Giudici
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Z.D.________ umfirmiert wurden
1 sentenze9 visualizzazioniZ.________ einerseits sowie die W.________ AG
1 sentenze7 visualizzazioniZ.________ eine weitere Eingabe ein
1 sentenze7 visualizzazioniZ.________ Einsprache
1 sentenze11 visualizzazioniZ.________ Einsprache erhoben. Am 1. November 2004 hatte die Ästhetische Kommission der Gemeinde das Baugesuch aus ästhetischer Sicht geprüft
1 sentenze8 visualizzazioniZ.________ ein Strafverfahren insbesondere wegen Verdachts auf Urkundenfälschung
1 sentenze12 visualizzazioniZeit
1 sentenze10 visualizzazioniZeit- bzw. Aufwandersparnis) sind kumulativ
1 sentenze15 visualizzazioniZeit) erfasst
1 sentenze10 visualizzazioniZeitschriften
1 sentenze9 visualizzazioniZeitschrift für Immaterialgüter-
1 sentenze11 visualizzazioniZeitverhältnissen. Dem Gesetzgeber bleibt im Rahmen dieser Grundsätze ein weiter Spielraum der Gestaltung
1 sentenze11 visualizzazioniZeit zu gewinnen. Indem der Beschwerdeführer 1 das Bewilligungsgesuch mit dem weiteren Verbleib bei der Ehefrau begründete
1 sentenze10 visualizzazioniZeltplätze
1 sentenze7 visualizzazioniZentralbehörde Adoption
1 sentenze8 visualizzazioniZentrale Paritätische Kontrollstelle
1 sentenze11 visualizzazioniZentralstrasse 5
1 sentenze11 visualizzazioniZentrumsnähe werde durch die prominent in Erscheinung tretende Antennenanlage massiv gestört. Das Landschaftsbild (wozu auch der Anblick des Zürichsees zu zählen sei) werde stark beeinträchtigt. Von einer guten Gesamtwirkung könne daher weder im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Orts-
1 sentenze9 visualizzazioniZentrumszonen sowie in den Zonen für öffentliche Bauten Oe2-Oe5 erhöht werden darf
1 sentenze8 visualizzazioniZ.________ erheben gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Sie beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheids
1 sentenze10 visualizzazioniZ.________ erheben gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 17. Januar 2012 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Sie beantragen das angefochtene Urteil aufzuheben bzw. die Gesetzesänderung nur mit einer Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren
1 sentenze10 visualizzazioniZ.________ erheben mit Eingabe vom 16. Mai 2011 Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht mit den Anträgen
1 sentenze11 visualizzazioniZ.________ erheben Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht. Sie beantragen
1 sentenze9 visualizzazioniZ.________ erhoben am 31. Juli 2009 Rekurs gegen die Verfügung des Stadtrats vom 17. Juni 2009. Am 23. Juni 2010 wies der Regierungsrat des Kantons Zürich den Rekurs ab
1 sentenze6 visualizzazioniZ.________ erhobene Beschwerde wies das Kantonsgericht mit Urteil vom 20. Mai 2010 ab
1 sentenze9 visualizzazioniZ.________ erhobenen Rekurs hiess die Baurekurskommission II des Kantons Zürich nach Durchführung eines Augenscheins am 29. Juni 2010 gut
1 sentenze8 visualizzazioniZ.________ erhoben gegen diesen Beschluss Rekurs bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich. Gleichzeitig ersuchten sie den Gemeinderat Küsnacht um einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit des Nussbaums mit dem Antrag auf Nichtunterschutzstellung
1 sentenze12 visualizzazioniZ.________ erhoben gegen Ziff. 2 des ihnen am 18. November 2010 zugestellten Beschlusses am 29. November 2010 Beschwerde beim Bezirksrat Winterthur (erste bzw. untere Aufsichtsbehörde)
1 sentenze12 visualizzazioniZ.________ erhoben Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Zug
1 sentenze15 visualizzazioniZeugen. Aus der Klage sowie den Erwägungen des Obergerichts geht hervor
1 sentenze7 visualizzazioniZeugeneinvernahme ab (Dispositiv-Ziffer 1)
1 sentenze8 visualizzazioniZeugeneinvernahmen anzusetzen
1 sentenze13 visualizzazioniZeugeneinvernahme vor dem zweiten Schriftenwechsel
1 sentenze11 visualizzazioniZeuginnen zum aktuellen Verhältnis von C.X.________ zu ihrem Vater zu hören
1 sentenze11 visualizzazioniZeugnis für die getroffene Vereinbarung zum Mietvertrag:
1 sentenze12 visualizzazioniZ.________ (fortan: Beklagte). A.________ liess durch die für ihn zuständigen vormundschaftlichen Behörden erklären
1 sentenze11 visualizzazioniZ.________ (fortan: Beschwerdeführer 2) gelangten mit Beschwerde in Zivilsachen vom 24. Juni 2009 an das Bundesgericht. Sie verlangen die Aufhebung des verwaltungsgerichtlichen Urteils
1 sentenze12 visualizzazioniZ.________ (fortan: Beschwerdeführerin 2) mit Eingabe vom 13. März 2008 Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht. In der Sache beantragen sie die Aufhebung des obergerichtlichen Urteils
1 sentenze12 visualizzazioniZ.________ führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht mit den Anträgen
1 sentenze13 visualizzazioniZ.________ führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Sie beantragen die Aufhebung des Urteils des Kantonsgerichts vom 20. Mai 2010. Ihnen seien 40 Bewilligungen für das Befahren der Strasse Täsch-Zermatt zu erteilen. Eventualiter erheben sie subsidiäre Verfassungsbeschwerde
1 sentenze8 visualizzazioniZGB
1 sentenze10 visualizzazioniZG) die ärztliche Abgabe von Medikamenten an die Patienten ohne jegliche Einschränkungen
1 sentenze10 visualizzazioniZ.________ (geb. 1992)
1 sentenze9 visualizzazioniZ.________ gebeten worden
1 sentenze8 visualizzazioniZ.________ gegen den Beschluss der Schätzungskommission vom 23. März 2010 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz. Dieses trat mit Entscheid vom 9. Juni 2010 auf das Rechtsmittel nicht ein. Als Begründung führte es an
1 sentenze13 visualizzazioniZ.________ gegen den Entscheid der Baurekurskommission II erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 8. Februar 2012 ab
1 sentenze14 visualizzazioniZ.________ gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ab
1 sentenze13 visualizzazioniZHAW) A.________
1 sentenze10 visualizzazioniZH-Lex 836.1; vgl. nicht veröffentlichtes Urteil 2P.251/1996 vom 30. Juni 1997 E. 2) Anwendung findet
1 sentenzeZhu
1 sentenze12 visualizzazioni