ersuchten sie den Gemeinderat Küsnacht um einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit des Nussbaums mit dem Antrag auf Nichtunterschutzstellung
1 arrêts12 consultationsZ.________ erhoben gegen Ziff. 2 des ihnen am 18. November 2010 zugestellten Beschlusses am 29. November 2010 Beschwerde beim Bezirksrat Winterthur (erste bzw. untere Aufsichtsbehörde)
1 arrêts12 consultationsZ.________ erhoben Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Zug
1 arrêts15 consultationsZeugen. Aus der Klage sowie den Erwägungen des Obergerichts geht hervor
1 arrêts7 consultationsZeugeneinvernahme ab (Dispositiv-Ziffer 1)
1 arrêts8 consultationsZeugeneinvernahmen anzusetzen
1 arrêts13 consultationsZeugeneinvernahme vor dem zweiten Schriftenwechsel
1 arrêts11 consultationsZeuginnen zum aktuellen Verhältnis von C.X.________ zu ihrem Vater zu hören
1 arrêts11 consultationsZeugnis für die getroffene Vereinbarung zum Mietvertrag:
1 arrêts12 consultationsZ.________ (fortan: Beklagte). A.________ liess durch die für ihn zuständigen vormundschaftlichen Behörden erklären
1 arrêts11 consultationsZ.________ (fortan: Beschwerdeführer 2) gelangten mit Beschwerde in Zivilsachen vom 24. Juni 2009 an das Bundesgericht. Sie verlangen die Aufhebung des verwaltungsgerichtlichen Urteils
1 arrêts12 consultationsZ.________ (fortan: Beschwerdeführerin 2) mit Eingabe vom 13. März 2008 Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht. In der Sache beantragen sie die Aufhebung des obergerichtlichen Urteils
1 arrêts12 consultationsZ.________ führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht mit den Anträgen
1 arrêts13 consultationsZ.________ führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Sie beantragen die Aufhebung des Urteils des Kantonsgerichts vom 20. Mai 2010. Ihnen seien 40 Bewilligungen für das Befahren der Strasse Täsch-Zermatt zu erteilen. Eventualiter erheben sie subsidiäre Verfassungsbeschwerde
1 arrêts8 consultationsZGB
1 arrêts10 consultationsZG) die ärztliche Abgabe von Medikamenten an die Patienten ohne jegliche Einschränkungen
1 arrêts10 consultationsZ.________ (geb. 1992)
1 arrêts9 consultationsZ.________ gebeten worden
1 arrêts8 consultationsZ.________ gegen den Beschluss der Schätzungskommission vom 23. März 2010 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz. Dieses trat mit Entscheid vom 9. Juni 2010 auf das Rechtsmittel nicht ein. Als Begründung führte es an
1 arrêts13 consultationsZ.________ gegen den Entscheid der Baurekurskommission II erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 8. Februar 2012 ab
1 arrêts14 consultationsZ.________ gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ab
1 arrêts13 consultationsZHAW) A.________
1 arrêts10 consultationsZH-Lex 836.1; vgl. nicht veröffentlichtes Urteil 2P.251/1996 vom 30. Juni 1997 E. 2) Anwendung findet
1 arrêtsZhu
1 arrêts12 consultations